Attraktiv für neue Mitarbeiter

  • Stärkt den Ruf als sozial kompetente Arbeitgeber 
  • Steigende Mitarbeiter Identifikation 
  • Mitarbeiter langfristig binden 
  • Sinnvolle Alternative zu einer Gehaltserhöhung 
  • Sinkende Krankheitskosten und höhere Produktivität 
  • Beiträge als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar 


Vorteile für den Arbeitnehmer 

  • Mit den neuen BKV Budget Tarif wird die betriebliche Krankenversicherung noch flexibler und leistungsstärker 
  • Keine Gesundheitsprüfung – alle Vorerkrankungen und laufende Behandlungen sind mitversichert 
  • Keine Wartezeiten sofortiger Versicherungsschutz 
  • Beitragsfrei Versicherungsbeitrag übernimmt der Arbeitgeber
  • Verbesserte medizinische Versorgung Versorgungslücke werden sinnvoll geschlossen 
  • Versicherungsschutz für Angehörige ebenfalls ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten, 
  • top Services, Gesundheits App und Gesundheit, Telefon 


DIE BETRIEBLICHE KRANKENVERSICHERUNG DER GENERALI

    Firmenkunden begeistern – so funktioniert’s

SCHULUNGSPRÄSENTATION – DIE BETRIEBLICHE KRANKENVERSICHERUNG DER GENERALI D

19.06.2024

Hinweis für Referenten:I


Bei einigen Folien befinden sich in den
Notizen ergänzende Informationen. E

   

    2

INHALTSVERZEICHNIS

1. Vorteile der bKV

 Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer 

  1. Business+ Die bKV der Generali
  •  Business+ Tarifbausteine für Mitarbeiter B
  • 
  •  Business+AF Tarifbausteine für Angehörigen und Fortführer ETR

  •  
  • Service für Mitarbeiter I

  •  
  • Vergleich Business zu Business+
  1. Alles für Ihren bKV-Erfolg E
  •  Verkaufsargumente
  • 
  •  Vergütung B
  • 
  •  Voraussetzungen für einen Abschluss L
  • 
  •  Verkaufsunterstützung I
  • 
  •  Verkaufskonzepte
  •  Referenzbeispiele
  •  Abläufe C
  • 
  •  Ansprechpartner
  1. Weitere bKV-Themen
  •  Steuern und Sozialabgaben
  •  Arbeitnehmerfinanzierter Rahmenvertrag
  •  Mitarbeiter im Ausland: Krankenversicherung bei Dienstreisen
  •  Perfekt ergänzt - bKV und BKK Linde H
  • 

   

    3

INHALTSVERZEICHNIS

1. Vorteile der bKV

 Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer E

  1. Business+ Die bKV der Generali
  •  Business+ Tarifbausteine für Mitarbeiter
  • 
  • 
  •  Business+AF Tarifbausteine für Angehörigen und Fortführer KRA

  •  
  • Service für Mitarbeiter N

  •  
  • Vergleich Business zu Business+
  1. Alles für Ihren bKV-Erfolg K
  •  Verkaufsargumente
  • 
  •  Vergütung E
  • 
  •  Voraussetzungen für einen Abschluss N
  • 
  •  Verkaufsunterstützung V
  • 
  •  Verkaufskonzepte
  •  Referenzbeispiele
  •  Abläufe E
  • 
  •  Ansprechpartner
  1. Weitere bKV-Themen
  •  Steuern und Sozialabgaben
  •  Arbeitnehmerfinanzierter Rahmenvertrag
  •  Mitarbeiter im Ausland: Krankenversicherung bei Dienstreisen
  •  Perfekt ergänzt - bKV und BKK Linde R
  • 

   

    Mit einer Krankenzusatz- versicherung investiert die Firma in die Gesundheit ihrer Mitarbeiter. Für gesunde, zufriedene und motivierte Mitarbeiter – für weniger Fehlzeiten, geringere Fluktuation und mehr Leistungsstärke. SIC

Die bKV ist eine freiwillige Sozialleistung des Arbeitgebers.  Die Versicherungsbeiträge übernimmt der Arbeitgeber zu 100 %.  Der Arbeitgeber legt die vertragliche Ausgestaltung der bKV und HE

der

en Leistungsinhalte fest.

4

1. Vorteile der bKV VORTEILE FÜR ARBEITGEBER UND ARBEITNEHMER (1/2) Eine Krankenzusatzversicherung begeistert die Mitarbeiter R

Begehrter als ein Dienstwagen, Sonderurlaub oder Leistungszulagen:

Eine betriebliche Krankenversicherung zählt zu den beliebtesten Zusatzleistungen für Arbeitnehmer. UN

F

ast 80 Prozent der Arbeitnehmer finden eine betriebliche Krankenversicherung attraktiv.

Über 90 Prozent der Arbeitnehmer sind von ihrer betrieblichen Krankenversicherung so begeistert, dass sie davon Familie, Freunden und Bekannten erzählen. G

Q

uellen:


Arbeitnehmer-/ Arbeitgeberbefragung der GfK 2015
Heute und Morgen 2014

   

    5

1. Vorteile der bKV VORTEILE FÜR ARBEITGEBER UND ARBEITNEHMER (2/2) Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer werden gestärkt DE

V

orteile für Arbeitgeber R

Attraktiv für neue Mitarbeiter Stärkt den Ruf als sozialkompetenter Arbeitgeber  G

St

eigende Mitarbeiteridentifikation


Mitarbeiter langfristig binden
Sinnvolle Alternative zu einer GehaltserhöhungE


Sinkende Krankheitskosten und höhere ProduktivitätNE




Für alle Mitarbeiter von 16-67 Jahre der gleiche Beitrag Beiträge als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar RA

V

orteile für Arbeitnehmer L

Keine Gesundheitsprüfung – alle Vorerkrankungen, geplante und laufende Behandlungen sind mitversichert I

Keine Wartezeiten – sofortiger Versicherungsschutz Beitragsfrei – Versicherungsbeitrag übernimmt der Arbeitgeber

Verbesserte medizinische Versorgung – Versorgungslücken werden sinnvoll geschlossen

Versicherungsschutz für Angehörige – ebenfalls ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten

To

p-

Services – GesundheitsApp und Gesundheitstelefon

  

    6

INHALTSVERZEICHNIS

1. Vorteile der bKV

 Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

  1. Business+ Die bKV der Generali
  •  Business+ Tarifbausteine für Mitarbeiter
  • 
  • 
  •  Business+AF Tarifbausteine für Angehörigen und Fortführer

  •  
  • S
  • ervice für Mitarbeiter

  •  


 

2. Business+ Die bKV der Generali BUSINESS+ TARIFBAUSTEINE FÜR MITARBEITER Tarifüberblick

I

hre Bausteine für hochwertige Zahnleistungen bKV-Zahn90/80/70 bKV-Zahnprophylaxe

I

hre Bausteine für ein umfangreiches Gesundheitsbudget bKV-Budget300/600/900/1200/1500

Ihr Baustein für umfassende Vorsorgeleistungen bKV-Vorsorge

Ihre Bausteine für beste Versorgung im Krankenhaus bKV-Stationär/bKV-StationärUnfall

 

 

8

2. Business+ Die bKV der Generali BUSINESS+ TARIFBAUSTEINE FÜR MITARBEITER Tarif bKV-Zahn – hochwertige Zahnleistungen (1/2)

bKV-Zahn90 25,42 €/Monat Zahnersatz (auch Implantate),

Inlays und Zahnkronen

90 % – Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden angerechnet.
(45 % ohne GKV-Vorleistung oder

für privat Krankenvollversicherte)


Erstattung über den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).

Zahne

rsat

z (auch Implantate),






Inlays und Zahnkronen


90 % – Leistungen der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) werden

angerechnet.
(45 % ohne GKV-Vorleistung oder
für privat Krankenvollversicherte)


Erstattung über den Höchstsätzen der




 Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).

bK

V

-Zahn80 17,45 €/Monat Zahnersatz (auch Implantate),

Inlays und Zahnkronen

80 % – Leistungen der GKV werden angerechnet. (40 % ohne GKV-Vorleistung oder für privat Krankenvollversicherte)

Zahn- und Parodontosebehandlung (auch plastische Füllungen und Wurzelbehandlungen) 80 % – Leistungen der GKV werden angerechnet.

( 40 % für privat Krankenvollversicherte)

bKV-Zahn70

11,19 €/Monat

Zahnersatz (auch Implantate), Inlays und Zahnkronen 70 % – Leistungen der GKV werden angerechnet. (35 % ohne GKV-Vorleistung oder für privat Krankenvollversicherte)

Zahn- und Parodontosebehandlung (auch plastische Füllungen und Wurzelbehandlungen) 70 % – Leistungen der GKV werden angerechnet. ( 35 % für privat Krankenvollversicherte)

 

 

     Angeratene, geplante und laufende Maßnahmen sind versichert
 Verzicht auf Zahnstaffel

9

2. Business+ Die bKV der Generali BUSINESS+ TARIFBAUSTEINE FÜR MITARBEITER Tarif bKV-Zahn – hochwertige Zahnleistungen (2/2) bKV-Zahnprophylaxe 4,10 €/Monat

Leistungen aus dem Bereich Zahnprophylaxe – z. B. profes- sionelle Zahnreinigung, Fluoridierung der Zahnoberflächen und Fissurenversiegelung


100 % – höchstens 100 Euro je Kalenderjahr

Dieser Baustein kann nur zusammen mit einem weiteren Baustein abgeschlossen werden.

   

       370,00

 2.822,41

 507,59

     740,00

 2.452,41

 507,59

     1.110,00

 2.082,41

 507,59

     3.192,41

 507,59

  10

2. Business+ Die bKV der Generali BUSINESS+ TARIFBAUSTEINE FÜR MITARBEITER Tarif bKV-Zahn – Leistungsbeispiele

Ein Backenzahn eines Mitarbeiters muss ersetzt werden und der Mitarbeiter wählt ein Implantat, da es ganz natürlich aussieht und die gesunden Nachbarzähne schont.

Re

c

hnungsbetrag für das Implantat: 3.700,00 €

Re

duzierung des Eigenanteils durch bKV-Zahn:

ohne mit mit mit

Hochwertiger Zahnersatz statt Regelversorgung der GKV

Regelversorgung: Unverblendete Voll- guss-Brücke Eigenanteil: 342,41 €

Höherwertige Versorgung: Implantat, z. B. 3.700,00 € Eigenanteil: 3.192,41 €

Zusatzschutz bKV-Zahn70 bKV-Zahn80

bKV-Zahn90

Stand: 01/2024. Es wurde der GKV-Festzuschuss ohne Bonus berücksichtigt.


Dieser Zuschuss kann sich erhöhen, z. B. durch regelmäßige zahnärztliche Vorsorge.

Mi

t

arbeiter zahlt Erstattung Generali GKV-Festzuschuss

Beiträge in €

   

       bKVZahn70

 70 % - Leistungen der GKV werden angerechnet 35 % ohne GKV-Vorleistung oder für privat Krankenvollversicherte

 100 % mit GKV-Vorleistung

 70 % - Leistungen der GKV werden angerechnet 35 % für privat Krankenvollversicherte

 bis Höchstsatz

           bKVZahn80

 80 % - Leistungen der GKV werden angerechnet 40 % ohne GKV-Vorleistung oder für privat Krankenvollversicherte

 100 % mit GKV-Vorleistung

 80 % - Leistungen der GKV werden angerechnet 40 % für privat Krankenvollversicherte

 bis Höchstsatz

           bKVZahn90

 90 % - Leistungen der GKV werden angerechnet 45 % ohne GKV-Vorleistung oder für privat Krankenvollversicherte

 100 % mit GKV-Vorleistung

 90 % - Leistungen der GKV werden angerechnet 45 % für privat Krankenvollversicherte

               Zahnersatz auch Implantate,
Inlays, Zahnkronen

 Regelversorgung

 Zahn- und Parodontosebehandlung (auch
plastische Füllungen


und Wurzelbehandlungen)

 GOZ über Höchstsatz

V

erzicht auf


Preis-/Leistungsverzeichnis

 HKP freiwillig

 Verzicht auf Zahnstaffel

 Einschluss laufender Behandlungen

  11

2. Business+ Die bKV der Generali

BUSINESS+ TARIFBAUSTEINE FÜR MITARBEITER Tarif bKV-Zahn – Vergleich

   

     Angeratene, geplante und laufende Maßnahmen sind versichert

12

2. Business+ Die bKV der Generali BUSINESS+ TARIFBAUSTEINE FÜR MITARBEITER Tarif bKV-Budget – flexibel entscheiden

bKV-Budget

Wir erstatten 100 % der Kosten bis zur vereinbarten Höchsterstattung je Kalenderjahr. Alle in Anspruch genommenen Leistungen eines Kalenderjahres, werden auf die vereinbarte Höchsterstattung angerechnet.

T

ARIFSTUFE

bKV-Budget300
bKV-Budget600
bKV-Budget900
bKV-Budget1200

bKV-Budget1500

HÖCHSTERSTATTUNG JE KALENDERJAHR

300,00 €
600,00 €
900,00 €

1.200,00 €
1.500,00 €

BEITRAG

12,75 €/Monat 21,37 €/Monat 28,25 €/Monat 35,53 €/Monat 42,70 €/Monat

bKV-Budget ist nicht kombinierbar mit bKV-Zahnprophylaxe und bKV-Vorsorge.

   

    13

2. Business+ Die bKV der Generali BUSINESS+ TARIFBAUSTEINE FÜR MITARBEITER Tarif bKV-Budget – Inhalte und Leistungsbeispiel

Leistungsinhalte

Leistungen aus dem Bereich Zahnprophylaxe

z. B. professionelle Zahnreinigung, Fluoridierung der Zahnoberflächen und Fissuren- versiegelung, bis zu 100 Euro je Kalenderjahr

Sehhilfen – Erstattung bis zur Höhe von 200 Euro je Kalenderjahr Korrektur von Fehlsichtigkeit (z. B. Lasik)


Hörgeräte unter Anrechnung einer Vorleistung Heilpraktikerleistungen, alternative Medizin und Naturheilverfahren durch Ärzte Krankenhaustagegeld – 10 Euro je Tag




 Präventionskurse

Präventionskurse die nach § 20 SGB V zertifiziert sind, z. B. zur Sucht-Prävention, Stress-Bewältigung und Bewegungsprogramme.

Sc

h

utzimpfungen

Schutzimpfungen einschließlich Reiseschutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Institutes empfohlen werden.

Vorsorgeuntersuchungen

Untersuchungen, die der Früherkennung von Krankheiten dienen und die ohne vorherigen konkreten Befund, Diagnose oder Krankheitsverdacht durchgeführt werden.




(keine Altersbegrenzung und keine vorgeschriebenen zeitlichen Intervalle)

Ein Beispiel

Eine Mitarbeiterin benötigt dieses Jahr eine Sehhilfe, besucht viermal den Heilpraktiker, lässt beim Zahnarzt eine professionelle Zahnreinigung durchführen und nutzt die Krebsvorsorge.

Re

c

hnungsbetrag 890,00 €

bKV-Budget900

Sehhilfe 4 x Heilpraktiker Professionelle Zahnreinigung Krebsvorsorge Summe Erstattung aus bKV-Budget900

verbleibender Eigenanteil

190,00 € + 450,00 € + 90,00 € + 160,00 € = 890,00 € - 890,00 €

0,00 €

   

    14

2. Business+ Die bKV der Generali BUSINESS+ TARIFBAUSTEINE FÜR MITARBEITER Tarif bKV-Vorsorge – weil Vorsorge mehr als nur ein gutes Gefühl ist ... bKV-Vorsorge 10,70 €/Monat

W

ir erstatten 100 % der Kosten bis zur Höhe von 400 Euro pro Kalenderjahr für:

Pr

äventionskurse

Präventionskurse die nach § 20 SGB V zertifiziert sind, z. B. zur Sucht-Prävention, Stress-Bewältigung und Bewegungsprogramme.

Schu

t

zimpfungen

Schutzimpfungen einschließlich Reiseschutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Instituts empfohlen werden.

Vorsorgeuntersuchungen

Untersuchungen, die der Früherkennung von Krankheiten dienen



 und die ohne vorherigen konkreten Befund, Diagnose oder Krankheitsverdacht durchgeführt werden (keine Altersbegrenzung


und keine vorgeschriebenen zeitlichen Intervalle)

   

    15

2. Business+ Die bKV der Generali

BUSINESS+ TARIFBAUSTEINE FÜR MITARBEITER Tarif bKV-Vorsorge – Beispiele für erstattungsfähige Vorsorgeuntersuchgen

Al

l

gemeine Vorsorgeuntersuchungen

Großer Gesundheits-Check-Up:

Belastungs-EKG, Lungenfunktionsprüfung, Ultraschall-Untersuchung, Blut- und Stoffwechseltest

Herzinfarkt-Risiko:

Individuelle Risikoeinschätzung, Belastungs-EKG, Bluttest, Ultraschall der Halsschlagader

Osteoporose-Früherkennung:

Messung der Knochendichte

Glaukom-Vorsorge:

Gezielte Untersuchung der Sehnerven, Messung des Augeninnendrucks

Schlaganfall-Vorsorge:

Doppler-Ultraschall der hirnversorgenden Arterien

Schilddrüsen-Check:

Ultraschall zur Früherkennung einer Über- oder Unterfunktion

B

rain-Check:

Hirnleistungs-Test zur Früherkennung von Hirnleistungsstörungen,




z. B. Demenz

Altersbedingte Makuladegeneration-Vorsorge:

Früherkennungsuntersuchung der Netzhautmitte mit


Gesichtsfeldmessung

HIV-Test:

Bluttest zum Ausschluss von AIDS bzw. einer Infektion mit HIV

Vorsorgeuntersuchungen für Frauen

Krebs-Vorsorge

Gynäkologische Ultraschalluntersuchung zur Früherkennung von Krebs

I

nfektions-Vorsorge

Test auf gynäkologische Bakterieninfektionen (Chlamydien)

Ultraschall-Brustkrebsvorsorge

Vorsorgeuntersuchungen für Schwangere

• Nackenfaltenmessung: Untersuchung beim Ungeborenen zur Ab- schätzung der Wahrscheinlichkeit einer genetischen Schädigung

 Ultraschall-Untersuchungen des Fötus

V

orsorgeuntersuchungen für Männer

Kr

ebsvorsorge für Nieren, Blase, Hoden

Mikroskopische Urinuntersuchung und Ultraschall zur Früherkennung von Krebs

Prostata-Vorsorge

Ultraschalluntersuchung und Bestimmung des Prostataspezifischen Antigens (PSA-Test)

   

  •      Angeratene, geplante und laufende Maßnahmen sind versichert
  •  Professioneller Zweitmeinungsservice zu Krebs, Rückenschmerzen, Gelenkarthrose, Zahnbehandlungen...
  • 
  • 

0221 1636-6668

16

2. Business+ Die bKV der Generali BUSINESS+ TARIFBAUSTEINE FÜR MITARBEITER Tarif bKV-Stationär – weil zur Genesung nur das Beste gut genug ist ...

b

KV-Stationär ab 10 Mitarbeiter 29,84 €/Monat/ ab 50 Mitarbeiter 25,89 €/Monat

W

ir erstatten folgende Kosten bei einem Krankenhausaufenthalt: Behandlung durch Spezialisten oder Chefarzt – Erstattung über GOÄ Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer

Za

hlung eines Krankenhaustagegeldes bei Verzicht auf Behandlung durch Spezialisten oder Chefarzt während des gesamten Aufenthalts im Krankenhaus (25 Euro/Tag) und bei Verzicht auf das Ein-/Zweibettzimmer und das Familienzimmer (25 Euro/Tag)

Ambulante Operationen

Erstattung der Kosten für die Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson im Krankenhaus

Familienzimmer bei Entbindung


Erstattung von Grundgebühren für Telefon, TV und Internet im Krankenhaus Krankentransport ohne Kilometerbegrenzung




Bergungskosten
Wunschverlegung in ein anderes Krankenhaus innerhalb Deutschlands
Freie Krankenhauswahl

Dieses Angebot gilt nur für gesetzlich Krankenversicherte.

   

    6.097,97

6.097,97

17

2. Business+ Die bKV der Generali BUSINESS+ TARIFBAUSTEINE FÜR MITARBEITER Tarif bKV-Stationär – Leistungsbeispiel

E

in Mitarbeiter muss operiert werden und verbringt insgesamt acht Tage im Krankenhaus. Ihm ist es gerade jetzt wichtig, sich in die richtigen Hände zu begeben und die bestmögliche






 Behandlung zu erhalten. Dazu gehört für ihn auch schon eine ambulante Aufnahme- und Abschlussuntersuchung durch den Arzt seiner Wahl.

R

echnungsbetrag:


Davon:

Mehrkosten für


Chefarztbehandlung

Einbettzimmer-
zuschlag

Kosten für Aufnahme-/


und Abschlussuntersuchung

6.097,91 €

4.787,53 €
768,88 €
541,50 €

ohne mit Zusatzschutz bKV-Stationär

Beiträge in €

Mitarbeiter zahlt Erstattung Generali

Der Mitarbeiter zahlt hier 0,00 €!

   

    18

2. Business+ Die bKV der Generali BUSINESS+ TARIFBAUSTEINE FÜR MITARBEITER Tarif bKV-StationärUnfall – weil ein Unfall schlimm genug ist ...

b

KV-StationärUnfall 4,98 €/Monat

W

ir erstatten folgende Kosten bei einem Krankenhausaufenthalt nach einem Unfall: Behandlung durch Spezialisten oder Chefarzt – Erstattung über GOÄ Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer

Za

hlung eines Krankenhaustagegeldes bei Verzicht auf Behandlung durch Spezialisten oder Chefarzt während des gesamten Aufenthalts im Krankenhaus (25 Euro/Tag) und bei Verzicht auf das Ein-/Zweibettzimmer und das Familienzimmer (25 Euro/Tag)

Ambulante Operationen

Erstattung der Kosten für die Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson im Krankenhaus

Erstattung von Grundgebühren für Telefon, TV und Internet im Krankenhaus Krankentransport ohne Kilometerbegrenzung





 Bergungskosten
Wunschverlegung in ein anderes Krankenhaus innerhalb Deutschlands
Freie Krankenhauswahl

Dieses Angebot gilt nur für gesetzlich Krankenversicherte.

   

    2.763,40

2.763,40

19

2. Business+ Die bKV der Generali BUSINESS+ TARIFBAUSTEINE FÜR MITARBEITER Tarif bKV-StationärUnfall – Leistungsbeispiel

E

in Mitarbeiter hat einen Fahrradunfall und erleidet einen Oberschenkelhalsbruch. Er wird mit dem Krankenwagen ins Krankenhaus gebracht und muss operiert werden. Er verbringt dort 8 Tage. 4 Monate später ist ein erneuter Krankenhausaufenthalt zur Nachsorge notwendig.

E

r verbringt 2 weitere Tage im Krankenhaus.

Rechnungsbetrag:
Davon:

Mehrkosten für


Chefarztbehandlung

Einbettzimmer-
zuschlag

Kosten für Aufnahme-/


und Abschlussuntersuchung

2.763,40 €

850,02 €
1.040,00 €
873,38 €

ohne mit Zusatzschutz bKV-Stationär

Beiträge in €

Mitarbeiter zahlt Erstattung Generali

Der Mitarbeiter zahlt hier 0,00 €!

   

    Beitrag je Mitarbeiter/Monat = 97,96 €

Wichtig zu wissen:
 bKV-Zahnprophylaxe kann nur zusammen mit einem weiteren Baustein abgeschlossen werden.  bKV-Budget ist nicht kombinierbar mit bKV-Zahnprophylaxe und bKV-Vorsorge.

Beitrag je Mitarbeiter/Monat = 45,20 €

Beitrag je Mitarbeiter/Monat = 26,53 €

20

2. Business+ Die bKV der Generali BUSINESS+ TARIFBAUSTEINE FÜR MITARBEITER

Weil jedes Erfolgsteam anders ist - einzigartig, individuell und flexibel. Drei Beispiele ...

Beispiel 1

bKV-Zahn80
bKV-Zahnprophylaxe bKV-StationärUnfall

17,45 €
+ 4,10 €
+ 4,98 €

Beispiel 2

bKV-Zahn90 bKV-Zahnprophylaxe bKV-Vorsorge bKV-StationärUnfall

25,42 € + 4,10 € + 10,70 € + 4,98 €

Beispiel 3

bKV-Zahn90 bKV-Budget1500 bKV-Stationär

25,42 € + 42,70 € + 29,84 €

   

    21

2. Business+ Die bKV der Generali BUSINESS+AF TARIFBAUSTEINE FÜR ANGEHÖRIGE UND FORTFÜHRER (1/2)

Be

t

riebliche Krankenversicherung – weiter gedacht ...

BUSINESS+AF Versicherungsschutz für Angehörige

Au

ch Angehörige von Beschäftigten können in den Genuss des hochwertigen Versiche- rungsschutzes kommen – und dies ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten. Sogar laufende Behandlungen sind mitversichert. Den Beitrag zahlen die Beschäftigten selbst.

Wer za

̈hl

t zu den Angehörigen

?

 Ehep

a

rtner, hierzu zählen auch Lebenspartner nach § 1 Lebenspartnerschaftsgesetz  Lebenspartner, die in häuslicher Gemeinschaft mit dem Beschäftigten leben  Kinder des Beschäftigten oder des Partners, sofern ein Elternteil kindergeldberechtigt ist.

Wie lange

 ha

ben die Beschäftigten Zeit, um ihre Angehörigen mitzuversichern?

Angehörig

e ko

̈nnen sich innerhalb von sechs Monaten ab Versicherungsbeginn des Beschäftigten ebenfalls bei der Generali versic

he

rn.







Ändert s

ich die Lebenssituation des Beschäftigten durch Heirat oder die Geburt eines Kindes, ist die Option ab diesem Zeitpunkt für sechs Monate gült

ig.

Welche Tarife

 können abgeschlossen werden?

Angehörige k

önnen aus den gleichen Bausteinen wählen, die der Arbeitgeber für den Beschäftigten mit der Generali vereinbart

hat.

22

2. Business+ D

i

e bKV der Generali BUSINESS+AF TARIFBAUSTEINE FÜR ANGEHÖRIGE UND FORTFÜHRER (2/2)

Betriebliche Kra

nk

enversicherung – weiter gedacht ...

BUSINESS+AF Ver

sicherungsschutz für Fortführer

Endet das Arbeit

sverhältnis oder der Vertrag des Arbeitgebers mit der Generali, kann der Beschäftigte den Versicherungsschutz im Business+AF nahtlos fortführen. Fortführer können aus dem Versicherungsumfang wählen, den der Arbeitgeber für den Beschäftigten mit der Generali vereinbart hatte. Ab diesem Zeitpunkt zahlt er den Beitrag selbst.

23

2. Business+ Die bKV

der Ge

nerali BUSINESS+AF TARIFBAUSTEINE FÜR ANGEHÖRIGE UND FORTFÜHRER

Moderate Beiträge für

 bKV-Stat

ionär bei privater Vertragsübernahme sich

ern

Der Beitrag im arbeitgeber

finanzie

rten Tarif bKV-Stationär ist ohne Altersrückstellungen kalkuliert.

Beschäftigte, die den Vers

icherungs

schutz fortführen möchten, schließen den Tarif bKV-StationärAF ab. Dieser Tarif ist mit Altersrückstellungen kalkuli

ert.

Dadurch kommt es zu einer spür

baren Beitr

agserhöhung für den Mitarbeiter zum Zeitpunkt der Vertragsübernah

me.

Dies kann durch den Abschluss eine

r großen An

wartschaft auf den Tarif bKV-StationärAF vermieden werden.

Beitragszahler:








Vorteil:

Kosten:

Der Mitarbeiter zahlt den Bei

trag fu

̈r die Anwartschaft selbst.

Der Mitarbeiter sichert sich

den Beitrag für das



Eintrittsalter, welches er

 beim Abschluss der



Anwartschaft hat.

15 % des Beitrages vom Tarif bKV-StationärAF



mit derzeitigem Eintrittsalter.

bKV- Stationär

 UnfallAF*

bKV- Stationär AF*

Einzel- alter Bsp.*

 

Kinder

Jugend- liche

22

27

32

37

42

47

52

57

62

67

bKV- Vorsorge AF

2,38 € 2,58 € 2,79 € 2,32 € 11,74 € 15,96 € 18,41 € 21,02 € 23,79 € 7,38 €

3,84 € 4,64 € 6,68 € 5,64 € 11,74 € 15,96 € 18,41 € 21,02 € 23,79 € 7,38 €

6,38 € 12,64 € 20,39 € 6,21 € 14,93 € 23,27 € 30,87 € 38,91 € 46,84 € 12,65 €

7,49 € 14,61 € 23,50 € 6,21 € 15,89 € 24,58 € 32,53 € 40,92 € 49,20 € 12,65 €

8,56 € 16,54 € 26,50 € 6,21 € 16,65 € 25,71 € 34,00 € 42,77 € 51,40 € 12,65 €

9,57 € 18,30 € 29,25 € 6,21 € 17,18 € 26,64 € 35,27 € 44,40 € 53,41 € 12,65 €

10,52 € 20,04 € 31,98 € 6,21 € 17,74 € 27,63 € 36,65 € 46,18 € 55,58 € 12,65 €

11,58 € 22,18 € 35,36 € 6,21 € 19,15 € 29,61 € 39,16 € 49,27 € 59,23 € 12,65 €

12,09 € 23,17 € 36,89 € 6,21 € 19,83 € 30,78 € 40,78 € 51,35 € 61,77 € 12,65 €

13,18 € 24,11 € 38,38 € 6,21 € 20,07 € 31,16 € 41,28 € 51,98 € 62,53 € 12,65 €

13,44 € 24,79 € 39,42 € 6,21 € 20,66 € 31,80 € 42,00 € 52,78 € 63,40 € 12,65 €

bKV- Budget 1500AF

bKV- Budget 1200AF

bKV- Budget 900AF

bKV- Budget 600AF

bKV- Budget 300AF

bKV- ZahnPro- phylaxe

bKV- Zahn90AF

bKV- Zahn80AF

bKV-
Zahn70AF

Alters-
gruppe

Kinder

Jugend-
liche

21– 24

25–29

30–34

35–39

40–44

45–49

50–54

55–59

60–64

65–69

24

2. Business+ Die bKV der Generali

BUSINESS+AF TARIFBAUSTEINE FÜR ANGEHÖRIGE UND FORTFÜHRER

Al

l

e Tarife im Überblick

Auszug


Stand 05.2024

13,44 €

24,79 €

39,42 €

6,21 €

20,66 €

31,80 €

42,00 €

52,78 €

63,40 €

12,65 €

4,39 €

9,06 €

48,65 € 53,10 € 57,03 € 60,95 € 66,05 € 72,81 € 80,66 € 89,54 € 99,58 €

107,66 €

2,47 € 3,31 €

4,67 € 4,99 € 5,31 € 5,65 € 6,09 € 6,63 € 7,25 € 8,00 € 8,93 € 9,88 €

   

    25

2. Business+ Die bKV der Generali SERVICE FÜR MITARBEITER So wird die bKV erlebbar ...

exklusive Serviceseite

ausführlicheInformationenzum individuellen Versicherungsschutz

GesundheitsApp

 Rechnungeneinreichen
 Vertragsinformationen
 Statustracking

Persönlicher Willkommensbrief

mit ersten Informationen

Individuelle Beratung und Betreuung

Gesundheitstelefon

  •  Allgemeine Gesundheitsfragen
  •  Beratungund Unterstützung zu Pflege und Demenz
  • 
  • 
  • Zweitmeinungsservice
  • Exklusiv für bKVStationär

 

 

    Die Generali GesundheitsApp steht für Kunden


zum Download für iOS und Android bereit.

26

2. Business+ Die bKV der Generali SERVICE FÜR MITARBEITER Die GesundheitsApp in der bKV

Mit der Generali GesundheitsApp alles rund um die betriebliche Krankenversicherung in wenigen Schritten erledigen.

Schnell: keine Wartezeit für den Postweg


Papierlos: weniger Verwaltungsaufwand
Einfach: Überblick aller Anfragen und Leistungsabrechnung digital und überall Sicher: Zugang mit persönlichen Nutzerdaten

 

 

  24-Stunden-Beratung an 365 Tagen im Jahr:

0221 1636-6668

27

2. Business+ Die bKV der Generali SERVICE FÜR MITARBEITER Das Gesundheitstelefon – Gesundheitsfragen direkt per Telefon klären

W

elche medizinische Frage Ihren Mitarbeiter auch bewegt – wir helfen weiter! Alle Fragen rund um das Thema Gesundheit kann er hier mit medizinischem Fachpersonal oder einem Arzt besprechen.

Suchservice für Ärzte, Physiotherapeuten, Kliniken, Reha-Einrichtungen sowie Selbsthilfegruppen und spezielle Fachinstitutionen

A

rzneimittelberatung, z. B. zu Neben- und Wechselwirkungen, und Generika-Beratung

Verständliche Informationen zu Krankheitssymptomen, Diagnosen, Therapien und Behandlungsalternativen

Vermittlung von spezialisierten Kliniken

Suche nach spezialisierten Kliniken für Akutbehandlung, Anschlussheilbehandlung und Rehabilitation

Verständliche Informationen zu Zahnbehandlung und -ersatz


Verständliche Informationen zu Vorsorge- und Präventionsmaßnahmen

 

 

    Professioneller Zweitmeinungsservice zu Krebs, Rückenschmerzen, Gelenkarthrose, Zahnbehandlungen...

0221 1636-6668

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2. Business+ Die bKV der Generali SERVICE FÜR MITARBEITER Der Zweitmeinungsservice – exklusiv für Tarif bKV-Stationär(AF)

Eg

a

l, ob chronische Rückenschmerzen, Arthrose oder bedrohliche Erkrankungen wie Krebs – nach der Diagnose sind Betroffene oft ratlos und verunsichert. Wir geben Antworten:

di

e richtige Therapie


der richtige Spezialist
die richtige Fachklinik

Innerhalb von 48 Stunden wird der richtige Spezialist für eine zweite Meinung oder eine Behandlung identifiziert und auf Wunsch ein Termin vereinbart

   

       Business+ ab 01.10.2022

 bKV-Zahn90/80/70 bKV-Zahnprophylaxe bKV-Budget300/600/900/1200/1500 bKV-Vorsorge bKV-Stationär bKV-StationärUnfall

m

indestens 80 % der Belegschaft und mindestens 5 Beschäftigte (10 Beschäftigte im bKV-Stationär)

GK

V/

PKV GKV/PKV GKV/PKV GKV/PKV GKV GKV

V

ersicherung ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten möglich. Angehörige können aus der Kombination des Mitarbeiters wählen

Grund

sä

tzlich keine Einschränkung

.

Vorauss

etz

ung ist, dass in dem zu versichernden Kollektiv weniger als 5 Prozent der Beschäftigten nicht versicherbare Berufe ausüben.

mitvers

ich

ert

bKV-

Zahn bKV-Zahnprophylaxe bKV-Budget bKV-Vorsorge bKV-Stationär bKV-StationärUnfall

Busin

ess(alt)

BusinessZahn1/2/3

BusinessVorsorge BusinessStationär BusinessUnfal

mindestens 80 % der Belegschaft und mindestens 5 Beschäftigte (10 Beschäftigte im BusinessStationär)

GKV/PKV

 

GKV/PKV

GKV



GKV 

Versicherung ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten möglich. Angehörige können aus der Kombination des Mitarbeiters wählen, freie Wahl im Zahnbereich

Grunds

ät

zlich keine Einschränkung

.

Vorausse

tzu

ng ist, dass in dem zu versichernden Kollektiv weniger als 5 Prozent der Beschäftigten nicht versicherbare Berufe ausüben.

mitversi

che

rt

Busin

essZahn1/2/3 BusinessVorsorge

BusinessStationär



BusinessUnfall

 Tarifnamen

Kollektivgröße

Zielgruppe

Angehörige

Branchen

Vorerkrankungen

  29

2. Business+ Die bKV der Generali VERGLEICH BUSINESS ZU BUSINESS+ Rahmenbedingungen und Vergütung

Stand: 01.2022

   

       Business+ ab 01.10.2022

 mitversichert

 mitversichert

 Abschlussprovision in Höhe wie Vollversicherungen

 12 Monate

   Business(alt)

 mitversichert

 ausgeschlossen

 laufende Provision

 keine

     angeratene Behandlungen

 laufende Behandlungen

 Provisionen

 Stornohaftungszeit

  30

2. Business+ Die bKV der Generali VERGLEICH BUSINESS ZU BUSINESS+ Rahmenbedingungen und Vergütung

Stand: 01.2022

   

    31

INHALTSVERZEICHNIS

1. Vorteile der bKV

 Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

  1. Business+ Die bKV der Generali
  •  Business+ Tarifbausteine für Mitarbeiter
  • 
  • 
  •  Business+AF Tarifbausteine für Angehörigen und Fortführer

  •  
  • S
  • ervice für Mitarbeiter

  •  
  • Vergleich Business zu Business+
  1. Alles für Ihren bKV-Erfolg
  1. 
  •  Verkaufsargumente
  • 
  •  Vergütung
  • 
  • 
  •  Voraussetzungen für einen Abschluss
  • 
  • 
  •  Verkaufsunterstützung
  • 
  • 
  •  Verkaufskonzepte
  •  Referenzbeispiele
  •  Abläufe
  • 
  • 
  •  Ansprechpartner
  1. Weitere bKV-Themen
  •  Steuern und Sozialabgaben
  •  Arbeitnehmerfinanzierter Rahmenvertrag
  •  Mitarbeiter im Ausland: Krankenversicherung bei Dienstreisen
  •  Perfekt ergänzt - bKV und BKK Linde
  • 
  • 

   

    32

3. Alles für Ihren bKV-Erfolg VERKAUFSARGUMENTE Viele gute Gründe für Business+

ho

c

hwertiger Schutz in den wichtigen Kernleistungen ...

  •  Einbettzimmer+Chefarzt
  • 
  •  Biszu90%Zahnersatz
  • und -behandlung
  •  Vorsorge
  • ...abgerundet um zahlreiche Ergänzungsleistungen
  • 
  • 
  •  Aufnahme-und
  • Abschlussuntersuchung,
    Wunschverlegung,
    Familienzimmer
  •  LASIKimBudgettarifbiszur
    gewählten Budgethöhe

A

ngebot für (fast) alle Firmen möglich

Angebot bereits ab 5 Mitarbeitern möglich  alle Branchen versicherbar (sofern Anteil

de

r nicht versicherbare Berufe < 5 %)  kein Mindestbeitrag

Versicherungsschutz ab Beginn – sofort, ohne Kompromisse!  angeratene,geplanteundlaufende

Behandlungen sind mitversichert  keineZahnstaffel

Top Angebot für Angehörige und Fortführer  freieWahlausallenTarifendieim

Ra

h

men der bKV gewählt wurden  keineGesundheitsprüfung

 

 

 1 Jahr Stornohaftung  Jeder neue Mitarbeiter mit

erneuter AP  Zusatzeinheiten durch Angehörige

Einheiten 2.392

Einheiten 106

33

3. Alles für Ihren bKV-Erfolg VERGÜTUNG Beispiele

B

eispiele:

Abschluss in zwei Betrieben
Betrieb 1: 10 MA
Tarife:
bKV-Zahn80
17,45 EUR bKV-Zahnprophylaxe
+ 4,10 EUR bKV-StationärUnfall


+ 4,98 EUR

Beispiel 1

Monatssollbeitrag/Mitarbeiter 26,53 € Mitarbeiterzahl 10 Gesamtmonatssollbeitrag 265,30 €

Beispiel 2

Monatssollbeitrag/Mitarbeiter 49,83 € Mitarbeiterzahl 120 Gesamtmonatssollbeitrag 5.979,60 €

Betrieb 2: 120 MA

Tarife:
bKV-Zahn70
bKV-Budget300
bKV-Stationär50

= 26,53 EUR

11,19 EUR
+ 12,75 EUR
+ 25,89 EUR
= 49,83 EUR

   

    34

3. Alles für Ihren bKV-Erfolg VORAUSSETZUNG FÜR EINEN ABSCHLUSS Mindestgrößen, Gruppenbildung, Lösung für nicht versicherbare Berufe

Ein

Gru

ppenversicherungsvertrag kann abgeschlossen werden, wenn  mindestens 80 % des zu versichernden Personenkreises und  mindestens 5 Mitarbeiter (10 Mitarbeiter im Tarif bKV-Stationär) versichert werden.

Vora

us

setzung für die Bildung von Teil-Kollektiven:

  •  Im
  • einzelnen Teil-Kollektiv gilt ebenso die Mindestquote von 80 % und die Mindestzahl 5 Mitarbeiter (10).
  • 
  •  Objektiv nachvollziehbare Definition der Teil-Belegschaft, wie in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV).
  • 
  • Beispiele: Dienstjahre, alle MA der Abteilung xy, alle Führungskräfte.

  • U
  • mgang mit nicht versicherbaren Berufen:
  • 
  •  Wenn innerhalb der zu versichernden Belegschaft weniger als 5 % der Mitarbeiter Berufe ausüben, die gemäß den Annahmerichtlinien nicht versicherbar sind, kann die gesamte Belegschaft versichert werden.

 

 

     Willkommensbrief mit QR-Code zur Landingpage

Willkommensbroschüre GR117 mit...

  •  Highlightblättern
  • 
  • 
  •  Langleistungsbeschreibung(en)
  •  Beiblatt zur Rechnungs-
  • einreichung
  •  Datenschutzerklärung
  • 
  • 
  •  Freiumschlag

GR117

Für den Arbeitnehmer

35

3. Alles für Ihren bKV-Erfolg

VERKAUFSUNTERSTÜTZUNG Für jede Zielgruppe die passenden Medien

F

ür den Vermögensberater

Schnellstarter GR143D

Für den Arbeitgeber

  •  Schulungs-/AG-/ AN-Präsentationen
  • 
  • 
  • 
  •  Angebots-anforderung 
  •  FAQ
  •  Marktvergleiche

Steuerinformationsblatt GR124 weitere Informationsblätter zu den Themen:


- Angehörige und Fortführer - Datenschutz

G

R143D

GR144D

GR142

 

Broschüre GR144D Flyer GR142

GR124

   

    36

3. Alles für Ihren bKV-Erfolg VERKAUFSUNTERSTÜTZUNG Imagefilm für den Arbeitgeber

Be

t

riebliche Krankenversicherung

Die Vorteile und Möglichkeiten einer bKV auf den Punkt gebracht – anschaulich und emotional. www.generali.de/bkv

   

       Wer

 DBKV/ VB

 VB/ Arbeitgeber

 VB/ Arbeitgeber

 VB/Arbeitgeber Generali (KAH-CB)

 VB/ Arbeitgeber Arbeitnehmer

   Medien

 • bKV-Schnellstarter • Schulungspräsentation • FAQ

 • bKV-AG Flyer • VB-Homepage • www.generali.de/bkv • Imagefilm „Betriebliche Krankenversicherung“

 • Arbeitgeberbroschüre mit Highlightblatt, Steuerinformationsblatt

• Arbeitgeberpräsentation

 • Angebotsanforderung • Vertragsangebot

  • Arbeitnehmerpräsentation
  • 
  • 
  • Willkommensbrief mit QR-Code zur Landingpage mit
  • vielen Informationen für den Mitarbeiter
  • 
  • 
  • Oder: Willkommensbroschüre für Mitarbeiter mit Anschrei-

b

en, Datenschutzerklärung, Langleistungsbeschreibungen

  Ziele/Inhalte

 Produktdetails, Hintergrundinformationen, Hilfestellungen

 Unternehmer aufmerksam machen „Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden gestärkt“

 Unternehmer informieren und beraten

 Unternehmer ein individuelles
Angebot erstellen

 Unternehmer unterschreibt,
Mitarbeiter erhalten notwendige
Unterlagen

   Phase

 Vorbereitung

 Anbahnung

 Erst-/Zweitgespräch

 Angebot

 Vertragsabschluss

  37

3. Alles für Ihren bKV-Erfolg

VERKAUFSUNTERSTÜTZUNG Für jede Verkaufsphase gerüstet

 

 

  38

3. Alles für Ihren bKV-Erfolg VERKAUFSUNTERSTÜTZUNG Für jede Zielgruppe die passenden Medien

Da

s

betriebliches Vorsorgemanagement ...

... verknüpft bAV und bKV.

Das Firmen-Gesundheitskonzept ...

... verknüpft alle Gesundheitsthemen. Für Firmen ab 25 Mitarbeiter.

 

 

    39

3. Alles für Ihren bKV-Erfolg REFERENZBEISPIELE Unternehmen aller Branchen und Firmengrößen vertrauen uns

G

eobra Brandstätter




Stiftung & Co. KG

1-2-3 KäSeHoch


Kindertagesstätte

Geotechnik Dr. Nottrodt
Weimar GmbH

   

    Der Arbeitgeber kann einen Vertrag in der Gruppenversicherung abschließen, wenn mindestens

80 Prozent des zu versichernden Personenkreises und mindestens 5 Mitarbeiter (10 Mitarbeiter beim Tarif bKV-Stationär) versichert werden.

40

3. Alles für Ihren bKV-Erfolg ABLÄUFE Einfache Abläufe mit dem Arbeitgeberportal – weil Effizienz wichtig ist

So

 

funktioniert die bKV

Gruppenversicherungsvertrag


Beitrag

Arztrechnung
Erstattung

Arbeitgeber

Das Arbeitgeberportal bietet einen weitreichenden digitalen Service rund um die Uhr. Der Arbeitgeber managt alles rund um die bKV mit nur wenigen Klicks. Das spart eine Menge Arbeit und Zeit und es entstehen keine Kosten.

DER ARBEITGEBER HAT FOLGENDE MÖGLICHKEITEN FÜR ABGESCHLOSSENE VERTRÄGE:

  • ne
  • u
  • e Mitarbeiter anmelden
  • 
  • Mitarbeiter innerhalb von Versorgungsgruppen wechseln
  • 
  • Mitarbeiter abmelden (zum Beispiel bei Kündigung, Elternzeit,
  • 
  • 
  • Langzeit-Arbeitsunfähigkeit)
  • 
  • 
  • Adresse von Mitarbeitern ändern
  • 
  • 
  • Das Arbeitgeberportal nutzen und die betriebliche Krankenversicherung organisieren – www.generali-bvm.de.
  • AUCH FÜR MITARBEITER DIGITALER SERVICE RUND UM DIE UHR Alle wichtigen Informationen sind auf einer exklusiven Serviceseite zusammengestellt. Der Mitarbeiter erhält nach Vertragsabschluss einen Willkommensbrief mit einem Link und einem QR-Code. Hierüber gelangt er auf die Serviceseite. LEISTUNGEN ABRECHNEN – die Mitarbeiter senden Arztrechnungen und Belege direkt an die Generali. Wir erstatten die Kosten direkt an die Mitarbeiter.

Ar

b

eitnehmer

   

    41

3. Alles für Ihren bKV-Erfolg ANSPRECHPARTNER Kontaktdaten in der bKV

 DBKV der VVS - erste Ansprechpartner rund um die bKV > Schulung, Fachfragen, Abläufe, Terminbegleitung, Unternehmens-Einführung, Unterstützung bei der Angebots- /

Ve

r

tragserstellung, Wettbewerbsvergleiche https://www.vbwelt.dvag/standorte/ansprechpartner

 Spezialisierte bKV-Teams der Generali > Gruppenverträge, Gruppenvertrags-Umstellungen, Grundsatzfragen

bkv-angebote@generali.com, Team Kollektivgeschäft, GD-KAH-CB, 0221-1636-2958

> Einzelvertragsverwaltung, Excel-Anmeldetabellen, Willkommensschreiben, Beitragsrechnungen bkv-bestand@generali.com, Team Sonderbestände, GD-ES-K-VG-SON, 0221-1636-5551

> Leistungsfragen


gruppenversicherung-leistung@generali.com, Team Sonderbestände, GD-ES-K-LS2-SON, 0221-1636-2922

   

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INHALTSVERZEICHNIS

1. Vorteile der bKV

 Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

  1. Business+ Die bKV der Generali
  •  Business+ Tarifbausteine für Mitarbeiter
  • 
  • 
  •  Business+AF Tarifbausteine für Angehörigen und Fortführer

  •  
  • S
  • ervice für Mitarbeiter

  •  
  • Vergleich Business zu Business+
  1. Alles für Ihren bKV-Erfolg
  1. 
  •  Verkaufsargumente
  • 
  •  Vergütung
  • 
  • 
  •  Voraussetzungen für einen Abschluss
  • 
  • 
  •  Verkaufsunterstützung
  • 
  • 
  •  Verkaufskonzepte
  •  Referenzbeispiele
  •  Abläufe
  • 
  • 
  •  Ansprechpartner
  1. Weitere bKV-Themen
  •  Steuern und Sozialabgaben
  •  Arbeitnehmerfinanzierter Rahmenvertrag
  •  Mitarbeiter im Ausland: Krankenversicherung bei Dienstreisen
  •  Perfekt ergänzt - bKV und BKK Linde
  • 
  • 

   

    Freigrenze seit 01.01.2022 erhöht: von 44 € auf 50 €

43

4. Weitere bKV-Themen STEUERN UND SOZIALABGABEN Wichtig zu wissen ...

  •  Die Beiträge des Arbeitgebers zur bKV gelten als Sachlohn (§ 8 Absatz 2 Satz 1 EStG).
  • 
  • 
  •  Sachlohn der nach § 8 Absatz 2 Satz 1 EStG zu bewerten ist, ist bis zu einer Freigrenze von 50 € im Monat steuer- und sozialabgabenfrei.
  •  Die Beiträge zur bKV sind als Betriebsausgaben zu 100 % absetzbar (§ 3 Nr. 1a EStG).
  • 
  • 

   

    44

4. Weitere bKV-Themen STEUERN UND SOZIALABGABEN Über der 50 € Freigrenze - Auswirkung

Was geschieht, wenn die Summe aller Sachleistungen 50 € pro Monat und Mitarbeiter übersteigt?

  •  Der Beitrag zur bKV wird wie Barlohn versteuert und verbeitragt.
  •  Der steuer- und sozialversicherungspflichtige Bruttoarbeitslohn steigt um den bKV-Beitrag.
  •  Der Mitarbeiter wird mit höheren Steuerabzugsbeträgen und Sozialversicherungsbeiträgen* belastet.

*

W

enn der Mitarbeiter oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen verdient,


erhöhen sich die Sozialabgaben nicht.

Stand: 01.2022

   

    45

4. Weitere bKV-Themen STEUERN UND SOZIALABGABEN Über der 50 € Freigrenze – und jetzt?

Was kann der Arbeitgeber tun, wenn die Summe der Sachleistungen 50 € pro Monat übersteigt?

  •  Sachleistungen können pauschal versteuert werden, wenn sie die Freigrenze von 50 € überschreiten.

  •  Pauschal versteuerte Sachleistungen werden nicht auf die Freigrenze von 50 € angerechnet.
  • 
  •  Wenn die Summe der nicht pauschal versteuerten Sachleistungen unter 50 € bleibt,
    sind diese steuer- und sozialabgabenfrei.

Stand: 01.2022

   

  § 40 Abs. 1 Nr. 1 EStG

 1. Die bKV erfüllt die Voraussetzung für einen „sonstigen Bezug“.

2

. Es werden keine anderen Sachleistungen nach § 37b Abs. 2 EStG pauschal versteuert.

 3. bKV wird als Gruppenvertrag einer größeren Anzahl von Mitarbeitern gewährt (i.d.R. mehr als 20 MA).

4

. Jährliche Beitragszahlung ist zwingend erforderlich.

5. Lohnsteuerpauschalierung von sonstigen Bezügen ist bis auf 1.000 € je Empfänger und Kalenderjahr limitiert.

6

.

Beantragung beim zuständigen Betriebsstättenfinanzamt erforderlich.

Be

r

echnung eines individuellen Pauschalsteuersatzes durch das Unternehmen, inkl. Kirchensteuer und Soli, der für alle versteuernden Arbeitnehmer gilt. Basis: Steuerdaten der zu versichernden Mitarbeiter.

Pa

uschalversteuerte Beiträge zur bKV nach § 40 EStG sind nicht sozialversicherungspflichtig (Besprechungsergebnis der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung vom 20.11.2019).

Bei der Prüfung der 50 €-Freigrenze werden die Sachleistungen, die pauschal versteuert werden, nicht auf die 50 €-Freigrenze angerechnet. D.h. der Arbeitgeber kann weiterhin eine Sachleistung nach der 50 €-Freigrenze steuer- und sozialabgabenfrei stellen, wenn er die darüberhinausgehenden Sachleistungen pauschal versteuert

Die

 Pauschalversteuerung nach § 40 (1) Nr. 1 EStG führt in der Regel zu einem höheren Pauschalsteuersatz, die Beiträge sind hier jedoch nicht sozialversicherungspflichtig. Besprechen Sie mit Ihrem Steuerberater, welche Methode für Ihr Unternehmen geeignet ist.

§ 37

 b

Abs. 2 EStG

1. Di

e bKV erfüllt die Voraussetzung einer Sachleitung.

2. Wird eine Sachleistung des Unternehmens nach § 37b Abs. 2 EStG pauschal versteuert, so müssen grundsätzlich alle anderen Sachleistungen (je AN und Kalendermonat) innerhalb eines Kalenderjahres über 50 € auch nach § 37b Abs. 2 EStG pauschal versteuert werden.

3. Anza

h

l der Mitarbeiter, denen die bKV gewährt wird, spielt keine Rolle.

4. Rhyt

hmus der Beitragszahlung ist unerheblich.

5. Hö

he der Sachleistungen, die pauschaliert werden können, ist auf 10.000 € je Empfänger und Kalenderjahr limitier

t.

6. Pauschalierung nach 37 b Abs. 2 EStG muss nicht beim Betriebsstättenfinanzamt beantragt werden.

Einheitlich festgelegter Pauschalsteuersatz von 30 % für alle zu versteuernden Arbeitnehmer, zuzüglich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag.

Pauschal n

a

ch § 37b Abs. 2 EStG versteuerte Beiträge zur bKV sind sozialversicherungs- pflichtig. Diese Sozialversicherungsbeiträge sollte der Arbeitgeber in Form einer Erhöhung des Geldlohns ersetzen, um eine 100%-ige lohnsteuerfreie Zuwendung zu gewähren. Die Erhöhung des Geldlohns setzt sich aus den zusätzlichen Sozialversicherungsbeiträgen zuzüglich der Lohnsteuer, die auf diese Geldlohnerhöhung abzuführen ist.

Voraussetzungen

 

Höhe des Pauschal-








steuersatzes auf

 die






Beiträge der

 

bKV

Sozialversicherung

Pauschalver-



steuerung und



50 €-Freigrenze

Empfehlung

46

4. Weitere bKV-Themen STEUERN UND SOZIALABGABEN

Vergleich Pauschalversteuerung nach § 37 b Abs. 2 und § 40 Abs. 1 Nr.1 EStG

Stand: 01.2022

   Unsere Empfehlung:

Wenn die Sachleistungen 50 € im Monat über-schreiten, übernehmen Sie ggf. die Abgaben des Arbeitnehmers (Fall 3).

F

all 2:

Der Mitarbeiter zahlt Steuern und Sozialabgaben.

Auf die Beiträge müssen Steuern und Sozialabgaben abgeführt werden.

Di

e

MA sollen einen Nettolohnabzug haben?

Fall 4:

Kein Ausgleich, der MA zahlt ggf. Sozialabgaben.

Arbeitgeber kauft eine bKV i. H. v. 20 €

Die Summe aller Sachleistungen pro MA und Monat überschreitet 50 €?

Der Arbeitgeber führt für die bKV Pauschalsteuern ab.

W

enn Sozialabgaben anfallen*, soll der MA auch diese erstattet bekommen?

Fall 3:

Der AG gleicht ggf. die Sozialabgaben durch
eine Lohnerhöhung aus.

Fall 1:

Die Beiträge zur bKV sind steuer- und sozialversicherungsfrei.

47

4. Weitere bKV-Themen STEUERN UND SOZIALABGABEN Alle Konstellationen im Überblick

nein

ja

ja

nein

* Ob bei Pauschalversteuerung Sozialabgaben für den AN anfallen, wird auf der nächsten Folie erläutert.




 Stand: 01.2022

nein

ja

   

    Voraussetzung für die Sonderkonditionen ist ein Rahmenvertrag des Arbeitgebers mit der Generali. Dies ist möglich, wenn ab Beginn




mindestens fünf neue Verträge im Rahmenvertrag eingerichtet und




dauerhaft geführt werden. Schließt der Arbeitgeber auch eine bKV ab,


entfallen diese Voraussetzungen.

48

4. Weitere bKV-Themen ARBEITNEHMERFINANZIERTER RAHMENVERTRAG Günstige Beiträge für weitere Krankenversicherungen


Ve

r

sicherungsnehmer und Beitragszahler ist der Mitarbeiter.


Beiträge sind gegenüber der Einzelversicherung bei identischen Leistungen günstiger.


Fam


i

lienangehörige und Lebenspartner kommen ebenso in den Genuss der Beitragsersparnis.


Im

Rahmenvertrag sind alle verkaufsoffenen Tarife der Generali beantragbar. Es erfolgt eine individuelle Gesundheitsprüfung.


Bei Austritt aus dem Unternehmen wird der Vertrag auf Wunsch zu den höheren Konditionen der Einzelversicherung fortgeführt.


Bei


Eintritt in den Ruhestand kann der Mitarbeiter den Vertrag zu den unveränderten Sonderkonditionen fortführen


U

nsere Empfehlung: Abschluss einer Auslandreisekrankenversicherung für die Mitarbeiter


49

4.

Weitere bKV-Themen

MITARBEITER IM AUSLAND - KRANKENVERSICHERUNG BEI DIENSTREISEN BIS ZU 180 TAGEN Tarif EX180

Auszug Sozialgesetzbuch V

§17 – Leistungen bei Beschäftigung im Ausland „Mitarbeiter, die im Ausland beschäftigt sind und während dieser Zeit erkranken, erhalten die ihnen [...] zustehenden Leistungen von ihrem Arbeitgeber. Familienangehörige gemäß §10 haben den gleichen Anspruch, soweit sie den Mitarbeiter für diese Zeit begleiten oder besuchen.“


Das bedeutet für den Arbeitgeber:


Die gesetzliche Krankenkasse erstattet nur die Kosten, die im Krankheitsfall in Deutschland entstanden wären, die angefallenen Mehrkosten im Ausland muss der Arbeitgeber tragen.


Maximale Reisedauer 180 Tage
Mitreisende Familienangehörige können mitversichert werden Hochwertiger Versicherungsschutz im ambulanten und stationären Bereich und für


Rü

ckt

ransporte und Rückführung aus dem Ausland Keine namentliche Meldung der Mitarbeiter erforderlich Rechnungsstellung nach Jahresmeldung der Gesamtreiseta

ge Verwaltung aus einer Hand: Leistung, Rechnungsstellung, Inkasso und Versicherungsbestätigung


Bis zu 100% Erstattung für Zahnersatz


Mit DentBonus+ kann Ihr Kunde seine Erstattung für hochwertigen Zahnersatz jetzt um weitere 10 % erhöhen – ohne zusätzlichen Beitrag. Im bKV-Zahn90 bedeutet das zum Beispiel: Zahnersatz ganz ohne Eigenanteil!


52

4. Weitere bKV-Themen

PERFEKT ERGÄNZT – bKV UND BKK LINDE


Innovative Extraleistungen und Präventionsangebote


Innovative Extraleistungen der BKK Linde ohne Extrakosten

  •  Prävention: zum Beispiel Kurse vor Ort oder Gesundheitsreisen
  •  Impfungen: Reiseschutzimpfungen und erweiterte HPV-Impfung
  •  Professionelle Zahnreinigung: 1 x jährlich kostenfrei bei über 1.200 teilnehmenden DentNet Zahnärzten oder Zuschuss von 40 € bei einem Zahnarzt, der nicht dem DentNet Netzwerk angehört


  •  Online-
  • Arztbesuch: Bei der TeleClinic mit Premiumstatus –24/7 Erreichbarkeit an 365 Tagen im Jahr
  •  BKK Linde Service App: Einreichen von Krankmeldungen, Bonus- unterlagen, Anträgen und Dokumenten, einfach und schnell per Smartphone

Präventionsangebote für BKK Linde-Kunden

:

Es gibt weit über 100 Gesundheitsprogramme in circa 60 verschiedenen Kurorten. Wählen Sie zwischen den Angeboten WELL-AKTIV und AKTIVWOCHE. Alternativ können Sie einen Zuschuss von bis zu 220 € für Kurse vor Ort in Anspruch nehmen. 

Nr. Frage Antwort

1. Ist Business+ für gesetzlich

Versicherte und privat

Krankenvollversicherte geeignet?


• Gesetzlich Krankenversicherte können in allen

Business+ Tarifen versichert werden.

• Privat Krankenvollversicherte können dagegen in


allen Business+ Tarifen außer den Tarifen bKV-

Stationär und bKV-StationärUnfall versichert werden.


2. Welche Vorteile hat ein privat

Krankenvollversicherter durch die

bKV?


Auch wenn der Versicherschutz eines privat

Krankenvollversicherten in der Regel sehr gut ist, kann durch

den bKV-Schutz z. B. die Zahnersatzleistung aufgestockt

werden.

Zudem kann der bKV-Schutz die Möglichkeit bieten, in der

Krankenvollversicherung leistungsfrei zu bleiben und dort von

einer Beitragsrückerstattung oder Pauschalleistung zu

profitieren.


3. Welche Tarife können miteinander

kombiniert werden?


Die Tarife des Business+ können einzeln oder in Kombination

abgeschlossen werden. Ausnahmen sind:

• bKV-Stationär nicht mit bKV-StationärUnfall

• bKV-Zahn70/80/90 nicht untereinander

• bKV-Zahnprophylaxe darf nicht allein abgesichert werden

• bKV-Zahnprophylaxe und bKV-Vorsorge dürfen nicht

neben dem bKV-Budget versichert werden.


4. Ab wie vielen Personen können

die Tarifbausteine des Business+

abgeschlossen werden?


• Für bKV-Zahn70/80/90, bKV-Zahnprophylaxe, bKV-

Vorsorge, bKV-Budget und bKV-StationärUnfall gilt:


Mindestens 80 % der Belegschaft und mindestens 5

Beschäftigte werden versichert.

• Für bKV-Stationär gilt:

Mindestens 80 % der Belegschaft und mindestens 10

Beschäftigte werden versichert. Ab 50 Beschäftigten gibt

es einen Preisvorteil.


5. Wer kann die Tarife des

Business+ abschließen?


Arbeitgeber für ihre Arbeitnehmer. Es ist der Abschluss eines

arbeitgeberfinanzierter Gruppenversicherungsvertrags mit der

Generali erforderlich. Der Arbeitgeber legt darin die Tarife für

seine Arbeitnehmer fest. Er wird Versicherungsnehmer und

übernimmt die Beitragszahlung.


6. Wie wird mit Vorerkrankungen,

laufenden und angeratenen

Behandlungen umgegangen?


Vorerkrankungen und angeratene Behandlungen sind

mitversichert.

Laufende Behandlungen sind für den Teil der Behandlungen

mitversichert, der nach Versicherungsbeginn stattfindet.


7. Sind Behandlungen im Ausland

mitversichert?


Ja. Behandlungen im Ausland sind mitversichert.

Dies ist in den AVB Business+, T661, § 6, Seiten 16/17

„Geltungsbereich" festgelegt.


Seite

3


o bKV-Zahn und bKV-Zahnprophylaxe

Nr. Frage Antwort

1. Welche Leistungen beinhalten die

Tarife bKV-Zahn70/80/90?


• 70/80/90 % für Zahnersatz inkl. Implantate, Kronen,

Inlays.

• 70/80/90 % für Zahnbehandlung.

• Nur bei bKV-Zahn90: Erstattung auch über den

Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)

hinaus.


2. Welche Besonderheiten gibt es bei

den Tarifen bKV-Zahn?


• Keine Zahnstaffel.

• kein Preis- und Leistungsverzeichnis für zahntechnische

Leistungen (Material- und Laborkosten).

• ohne GKV-Leistung beträgt der Erstattungssatz für

Zahnersatz - je nach Tarif - 35 %, 40 % oder 45 %.

• besteht Versicherungsschutz im Rahmen einer privaten

Krankenvollversicherung, beträgt der Erstattungssatz für

Zahnersatz - je nach Tarif - 35 %,

40 % oder 45 %.


3. Welche Leistungen beinhaltet der

Tarif bKV-Zahnprophylaxe?


100,00 EUR für Prophylaxe, wie die professionelle Zahn-

reinigung (PZR) oder die Fissurenversiegelung.


4. Muss bei einer Zahnersatzmaßnahme

ein Heil- und Kostenplan (HKP)

eingereicht werden?


Nein. Das Einreichen eines HKP ist freiwillig.

Die Generali empfiehlt, bei umfangreichen Behandlungen

einen HKP anzufordern und vor Behandlungsbeginn

einzureichen. So kann Transparenz hinsichtlich der zu

erwartenden Erstattung und damit des voraussichtlichen

Eigenanteils geschaffen werden.


5. Wie hoch ist die Erstattung in den

Tarifen bKV-Zahn, wenn eine

Zahnzusatzversicherung bei einer


anderen privaten Kranken-

versicherung besteht?


Unter Umständen kann der Beschäftigte durch die

Erstattung der GKV, des Tarifes bKV-Zahn und der

anderen Zahnzusatzversicherung eine Gesamterstattung

von 100 % des Rechnungsbetrages erreichen. Dies hängt

von den Tarifbedingungen der anderen PKV ab und ist im

Einzelfall zu prüfen. Eine höhere Erstattung ist aufgrund der

Bereicherungsverbotes nicht zulässig.

Bei der Zahnzusatzversicherung einer anderen PKV sind

auch eventuell vorhanden Obliegenheiten zu beachten, z.B.

die Verpflichtung, den Abschluss einer weiteren

Zahnzusatzversicherung anzuzeigen. Hinweise hierzu

entnehmen Sie bitte den AVB der anderen PKV.


6. Wie erfolgt bei einer parallel

bestehenden privaten

Krankenvollversicherung die

Leistungsabrechnung?


Besteht Versicherungsschutz im Rahmen einer privaten

Krankenvollversicherung, beträgt der Erstattungssatz - je

nach Tarif - 35 %, 40 % oder 45 %. Reicht der Versicherte

eine Zahnarztrechnung mit der Vorleistung seines

Hauptversicherers (z.B. eine PKV) ein, wird geprüft, ob die


Vorleistung der PKV plus die Erstattung aus Tarif bKV-

Zahn den Rechnungsbetrag der Zahnarztrechnung


übersteigen würde. Ist das der Fall, wird nicht mehr als der

Rechnungsbetrag erstattet (Bereicherungsverbot). Die

Gesamterstattung von privater Krankenvollversicherung

und Tarif bKV-Zahn ist auf 100 % begrenzt.


Seite

4


7. Wie hoch ist die Erstattung in den

Tarifen bKV-Zahn, wenn eine

Zahnzusatzversicherung bei der

Generali besteht?


Wenn der bereits versicherte Zahnzusatztarif der Generali

unverändert weiterbesteht, ist die Erstattungsleistung

abhängig von der tariflichen Regelung der tatsächlich

versicherten Tarife. Es gibt diese beiden unterschiedlichen

Kategorien:

1. In den Tarifen GZ, GZE, GZEX, GP, GPX und Prodent

werden die Leistungen der GKV und aller anderen

privaten Zahnversicherungen auf die

Erstattungsleistung angerechnet. D. h., die maximale

Gesamterstattung ist auf 80 % (GZ, GZE und GP) bzw.


90 % (GZEX, GPX und Prodent) des Rechnungs-

betrages begrenzt.


2. In den Tarifen VitaZ, Plan und PlanZ wird die

Vorleistung der GKV angerechnet. In diesen Tarifen

kann gegebenenfalls durch die Erstattungen der GKV,

des Tarifs bKV-Zahn und der alten

Zahnzusatzversicherung eine Erstattung von 100 %

des Rechnungsbetrages erreicht werden.

Grundsätzlich ist die Existenz einer weiteren aktiven

Zahnzusatzversicherung neben dem Tarif bKV-Zahn

unschädlich. In vielen Fällen kann jedoch auch eine

Beendigung dieser Versicherung oder der Abschluss einer

„großen Anwartschaft“ sinnvoll sein.


8. Kann ein Arbeitnehmer zusätzlich zu

einem Tarif bKV-Zahn70/80/90 eine

weitere Zahnzusatzversicherung bei

der Generali auf eigene Rechnung in

der Einzelversicherung neu

abschließen?


Nein. Ein solcher Abschluss ist bei der Generali nicht

möglich.


9. Greifen die 10 % Zusatzleistung

DentBonus+ der BKK Linde in den

Tarifen bKV-Zahn auch?


Ja. Bei Dentnet-Partnerzahnärzten erhöht sich die

Erstattung für BKK-Linde -Versicherte auch in den Tarifen

bKV-Zahn um 10 %.


Seite

5


o bKV-Vorsorge und bKV-Budget

Nr. Frage Antwort

1. Welche Vorsorgeleistungen sind

erstattungsfähig?


Grundsätzlich sind alle Vorsorgeuntersuchungen, die nach

GOÄ abgerechnet werden und von einem approbierten Arzt

durchgeführt werden, erstattungsfähig.

Vorsorgeuntersuchungen dienen der Früherkennung von

Krankheiten und werden ohne vorherigen Befund,

Diagnose oder Krankheitsverdacht durchgeführt. Wir

erstatten diese ohne Altersbeschränkung und ohne

vorgeschriebene Intervalle, ab wann die Untersuchung

wiederholt werden kann.

Dazu zählen auch Laboruntersuchungen.

Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen sind nicht

erstattungsfähig.


2. Welche Vorsorgeuntersuchungen

zahlt die gesetzliche

Krankenversicherung?


KBV - Übersicht Früherkennungsuntersuchungen

Früherkennung von Krankheiten

bundesgesundheitsministerium.de


3. Sind individuelle Gesundheits-

leistungen (IGeL) mitversichert?


Ja. Beispielsweise kann der Versicherte folgende IGeL in

Anspruch nehmen: Diagnostik einer altersabhängigen

Makuladegeneration, Glaukomvorsorge oder auch

Nackentransparenzmessung, da sie zur Vorsorge zählen.


Allerdings sind nicht alle IGeL auch Vorsorgeunter-

suchungen, die der Früherkennung von Krankheiten


dienen. Zum Beispiel eine Behandlung mit Hyaluronsäure

bei Arthrose im Kniegelenk oder eine extrakorporale

Stoßwellentherapie (ESWT-Behandlung) bei Kalkschulter.

Diese IGeL stellen eine Behandlung eines Krankheitsbildes

dar und sind keine Vorsorgeuntersuchungen. Sie sind

deshalb nicht versichert.


4. Sind bildgebende Verfahren wie ein

MRT oder CT mitversichert?


Eine Ultraschalluntersuchung (Sonographie) ist ein

bildgebendes Verfahren, welches zur Vorsorge gehören

kann. Ein MRT, Szintigramm oder ein CT dagegen, wird

nicht bei einer Vorsorge durchgeführt, sondern bei

konkreten Krankheitsverdachtsfällen, wenn bereits

Beschwerden oder Unfälle vorliegen. Sie werden verordnet,

um eine Krankheit zu bestätigen oder zu widerlegen.

Gleiches gilt für eine Röntgenuntersuchung. Diese

Untersuchungen sind keine Vorsorgeuntersuchungen,

sondern Diagnostikverfahren. Sie werden demnach nicht

erstattet.


5. Werden im Tarif bKV-Budget

Leistungen von Osteopathen oder

Chiropraktikern übernommen?


Erstattungsfähig im Tarif bKV-Budget sind osteopathische

und chiropraktische Leistungen, sofern der Heilbehandler

gleichzeitig Arzt oder Heilpraktiker ist und nach der

Gebührenordnung oder dem Gebührenverzeichnis die

Rechnung stellt.


6. Wird das Budget bei unterjährigem

Beginn oder Ende des Vertrages im

Tarif bKV-Budget gekürzt?


Nein. Das Budget steht auch bei unterjährigem Beginn oder

Ende des Vertrages in voller Höhe zur Verfügung.


Seite

6


7. Warum wurde der Bereich Zahn im

Budgettarif nicht wie bei

Mitbewerbern mit einer begrenzten

Beteiligung aufgenommen?


Wir haben uns entschlossen, die Kombination des

Budgettarifs mit den Zahntarifen zu ermöglichen, um so

einen vollwertigen Zahnschutz anbieten zu können. Bei

Einschluss der Zahnleistungen in den Budget-Tarifen, wäre

die Erstattung stark begrenzt gewesen. Eine Kombination

mit den Zahntarifen wäre dann wegen der

Leistungsüberschneidung nicht möglich gewesen.


8. Kann eine Rechnung für

Vorsorgeleistungen über die bKV

erstattet und der PKV zur Anrechnung

auf die Selbstbeteiligung vorgelegt

werden?


Nein. Eine einmal vollständig erstattet Rechnung darf nicht

nochmal bei einem weiteren Kostenträger eingereicht

werden. Auch die Anrechnung auf eine Selbstbeteiligung

stellt eine Erstattung dar, auch wenn nichts ausgezahlt

wurde.


9. Sind Rezeptgebühren oder


Zuzahlungen in den Tarifen bKV-

Budget versichert?


Nein. Dies sind keine Leistungen gemäß der tariflichen

Leistungsbeschreibung.


10. Werden Arbeitsplatzbrillen erstattet? Nein. Arbeitsplatzbrillen sind nicht erstattungsfähig, da die


medizinische Notwendigkeit nicht gegeben ist.

Arbeitsbrillen sind nicht alltagstauglich. Dies trifft ebenso

auf Sportbrillen zu.


11. Werden Sonnenbrillen erstattet? Sonnenbrillen bzw. Lichtschutzbrillen werden nur erstattet,

wenn eine medizinische Indikation vorliegt (z.B. eine

bestimmte Augenerkrankung). Die Prüfung erfolgt anhand

der Brillenverordnung des Augenarztes. Um eine

Sonnenbrille handelt es sich bei einer Brille mit einem

Tönungsgrad ab 25 %. Bei einer Brille mit einem

Tönungsgrad unter 25 % handelt es sich um eine normale

Brille, die den sonstigen Erstattungsmaßstäben unterliegt.


12. Wie werden Sehhilfen im Tarif bKV-

Budget erstattet?


Sofern eine Fehlsichtigkeit besteht, erstatten wir

notwendige Sehhilfen bis zu 200,00 EUR je Kalenderjahr.

Hiervon ausgenommen sind jedoch z.B.

Arbeitsplatzbrillen/Arbeitsbrillen, Sonnenbrillen,

Sportbrillen. Voraussetzung für die Erstattung ist, dass in

dem jeweiligen Kalenderjahr noch ein entsprechendes

„freies Budget“ verfügbar ist. Denn die Sehhilfe-Leistung

wird auch auf die jährliche Höchsterstattung des Tarifs

bKV-Budget angerechnet. Diese beträgt – je nach

gewählter Tarifstufe – zwischen 300,00 EUR und 1.500,00

EUR.


13. Können Leistungen für Sehhilfen

jährlich bezogen werden?


Wenn ja, auch ohne Dioptrien-

änderung?


In den Tarifen bKV-Budget ist eine jährliche

Inanspruchnahme der Leistungen für Sehhilfen möglich.

Die Änderung der Dioptrienwerte ist nicht erforderlich.


14. Sind sportmedizinische

Untersuchungen erstattungsfähig?


Nein. Bei diesen Untersuchungen steht die Klärung des

medizinischen Allgemeinzustandes im Vordergrund. Es soll

festgestellt werden, ob und wenn ja welche Sportarten in

welcher Intensität betrieben werden können. Diese

Untersuchungen dienen nicht dem Zweck der

Früherkennung von Krankheiten.


Seite

7


15. Können betriebsärztliche

Untersuchungen als Vorsorge

abgerechnet werden? Zum Beispiel

die Untersuchung U25/G25?


Nein. Hier steht immer die gezielte Überprüfung im

Vordergrund, ob aus medizinischer Sicht eine bestimmte

Erwerbstätigkeit ausgeübt werden kann. Dies dient nicht

dem Zweck der Früherkennung von Krankheiten.

Außerdem dürfen nach GOÄ, Betriebsärzte den

Mitarbeitern keine Rechnung stellen. Nach §3 Absatz 3 des

Arbeitsschutzgesetzes darf der Arbeitgeber die Kosten für

arbeitsmedizinische Untersuchungen und Schutzimpfungen

den Arbeitnehmern nicht auferlegen.

Beispiele und Hintergründe:

Arbeitsmedizinische Untersuchung im Überblick |

praktischArzt


16. Werden im Tarif bKV-Budget auch

Kosten für Akupunktur übernommen?


Ja. Die Akupunktur ist eine alternative Behandlungs-

methode deren Ursprung in der traditionellen chinesischen


Medizin (TCM) liegt.

Ärztliche Leistungen der alternativen Medizin oder aus dem

Bereich der Naturheilverfahren, sind einschließlich

osteopathischer und chiropraktischer Leistungen sowie

verordneter Arzneimittel versichert. Vgl. AVB Business+

T661, Seite 14, Abschnitt G 7.


Seite

8


o bKV-StationärUnfall und bKV-Stationär

Nr. Frage Antwort

1. Welche Leistungen und Vorteile bietet

Tarif bKV-StationärUnfall?


Im Falle eines Unfalls und einem anschließenden

stationären Krankenhausaufenthalt leistet die Generali

beispielsweise für:

• Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer

• Chefarztbehandlung

• Erstattung über Höchstsatz Gebührenordnung für Ärzte

(GOÄ)

• Einmalige Aufnahme- und Abschlussuntersuchung

• Vor- und nachstationäre Behandlung im Krankenhaus.


2. Welche Leistungen und Vorteile bietet

der Tarif bKV-Stationär?


Leistungen des Tarifs bKV-StationärUnfall und zusätzlich:

• Familienzimmer bei Entbindung und

• Zweitmeinungs-Service.


3. In welchen Krankenhäusern ist eine

stationäre Heilbehandlung

erstattungsfähig?


Krankenhäuser im Sinne der betrieblichen Kranken-

versicherung Business+ sind:


• bei stationärer Heilbehandlung:

Krankenhäuser, die nach § 108 SGB V zugelassen sind

(Universitäts-/Hochschulklinik, Plankrankenhaus,

Krankenhaus mit GKV-Versorgungsvertrag),

• bei Anschlussheilbehandlung:

Krankenhäuser, die nach § 108 SGB V und

Rehabilitationseinrichtungen, die nach § 111 SGB V

zugelassen sind.

• bei Rehabilitationsmaßnahmen:

Rehabilitationseinrichtungen, die nach § 111 SGB V

zugelassen sind.


Die versicherte Person hat die freie Wahl unter den vor-

genannten Krankenhäusern.


4. Ist eine stationäre Heilbehandlung in

einer Privatklinik erstattungsfähig?


Nein. In den Tarifen bKV-Stationär und bKV-StationärUnfall

sind stationäre Heilbehandlungen in einer reinen

Privatklinik (d.h. diese Klinik hat keinen Versorgungsvertrag

mit der GKV) nicht versichert.


5. Ist eine stationäre Heilbehandlung in

einer sogenannten „gemischten

Anstalt“ erstattungsfähig?


Ja. „Gemischte Anstalten“ stehen nicht unter einem

Zusagevorbehalt der Generali. Wir prüfen lediglich, ob die

Zulassung nach § 108 oder § 111 SGB V vorhanden ist.

6. Was sind „gemischte Anstalten“? Dies sind Kliniken, in denen neben medizinisch


notwendigen Heilbehandlungen auch Kur- und Reha-

bilitationsmaßnahmen durchgeführt werden können.


7. Sind die Kosten für stationäre

Rehabilitationsmaßnahmen

erstattungsfähig?


Rehabilitationsmaßnahmen sind erstattungsfähig, wenn die

Generali vor Beginn der Rehabilitationsmaßnahme eine

schriftliche Leistungszusage erteilt hat. Die vorherige

schriftliche Leistungszusage ist nicht erforderlich, wenn es


sich um eine medizinisch notwendige stationäre Anschluss-

heilbehandlung handelt, die nicht ambulant durchgeführt


werden kann.


8. Sind die Kosten für Kur- oder

Sanatoriumsbehandlungen

erstattungsfähig?


Die Tarife bKV-Stationär und bKV-StationärUnfall sehen

keine Leistungen für Kur- oder Sanatoriumsbehandlungen

vor.


Seite

9


9. Werden die Kosten für eine nach-

stationäre Behandlung (ambulante


Nachsorgeuntersuchungen)

übernommen?


Eine nachstationäre Behandlung ist erstattungsfähig, wenn

das Krankenhaus oder ein hierzu ausdrücklich beauftragter

niedergelassener Vertragsarzt die nachstationäre

Behandlung gemäß § 115a SGB V erbringt. Die

nachstationäre Behandlung darf sieben Behandlungstage

innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der stationären

Krankenhausbehandlung nicht überschreiten.


10. Gelten die Tarife bKV-Stationär und

bKV-StationärUnfall weltweit?


Ja. In den ersten 12 Monaten haben die Tarife Weltgeltung.


11. Sind im Tarif bKV-StationärUnfall

lediglich Arbeitsunfälle versichert oder

Unfälle 24/7, auch im privaten

Bereich?


Es sind Unfälle im privaten Bereich versichert. Für

Arbeitsunfälle kommt in erster Linie z. B. die

Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse auf. Für Kosten,

die von diesen Trägern nicht erstattet werden, kann gerne

eine Anfrage gestellt werden.


12. Gibt es für den Tarif bKV-

StationärUnfall eine Klinik-Card?


Nein. Die Klinik-Card gibt es ausschließlich für den Tarif

bKV-Stationär, da dieser bei jedem med. notw. stationären

KH-Aufenthalten leistet. Der StationärUnfall leistet nur bei

einem vorherigen Unfall. Diese Voraussetzung muss vor

einer Leistungszusage geprüft werden.


13. Sind kosmetische Operationen nach

einem Unfall mitversichert?


Erstattungsfähig sind ausschließlich medizinisch

notwendige Operationen. Kosmetische Operationen, bei

denen die medizinische Indikation nicht im Vordergrund

steht, zählen nicht dazu.


Seite10


o Beiträge

Nr. Frage Antwort

1. Sind die neuen Tarife der bKV

nach Art der Schaden- oder nach

Art der Lebensversicherung

kalkuliert?


Die Tarife der bKV sind nach Art der Schadenversicherung, also

ohne Einbeziehung von Alterungsrückstellungen kalkuliert.

Die AF-Tarife für Angehörige und Fortführer sind ebenfalls nach


Art der Schadenversicherung kalkuliert. Ausnahme: Tarif bKV-

StationärAF und Tarif bKV-StationärUnfallAF. Diese beiden


Tarife sind nach Art der Lebensversicherung (mit

Alterungsrückstellungen) kalkuliert.


2. Warum hat sich die Generali bei

der arbeitgeberfinanzierten bKV

für die Kalkulation nach Art der

Schadenversicherung

entschieden?


Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt, dass Firmenkunden

immer häufiger nach Schadentarifen fragen. Auf Anbieterseite

haben sich Schadentarife als Marktstandard etabliert.

Hintergrund ist, dass für Firmen die Absicherung des Risikos mit

geringem finanziellem Aufwand im Vordergrund steht und beim

Ausscheiden eines Arbeitnehmers die Diskussion über

verfallende Alterungsrückstellungen vermieden werden kann.


3. Sind die Beiträge auf Einzelalter

bezogen?


Nein. Für alle Arbeitnehmer im Alter zwischen 16 und 67 Jahre

bietet die Generali einen einheitlichen Beitrag an.


4. Warum haben wir uns dafür

entschieden, einen

Einheitsbeitrag über alle Alter

anzubieten?


Der Einheitsbeitrag bietet für die Arbeitgeber und für die

Vermögensberater folgende Vorteile:

• Arbeitgeber:

Einfache Berechnung, Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer,

einfache Handhabung in der Buchhaltung.

• Vermögensberater:

Einfache Angebotsberechnung und geringer

Erklärungsbedarf.


5. Können die Beiträge nach

Vertragsabschluss angepasst

werden?


Ja. Auch in der bKV besteht wie in der Einzelversicherung die

Pflicht, Beiträge tarifbezogen zu überprüfen und ggf.

anzupassen, wenn die Gegenüberstellung von erforderlichen

und kalkulierten Versicherungsleistungen einen bestimmten

Wert überschreitet oder auch unterschreitet.


6. Wer genehmigt eine

Beitragsanpassung?


Der mathematische Treuhänder erteilt, wie in der

Einzelversicherung die Genehmigung zu einer

Beitragsanpassung.


7. Wer kann bei

Beitragsanpassungen kündigen?


Der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer kann sein

außerordentliches Kündigungsrecht bezüglich der

anzupassenden Tarife wahrnehmen.

In diesem Fall können die Arbeitnehmer als versicherten

Personen ein Umstellungsangebot anfordern, um den

Versicherungsschutz gegen eigene Bezahlung fortzuführen.


8. Kann die Generali den

Gruppenversicherungsvertrag

einzelner Arbeitgeber

beitragsmäßig unterschiedlich

anpassen?


Nein. Kalkulation und Beitragsanpassung beziehen sich auf den

Tarif, so dass alle Arbeitgeber betroffen sind, die diesen Tarif im

Rahmen ihres Gruppenversicherungsvertrages ihren

Arbeitnehmern anbieten. Anders als in der Sachversicherung

üblich, wird hier nicht das einzelne Unternehmen als Kollektiv

betrachtet. Die Risikogemeinschaft umfasst alle Personen, die

nach diesem Tarif versichert sind.


Seite11


9. Kann die Generali einem

Unternehmen wegen schlechten

Schadenverlaufs den

Gruppenversicherungsvertrag

kündigen?


Nein. Die Generali verzichtet auf das ordentliche

Kündigungsrecht.


10. Warum ist der Tarif bKV-

Stationär im Rahmen der


arbeitgeberfinanzierten bKV

preiswerter als in der

Einzelversicherung?


1. Im Individualgeschäft wird der Tarif nach Art der

Lebensversicherung kalkuliert. Dabei entfällt ein großer Teil

des Beitrags auf das Ansparen für das Alter. Durch den

Verzicht auf diesen Sparanteil in der Schadenversicherung

kann der Beitrag deutlich geringer ausfallen.

2. Die Einführung einer bKV durch den Arbeitgeber ist dadurch

gekennzeichnet, dass sich die Arbeitnehmer im Gegensatz

zum Individualgeschäft in der Einzelversicherung, ihren

Versicherungsschutz nicht nach eigenem Bedarf bewusst

wählen. Der Arbeitgeber „übernimmt“ die Entscheidung über

den Versicherungsschutz für die Belegschaft. Das

„subjektive Risiko“ ist daher deutlich geringer.


11. Was passiert mit dem Beitrag,

wenn der Arbeitnehmer

längerfristig arbeitsunfähig ist

oder sich in Elternzeit, Pflegezeit,

einem Sabbatical oder anderen

entgeltfreien Zeiten befindet?


• Option 1: Der Arbeitgeber kann die Beiträge auf freiwilliger

Basis weiter zahlen. Die Übernahme der Beitragszahlung für

Arbeitnehmer in entgeltfreien Zeiten, sollte unbedingt mit

dem Steuerberater besprochen werden.

• Option 2: Der AG kann den Beschäftigten während der

entgeltfreien Zeit von der bKV abmelden. Auf Wunsch kann


der Arbeitnehmer während dieser Zeit den Versicherungs-

schutz in einem eigenfinanzierten „AF-Vertrag“ weiterführen.


Wird nach Beendigung der entgeltfreien Zeit, der Arbeitsvertrag

von ruhend wieder auf aktiv gestellt, muss der AG den

Arbeitgeber direkt wieder zur bKV anmelden. Ein ggf.

bestehender AF-Vertrag endet automatisch.


Seite12


Tarife Business+AF

o Allgemein

Nr. Frage Antwort

1. Welche Unterschiede gibt es

zwischen den Tarifen Business+

der arbeitgeberfinanzierten bKV

und den

arbeitnehmerfinanzierten Tarifen

Business+AF?


Die Leistungen der Tarife sind identisch.

In Bezug auf die Kalkulationsart gibt es Unterschiede:

• Die Tarife bKV-StationärAF und bKV-StationärUnfallAF sind

nach Art der Lebensversicherung kalkuliert (mit

Alterungsrückstellungen).

• Alle übrigen AF-Tarife sind nach Art der

Schadenversicherung kalkuliert (ohne

Alterungsrückstellungen).


2. Wie gestaltet sich die


Beitragshöhe je Alter der AF-

Tarife für die Angehörigen?


• In den AF-Tarifen ohne Alterungsrückstellungen (Zahn,

Budget, Vorsorge) werden Altersgruppen gebildet, d.h. der

Beitrag ändert sich mit Erreichen der nächsten Altersstufe.

• In den AF-Tarife mit Alterungsrückstellungen (Stationär und

StationärUnfall) hängt der Beitrag (wie in der

Einzelversicherung) vom Alter bei Versicherungsbeginn ab.


3. Sind die Tarife Business+AF für

gesetzlich Versicherte und privat

Krankenvollversicherte

abschließbar?


• Gesetzlich Versicherten stehen alle AF-Tarife zur

Verfügung.

• Privat Krankenvollversicherten stehen alle Tarife, bis auf

Tarif bKV-StationärAF und Tarif bKV-StationärUnfallAF,

offen.


4. Wer kann einen Tarif

Business+AF abschließen?


1. Angehörige von Arbeitnehmern mit Business+Tarifen

(innerhalb von 6 Monaten). Dies sind:

• Der Ehe- oder Lebenspartner nach § 1 des

Lebenspartnerschaftsgesetzes des Beschäftigten.

• Der nichteheliche Partner, solange er mit dem

Beschäftigten in häuslicher Gemeinschaft lebt.

• Kinder des Beschäftigten oder seines Ehe- oder

Lebenspartners, solange ein Elternteil

kindergeldberechtigt ist.

2. Ehemalige Beschäftigte mit Business+Tarifen unmittelbar

nachdem sie das Unternehmen verlassen haben.


5. Wie wird der Tarif Business+AF

verprovisioniert, inkl. der


Anwartschaft auf den Tarif bKV-

StationärAF?


Analog den arbeitgeberfinanzierten Tarifen wird eine einmalige

Abschlussprovision ausgezahlt.

• Höhe analog Vollversicherung.

• Haftungszeit 12 Monate, Auswirkung auf EQF.

• Wertung für Kundenleistungsbonus.


6. Kann der AG auch die Beiträge

für die Angehörigen bezahlen?


Das ist nicht vorgesehen, da der Arbeitnehmer in den AF-Tarifen

Versicherungsnehmer und die Angehörigen versicherte

Personen sind. In der Regel ist der Versicherungsnehmer auch

der Beitragszahler. Der Arbeitgeber kann die

Versicherungsbeiträge für Angehörige nicht steuerlich

verwerten.


7. Kann ein Arbeitgeber zusätzlich

zum Tarif bKV-Stationär für

seine Beschäftigte auch eine


Anwartschaft auf den Tarif bKV-

StationärAF abschließen?


Nein. Der VN der Anwartschaft ist der Arbeitnehmer selbst. Der

Arbeitgeber kann Beitragszahler für diesen Vertrag werden oder

seinem Arbeitnehmer einen finanziellen Zuschuss mittels der

Gehaltsabrechnung zukommen lassen.


Seite13


8. Welche Vorteile bietet der

Abschluss einer Anwartschaft

auf den Tarif bKV-StationärAF?


Der arbeitgeberfinanzierte Tarif bKV-Stationär ist im Rahmen

der bKV nach Art der Schadenversicherung kalkuliert. Die

hierdurch fehlenden Alterungsrückstellungen führen im Alter bei

der Vertragsübernahme im Tarif bKV-StationärAF als

Selbstzahler zu erhöhten Beiträgen.

Um sich für diesen Zeitpunkt der Übernahme der Versicherung

(z.B. Eintritt in den Ruhestand oder Firmenwechsel) die Beiträge

des derzeitigen Eintrittsalters zu sichern, kann der Beschäftigte

eine Anwartschaftsversicherung „auf den Tarif bKV-StationärAF“

abschließen.


Seite14


o Angehörige

Nr. Frage Antwort

1. Zu welchen Zeitpunkten können

die Angehörigen der

Arbeitnehmer die Tarife

Business+AF abschließen?


Innerhalb von 6 Monaten...

• ab Versicherungsbeginn des Mitarbeiters oder

• ab Gründung einer häuslichen Gemeinschaft mit einem

nichtehelichen Partner, bei Heirat oder Geburt/Adoption von

Kindern.


2. Welche Möglichkeiten der

Tarifwahl für Angehörige gibt es?


Angehörige können aus den Tarifen Business+ frei wählen, die

der Arbeitgeber für die Arbeitnehmer abgeschlossen hat.

Bitte diese beiden Punkte beachten:

1. Für die Angehörigen können niedrigere Tarifstufen gewählt

werden.


Zum Beispiel, wenn für die Arbeitnehmer der Tarif bKV-

Stationär besteht, kann sich der Angehörige für den Tarif


bKV-StationärUnfallAF entscheiden.

2. Dagegen kann kein umfassenderer Versicherungsschutz

gewählt werden.


Zum Beispiel, wenn für die Arbeitnehmer der Tarif bKV-

Zahn80 besteht, kann sich der Angehörige nicht für den


Tarif bKV-Zahn90AF entscheiden. Das gilt analog für die

unterschiedlichen Budgetstufen in den Tarifen bKV-Budget

und für die beiden Stationär-Tarife.

Übrigens: Für „Fortführer“ gilt dies ebenso.


3. Wie erfolgt die Anmeldung der

Angehörigen?


Die Anmeldung des Angehörigen erfolgt mittels OKI oder mit

dem Kurzantrag VE442 inklusive Beratungsdokumentation und

Schweigepflichtentbindungserklärung.

Für Kinder ab 18 Jahren benötigen wir den Nachweis über den

Kindergeldbezug.


4. Kann der Angehörige Tarife

abschließen, die im

Gruppenversicherungsvertrag

nicht vereinbart wurden?


Nein. Es können jedoch alle Tarife der Einzelversicherung mit

Gesundheitsprüfung, Wartezeiten und ggf. einer Zahnstaffel

abgeschlossen werden.


5. Was geschieht, wenn der

Angehörige den Beitrag nicht

mehr aufbringen kann?

Gibt es eine

Mindestvertragslaufzeit?


Wird der Beitrag nicht bezahlt, wird analog dem

„Normalbestand“ das Mahnverfahren eingeleitet.

Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit (Rumpfjahr +

Folgejahr) kann der Versicherungsschutz gekündigt oder

reduziert werden.


6. Kann der Tarif Business+AF

nach Trennung vom (Ehe-)

Partner oder Tod des

Arbeitnehmers weitergeführt

werden?


Ja. Angehörige können dauerhaft im Tarif Business+AF

versichert sein. Ein Wechsel des Versicherungsnehmers oder

eine Vertragstrennung ist mit dem VE213 immer möglich.


7. Muss der Auszug von Partnern

und Kindern aus dem

gemeinsamen Haushalt

gemeldet werden?


Nein. Bei dem gemeinsamen Haushalt handelt es sich um eine

Zugangsvoraussetzung, deren Fortbestand nicht relevant ist.


Ein Wechsel des Versicherungsnehmers oder eine Vertrags-

trennung ist mit dem VE213 immer möglich.


8. Muss der Entfall der

Kindergeldberechtigung

gemeldet werden?


Nein. Bei der Kindergeldberechtigung handelt es sich nur um

eine Zugangsvoraussetzung.


Seite15


9. Kann der Angehörige den


Versicherungsschutz in den AF-

Tarifen erweitern, wenn die bKV


für die Arbeitnehmer erweitert

wird?


Ja. Die Antragsfrist beträgt 6 Monate ab dem Zeitpunkt der

Vertragserweiterung. Hinzuversichert werden kann der

entsprechend neu vereinbarte Tarif.

Leistungsüberschneidungen sollten vermieden werden.


10. Gibt es ein Aufnahmehöchstalter

für Angehörige?


Nein.

11. Informieren wir die Arbeitnehmer

„automatisch“ über die

Möglichkeit der AF Absicherung?


Ja. Alle Arbeitnehmer, für die eine bKV abgeschlossen wird,

werden im Willkommensschreiben auf die Möglichkeit

hingewiesen, ihre Angehörigen nach den AF-Tarifen zu

versichern. Die bKV-Service-Seite geht ausführlich auf die

Abschlussmöglichkeit ein.


12. Können sich Angehörige im Tarif

bKV-StationärAF versichern,

wenn für den Arbeitnehmer

selbst kein Tarif bKV-Stationär

möglich ist, weil er in der PKV

krankenvollversichert ist?


Ja.

Voraussetzungen:

a) Für die Arbeitnehmer besteht der Tarif bKV-Stationär (in dem

die PKV-Versicherten Mitarbeiter jedoch nicht angemeldet

werden können) und

b) die Angehörigen selbst sind nicht PKV krankenvollversichert.


Seite16


o Fortführer

Nr. Frage Antwort

1. Was passiert,

- wenn ein Arbeitnehmer das

Unternehmen verlässt (z.B.

Firmenwechsel oder

Ruhestand) oder

- wenn der

Gruppenversicherungsvertrag

beendet wird oder

- in entgeltfreien Zeiten der

Beschäftigte (z.B.

langzeitkrank, Mutterschutz,

Elternzeit)

... vom Arbeitgeber aus dem

Gruppenversicherungsvertrag

abgemeldet wird?


Wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer abmeldet, dann wird

der Arbeitnehmer von uns informiert.

Der betreffende Arbeitnehmer erhält ein Informationsschreiben

über die Beendigung und die Fortführungsmöglichkeit des

Vertrages, dass er seinen Versicherungsschutz in den

entsprechenden Tarifen Business+AF auf eigene Kosten

weiterführen kann. Ohne Gesundheitsprüfung und ohne

Wartezeiten.

Wenn der Arbeitnehmer ein Fortführungsangebot erhalten


möchte, dann muss er sich innerhalb von 2 Monaten bei VG-

SON melden.


Der Arbeitnehmer wird bei Fortführung der Versicherung selbst

zum Versicherungsnehmer seines eigenen Vertrages.

Der neue Beitrag berechnet sich nach dem aktuellen

Eintrittsalter (siehe Beitragstabelle Highlightblatt).

Hinweis: Um im Tarif bKV-StationärAF den erhöhten Beitrag

nach dem aktuellen Eintrittsalter zu vermeiden, kann ab dem

Zeitpunkt der Anmeldung des Arbeitnehmers zur bKV eine

„große Anwartschaft“ auf den späteren Tarif bKV-StationärAF

abgeschlossen werden. So wird das niedrigere Eintrittsalter

gesichert und bereits Alterungsrückstellungen gebildet.


2. Kann ein Fortführer nur den

bisherigen Tarif weiterführen oder

kann er frei wählen?


Das bisherige Leistungsniveau kann weitergeführt oder

reduziert werden, d.h. es dürfen auch einzelne Tarife wegfallen.

Eine Ausweitung des Versicherungsschutzes ist dagegen nicht

möglich.

3. Ist die Mitnahme zu einem neuen

Arbeitgeber möglich?


Die bKV kann nicht auf den neuen Arbeitgeber übertragen

werden.

Hat der neue Arbeitgeber eine bKV, dann kann der Beschäftigte

in dieser neu angemeldet werden.

Der Arbeitnehmer hat das Recht, die abgesicherten bKV-Tarife

als AF-Tarife auf eigene Kosten fortzuführen (ohne

Gesundheitsprüfung und Wartezeiten).


Seite17


o Beiträge

Nr. Frage Antwort

1. Sind die Tarife Business+AF für

Angehörige und Fortführer nach

Art der Schaden- oder nach Art

der Lebensversicherung

kalkuliert?


Wie die Tarife Business+ für die Arbeitnehmer sind die Tarife

Business+AF für die Angehörigen und Fortführer nach Art der

Schadenversicherung, also ohne Einbeziehung von

Alterungsrückstellungen, kalkuliert.

Ausnahme: bKV-StationärAF und bKV-StationärUnfallAF. Diese

beiden Tarife sind nach Art der Lebensversicherung, also mit

Alterungsrückstellungen kalkuliert.


2. Warum gibt es für die

Arbeitnehmer nur bei dem Tarif

bKV-StationärAF die Möglichkeit

einer „großen Anwartschaft“?


Bei dem arbeitnehmerfinanzierten Tarif bKV-StationärAF ist der


Beitragsunterschied zum arbeitgeberfinanzierten Tarif bKV-

Stationär am deutlichsten. Das liegt daran, dass der Tarif bKV-

StationärAF mit Alterungsrückstellungen kalkuliert ist, die bei


späteren Eintritts- und Umstellungsaltern höher sind.

Bei allen anderen AF-Tarifen rechnet sich die Anwartschaft

nicht, da die Beitragsunterschiede zu den bKV-Tarifen deutlich

geringer sind.


3. Können die Beiträge nach

Abschluss angepasst werden?


Ja. Wie in der Einzelversicherung besteht auch bei den bKV-

Tarifen die Pflicht, Beiträge tarifbezogen zu überprüfen und ggf.


anzupassen, wenn die Gegenüberstellung von erforderlichen

und kalkulierten Versicherungsleistungen einen bestimmten

Wert überschreitet oder auch unterschreitet.


4. Warum gibt es in den AF-Tarifen

für die Angehörigen keine

Einheitsbeiträge?


Für den Arbeitgeber sind in der bKV für seine Arbeitnehmer aus

Vereinfachungsgründen Einheitsbeiträge wichtig. Diese Beiträge

sind Durchschnittsbeiträge der Altersgruppe 16 bis 67 Jahre.

Würden wir diese bei den Angehörigen-Tarifen anwenden, wäre

der Abschluss für jüngere Angehörige oder jüngerer Fortführer

preislich uninteressant. Daher haben wir uns für Altersgruppen

entschieden.

Wichtig zu wissen:

Bei allen Tarifen nach Art der Schadenversicherung (Zahn,

Budget, Vorsorge) gibt es Altersgruppen, die einen einheitlichen

Beitrag haben. Der Beitrag verändert sich für die versicherte

Person mit dem Erreichen einer höheren Altersgruppe.


Seite18


Vertragsänderungen und Umstellungen in Tarife Business+

o Allgemein

Nr. Frage Antwort

1. Was ist eine Vertragsänderung

und was ist eine

Vertragsumstellung?


Eine Vertragsänderung ist die nachträgliche Änderung,

Anpassung oder Ergänzung eines bestehenden Vertrags.

Beispiele: Änderung des zu versichernden Personenkreises

oder eine Änderung der Bausteine im Tarif Business+.

Bei der Vertragsumstellung endet der bisherige Vertrag. Der

neue Vertrag ersetzt den bisherigen.

Beispiel: Bei dem Wechsel von den alten Tarifen Business auf

die neuen Tarife Business+ handelt es sich um eine

Vertragsumstellung.


2. Wie wird eine Vertragsänderung

beantragt?


Senden Sie uns bitte eine eMail mit den Änderungswünschen

des Unternehmens an bkv-angebote@generali.com


3. Wie wird eine

Vertragsumstellung beantragt?


Bitte nutzen Sie für Vertragsumstellungen das Tool „bKV-

Umstellung Business Business+“ und wählen dort die Zieltarife


aus.

Wir benötigen für die Vertragsumstellung wieder Ihren Namen,

den Namen der Firma und die Kollektivvertragsnummer.

Das ausgefüllte Umstellungstool senden Sie bitte an:

bkv-angebote@generali.com


4. Kann die Vertragsumstellung

zurückdatiert werden?


Nein. Die Vertragsumstellung kann nur in die Zukunft datiert

werden. Planen Sie bitte ausreichend Zeit für die

Kommunikation im Unternehmen ein.


5. Können in einem

Gruppenversicherungsvertrag

alte Tarife Business und neue

Tarife Business+ gemischt

werden?


Nein. Ein Gruppenversicherungsvertrag kann nur eine Tarifwelt

abbilden. Bitte stellen Sie daher alle Tarife in die neue Tarifwelt

um.


6. Muss die Umstellung 1:1

erfolgen?


Nein. Die Zieltarife können komplett neu gewählt werden.

Bei einem veränderten Versicherungsschutz ist darauf zu

achten, dass ausreichend Zeit für die Kommunikation im

Unternehmen insbesondere bei den Arbeitnehmern (wegen

laufender Behandlungen) vorhanden ist.


7. Was passiert mit alten Business

Tarifen, die die Arbeitnehmer

verlieren, weil der Arbeitgeber

diesen Leistungsinhalt nicht

mehr absichert?


Wenn einzelne Tarife komplett entfallen und die Leistungen über

einen neuen Tarif nicht abgedeckt sind, dann können die

Arbeitnehmer diese Tarife nach BusinessAF (alt) fortführen.

Bitte weisen Sie die Arbeitnehmer darauf hin. Diese werden

auch von uns über ein Schreiben informiert.

Sonderfall – Empfehlung:

Wird vom Arbeitgeber der alte Tarif bzahn1 oder 2 (mit PZR) in

einen der neuen Tarife bKV-Budget3/6/9/12/15 umgestellt, hat

der Arbeitnehmer das Fortführungsrecht im alten Zahntarif

bzahnAF. Er sollte sein Fortführungsrecht jedoch besser im

neuen Tarif bKV-ZahnAF (ohne PZR) nutzen, um die

Leistungsüberschneidung mit der im neuen Tarif bKV-Budget

vorhandenen PZR zu vermeiden.


Seite19


8. Was passiert mit der Provision

bei Vertragsumstellung von

einem Alt-Vertrag auf den neuen

Business+ Vertrag?


• Bei einer Umstellung von Business auf Business+ ändert

sich die Art der Vergütung von einer laufenden Provision auf

eine Abschlussprovision. Für diese Vertragsumstellung wird

die gleiche Abschlussprovision gezahlt wie für einen

Vertragsneuabschluss Business+. Die laufende Provision

für den bisherigen Vertrag entfällt ab dem

Umstellungszeitpunkt.


• Für alle andere Vertragsumstellungen aus alten bKV-

Verträgen (Plan, Vita, GZ oder EKTZ) gelten abweichende


Provisionsregelungen, die im Einzelnen mit der

Provisionsabteilung der DVAG zu klären sind.


9. Werden die Arbeitnehmer

automatisch über die

Vertragsumstellung informiert?


Im Rahmen der Vertragsumstellung wird ein entsprechendes

„Willkommensschreiben“ versendet, das die versicherten

Personen über die Umstellung informiert. Abgesicherte

Leistungsinhalte gehen aus dem Schreiben nicht hervor. Es wird

auf die bKV-Willkommensseite verwiesen.

Die Firmen erhalten mit der nachfolgenden Monatsrechnung

eine aktualisierte Übersicht, in der die Beiträge und neuen Tarife

ersichtlich sind.


10. Verändern sich die

Versicherungsnummern des

Gruppenvertrages oder der

versicherten Personen?


Nein. Die Kollektivvertragsnummer und die

Versicherungsnummern der versicherten Person bleiben bei der

Vertragsumstellung erhalten.


Seite20


o Angehörige

Nr. Frage Antwort

1. In welchem Zeitfenster können

Angehörige ebenfalls in die

neuen Tarife Business+

umstellen?


Angehörige haben 6 Monate ab Versicherungsbeginn der Tarife

Business+ Zeit, ebenfalls in die neuen Tarife (AF-Varianten)

umzustellen. Die Umstellung erfolgt ohne Gesundheitsprüfung

und Wartezeiten.


2. Müssen Angehörige ihren

Vertrag umstellen?


Nein. Angehörige können in den bestehenden Tarifen versichert

bleiben.

3. Können sich Angehörige neu für

die AF Tarife entscheiden,

obwohl sie diese bisher nicht

gewählt hatten?


Ja. Angehörige, die sich im Rahmen der Einführung der

Business-Tarife nicht für den Abschluss der AF-Tarife

entschieden haben, können sich neu entscheiden die AF-Tarife

der Business+ Familie abzuschließen („2. Chance“).


4. Welche Tarife können

Angehörige auswählen?


Angehörige können aus allen vom Arbeitgeber neu gewählten

Tarifen wählen. Sie müssen aber nicht alle vorhandenen Tarife

abschließen.


5. Können Angehörige Tarife der

alten und neuen Welt

miteinander mischen?


Nein. Eine Mischung aus alten und neuen AF-Tarifen muss

vermieden werden. Bei Leistungsabrechnungen kommt es sonst

zu Problemen mit den Leistungsüberschneidungen.

Beispiel: Bei der Tarifkombination Business Zahn1/2 (alt) und

Business+ bKV-Budget (neu) wäre Zahnprophylaxe doppelt

abgesichert. Bitte stellen Sie dort den alten Zahntarif auch in


den neuen Tarif bKV-Zahn80/90 um, um die Leistungs-

überschneidung im Bereich Zahnprophylaxe zu vermeiden.


6. Was passiert mit der Provision? Bei einer Umstellung von BusinessAF auf Business+AF ändert

sich die Art der Vergütung von einer laufenden Provision auf

eine Abschlussprovision. Für Umstellungen wird für die Zieltarife

die gleiche Abschlussprovision gezahlt, wie für Neuabschlüsse

im Business+ AF. Die laufende Provision entfällt ab dem

Umstellungszeitpunkt.


7. Mit welchem Formular wird

die Vertragsumstellung

beantragt?


Bitte nutzen Sie das Antragsformular VE445 für die

Beantragung der Umstellungen von alten AF-Tarifen in die neue

Tarifwelt und senden dies bitte an:

bkv-bestand@generali.com


8. In welche Tarife der

Zahnabsicherung darf

gewechselt werden?


In der alten Tarifwelt konnten Angehörige im Zahnbereich einen

höheren Schutz wählen als die Beschäftigten. Ist dies der Fall


gewesen, darf das höhere Niveau bei einer Umstellung der AF-

Tarife beibehalten werden.


9. Kann der separate

Prophylaxebaustein abgesichert

werden?


Wenn Angehörige aus einem alten Zahntarif (Zahn1AF oder

Zahn2AF) in den neuen Zahn80AF oder Zahn90AF wechseln,

dürfen sie den Prophylaxebaustein mit dazu abschließen, um

diese Leistung beizubehalten (sofern Prophylaxe nicht bereits

über den Budgettarif abgesichert ist).


10. Was passiert mit den

aufgebauten

Alterungsrückstellungen in den

Stationär-Tarifen?


Bei Umstellungen der alten Stationär-Tarife in die Neuen muss

eine Gutschriftsberechnung über

gutschriftsberechnung@generali.com angefordert werden. So

werden die aufgebauten Alterungsrückstellungen bei der

Umstellung in Form einer Gutschrift angerechnet. Dies gilt

ebenso für bestehenden Anwartschaften in stationären Tarifen.

Sollen neben dem Stationärtarif auch andere Tarife umgestellt

werden, kann dies gemeinsam über die Berechnung beantragt

werden.


Seite21


Weitere Fragen zur bKV

Nr. Frage Antwort

1. Ist die Generali GesundheitsApp

auch für die bKV nutzbar?


Ja.


2. Was ist zu tun, wenn der

Arbeitnehmer bereits eine

gleichartige Versicherung bei

einer anderen Gesellschaft

abgeschlossen hat?


• Eine Doppelversicherung sollte der Beschäftigte bei uns

angeben. Ebenfalls sollte der Beschäftigte kontrollieren, ob

auch bei dem anderen Versicherer eine Anzeigepflicht

vorliegt.

• Im Leistungsfall kann der Beschäftigte entscheiden, bei wem

er die Leistungen einreicht. Wenn die Generali Leistungen

erstattet hat, muss der Beschäftigte seine Ansprüche an die

andere Gesellschaft, gegenüber der Generali abtreten.

Empfehlung:

Eine Doppelversicherung sollte vermieden werden,

beispielsweise durch Abschluss einer Anwartschaft auf die

bereits bestehende Versicherung.


3. Was ist zu tun, wenn der

Beschäftigte bereits eine

gleichartige Versicherung bei der

Generali abgeschlossen hat?


Es ist im Einzelfall zu prüfen, welches Vorgehen für den Kunden

sinnvoll ist.

Zur Auswahl stehen diese 3 Optionen:

1. Abschluss einer Anwartschaft auf die bestehenden Tarife.

2. Bestehende Tarife parallel zur bKV als Doppelversicherung


weiterführen. Zum Beispiel Plan-Tarife parallel zum bKV-

Tarif bestehen zu lassen.


3. Bestehende Tarife durch das Sonderkündigungsrecht

beenden.


4. Kann ein Vertrag rückdatiert

werden?


Zwischen Gruppenversicherungsvertrag und dem

Versicherungsvertrag des Arbeitnehmers gibt es folgende

Unterschiede zu beachten...

• Gruppenversicherungsvertrag:

Keine Rückdatierung möglich

• Versicherungsvertrag des Arbeitnehmers:

Rückdatierung auf den ersten des Monats als

Versicherungsbeginn, ist bis zum 15. eines Monats möglich.


5. Kann ein Arbeitnehmer auch

selbst auf Eigenbeteiligung einen

Tarif, den der Arbeitgeber nicht

bezahlt, abschließen?


Nein. Alle bKV-Tarife können nur im Rahmen eines

Gruppenversicherungsvertrages abgeschlossen werden.

Leistungen, die nicht über die bKV abgesichert wurden, können

individuell über die Zusatzversicherung „Mein Gesundheitsplan“

beantragt werden.


6. Zu wann beginnt der

Versicherungsschutz für den

Arbeitnehmer?


Zu dem Zeitpunkt, zu dem der Arbeitnehmer von seinem Arbeit-

geber angemeldet wird. Die Anmeldung erfolgt immer für die


Zukunft.


7. Was passiert, wenn die Mindest-

kollektivgröße im Laufe des


Vertrages unterschritten wird?


Unterschreitet das versicherte Kollektiv die Mindestquote von

80 % oder die Mindestzahl von 5 (bzw. 10 im bKV-Stationär

oder 50 im bKV-Stationär50) Personen, ist der Arbeitgeber

verpflichtet, dies der Generali unverzüglich mitzuteilen. Die

Generali behält sich ein außerordentliches Kündigungsrecht vor

oder den Tarif Stationär50 in den Tarif Stationär10 umzustellen.


Seite22


8. Was ist bei geringfügig

Beschäftigten (Mini-Jobber) und

Beschäftigten mit befristetem

Arbeitsvertrag (auch

Saisonkräfte) zu beachten, falls

diese Personengruppen

mitversichert werden sollen?


Beide Personengruppen können versichert werden, solange ihr

Anteil nicht mehr als 30 % von der zu versichernden

Personengruppe beträgt.

Beispiel: 10 Personen sollen versichert werden. Davon sind

zwei Personen MiniJobber und eine Person befindet sich in

einem befristeten Arbeitsverhältnis. Der Anteil dieser beiden

Personengruppen liegt in diesem Beispiel bei genau 30 %.

Fazit: Alle 10 Personen können versichert werden.


9. Was ist bei Unternehmen zu


beachten, die Arbeitnehmer-

überlassung durchführen*?


Für die angestellten Arbeitnehmer kann die bKV vereinbart

werden, wenn die Gruppe der in der Arbeitnehmerüberlassung*

befindlichen Personen ausgeschlossen wird.

Optional kann eine Einzelfallprüfung erfolgen, wenn

nachgewiesen wird, dass dieser Personenkreis über eine

durchschnittliche Verweildauer von mehreren Jahren verfügt.

* gilt analog für „Personalleasing“ oder „Leiharbeit“.


10. Können auch sog. „Aufstocker“

(Bürgergeld-Bezieher) in einer

bKV versichert werden?


Ja. Hierbei ist zu beachten, dass der bKV-Beitrag unter

Umständen auf die Aufstockungsleistung der Agentur für Arbeit

angerechnet wird und sich dadurch der Aufstockungsbetrag

verringert.


11. Sind geringfügig Beschäftigte

(Mini-Jobber) bei der Erfüllung

der 80 %-Quote zu

berücksichtigen?


Bei der Ermittlung der 80 %-Quote ist stets das tatsächlich zu

versichernde Kollektiv zu betrachten.

Wurden geringfügig Beschäftigte vom Arbeitgeber im

Gruppenversicherungsvertrag nicht ausgeschlossen, dann sind

sie bei der 80 %-Quote zu berücksichtigen.


12. Können auch Grenzgänger (d.h.

Personen, die in Deutschland

beschäftigt sind und im Ausland

ihren Wohnsitz haben) in der

bKV versichert werden?


Ja, weil der Sitz des Versicherungsnehmers (Arbeitgeber) im

Inland ist und die Beschäftigten unter deutsches

Sozialversicherungsrecht fallen. Nach Ausscheiden aus dem

Unternehmen und im Ruhestand können Grenzgänger in den

Tarif Business+AF wechseln, weil es sich um Bestandsverträge

handelt.

Wichtig:

Angehörige der Grenzgänger können nicht im Business+AF

versichert werden, da der Grenzgänger in seiner Eigenschaft als

Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz im Ausland hat.


13. Kann auch der Inhaber eines

Unternehmens in der bKV

angemeldet werden?


Ja. Analog einem angestellten Geschäftsführer einer GmbH

kann auch der Inhaber eines Einzelunternehmens über seinen

arbeitgeberfinanzierten Gruppenversicherungsvertrag versichert

werden.


14. Können in einem Unternehmen

Gruppen gebildet werden, die

einen unterschiedlichen

Versicherungsschutz erhalten?


Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer gleich zu versichern, da

auf die Gleichbehandlung aller geachtet werden muss. Siehe

auch: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Ausnahme bei größeren Firmen: Es können einzelne

Teilkollektive nach sachlich, objektiven Kriterien (Dienstjahre,

Hierarchie, Funktionsbereich, etc.) gebildet werden.

Wichtig:

Jedes Teilkollektiv hat die Mindestanmeldequote von 80 % zu

erfüllen.

Beispiele für unterschiedliche Kollektive in einer Firma:

Ein Unternehmen für Logistik versichert alle LKW-Fahrer im

Unternehmensbereich „Spedition & Transport“ mit dem Tarif

bKV-StationärUnfall und alle kaufmännischen Angestellten aus

dem Unternehmensbereich „Vertrieb & Disposition“ mit dem

Tarif bKV-Stationär.


Seite23


15. Kann ein Arbeitnehmer auch nur


in einem Teil, der im Gruppen-

versicherungsvertrag


vereinbarten Tarife angemeldet

werden?


Grundsätzlich muss der Arbeitnehmer in allen, im Gruppen-

versicherungsvertrag vereinbarten Tarifen angemeldet werden.


Hierbei ist zu beachten, dass in jedem Tarif die 80-Prozent-

Regelung und die Mindestpersonenzahl (5 oder 10) erfüllt sein


müssen.

Wichtig:

Die verschiedenen Budget- und Zahnleistungsstufen sind

eigenständige Tarife und demnach einzeln bei der Erfüllung der

Mindestpersonenzahl zu betrachten.


16. Müssen bei Vertragsabschluss

alle vorhandenen Arbeitnehmer

direkt mit teilnehmen (bzw.

ablehnen), oder kann man zu

einem späteren Zeitpunkt noch

„einsteigen“ in das Kollektiv?


Alle Arbeitnehmer sind zu dem Zeitpunkt vom Arbeitgeber

anzumelden, zu dem sie erstmals versicherbar sind. Bei

Neueinstellung spätestens innerhalb von 2 Monaten.

Danach können sie nicht nachgemeldet werden.


17. Wie wird mit Vorerkrankungen,

angeratenen und laufenden

Behandlungen umgegangen?


Vorerkrankungen und angeratene Behandlungen sind

mitversichert.

Laufende Behandlungen sind für den Teil (Behandlungen)

mitversichert, der nach Versicherungsbeginn stattfindet.


18. Bis zu welchem Alter können

Arbeitnehmer in der bKV

versichert werden?


Laut Gruppenversicherungsvertrag darf der Arbeitgeber

Arbeitnehmer anmelden, die zwischen 16 und 67 Jahre alt sind.


19. Sind die Rechnungen für die

Arbeitnehmer erstattungsfähig,

die sich bei ihrem eigenen

Arbeitgeber behandeln lassen?


Wenn die bKV in einer Zahnarztpraxis oder Arztpraxis

abgeschlossen wird, dann können sich die Angestellten auch

von ihrem Arbeitgeber in dessen Praxis behandeln lassen. Die

Kosten werden erstattet.

Wichtig:

Eine Ausnahme bildet die Behandlungen durch Ehegatten,

Lebenspartner gemäß § 1 Lebenspartnerschaftsgesetz, Eltern

oder Kinder der versicherten Person. Dort werden lediglich

nachgewiesene Sachkosten tarifgemäß erstattet.


20. Zählen die Tarife Business+

auch als Zusatzversicherung

beim FitBonus+ der BKK Linde?

Wie verhält es sich mit dem

FitBonus+ in den Tarifen

Business+AF?


Die Tarife Business+ sind arbeitgeberfinanzierte und nicht

arbeitnehmerfinanzierte Zusatzversicherungen. Daher zählen

sie nicht für den FitBonus+.

Schließt der Arbeitnehmer für seine Angehörigen einen der

Tarife Business+AF ab, zählt dieser arbeitnehmerfinanzierte

Tarif beim FitBonus+ mit.

Ebenso gilt dies, wenn ein Arbeitnehmer beim Verlassen des

Unternehmens den bKV-Versicherungsschutz in den Tarifen

Business+AF auf eigene Rechnung fortführt.


21. Können Werkstätten für

Menschen mit Behinderung oder

Inklusionsbetriebe versichert

werden?


Ja. Es können alle Personen versichert werden, die in

„klassischen“ Arbeitsverhältnissen beschäftigt sind. Nicht zur

bKV angemeldet werden können die Personen mit

Beeinträchtigungen, für deren Lebensbegleitung die Einrichtung

gegründet wurde. Auch wenn diese Menschen die nach SGB

vorgeschrieben Vergütung erhalten.

Hintergrund ist, dass die Menschen keinem Berufsbild

zugeordnet werden können und erst auf den „klassischen“

Arbeitsmarkt vorbereitet, werden sollen.


Seite24


22. Wie ist der Umgang mit Firmen,

die auch Arbeitnehmer in nicht

versicherbaren Berufen

beschäftigen?


Bei Neuabschluss: Firmen, in denen mehr als 5 % der

Arbeitnehmer im zu versichernden Kollektiv Berufe ausüben, die

gemäß den Annahmerichtlinien nicht versicherbar sind, erhalten

kein Angebot für einen Gruppenversicherungsvertrag.

Die Abfrage erfolgt mit Hilfe der bKV-Angebotsanforderung. Der

Passus lautet:

„Üben weniger oder mehr als 5 % des zu versichernden

Kollektives Berufe aus, die gemäß den Annahmerichtlinien nicht

versicherbar sind?“

Im Bestand: Überschreitet der Anteil der Arbeitnehmer mit nicht

versicherbaren Berufen die oben definierte Grenze, ist der

Arbeitgeber verpflichtet, dies der Generali mitzuteilen. Die

Generali behält sich ein außerordentliches Kündigungsrecht vor.


23. Wer ist mein Ansprechpartner für

Fragen rund um die bKV?


Ansprechpartner für alle Fragen zur bKV ist der zuständige

Direktionsbeauftragte Krankenversicherung (DBKV). Der DBKV

begleitet auf Wunsch die Firmentermine. Er unterstützt bei der

Angebotseinholung und Einrichtung des Kollektivvertrages.


24. Werden Laborleistungen, die von

einem Arzt in Zuge einer

Vorsorgeuntersuchung initiiert

werden, aus den Tarifen

Vorsorge/Budget erstattet?

Falls ja, woraus kann man das

aus den Bedingungen erkennen?


Laborleistungen werden erstattet, wenn sie nach GOÄ

abgerechnet und wenn sie ohne

vorherigen Befund, Diagnose oder Krankheitsverdacht im

Rahmen einer Vorsorgeuntersuchung

durchgeführt werden. Das ergibt sich aus Abschnitt B 1 des

Tarifs Business+. Dort heißt es: "Erstattungsfähig

sind Aufwendungen für nachfolgend aufgeführte ambulante

Vorsorgeuntersuchungen“... Laborleistungen gehören zu den

Aufwendungen.


25. Werden Sehhilfen in den

Folgejahren nur erstattet, wenn

eine Veränderung der Dioptrien

vorliegt?


Nein. In den Budgettarifen erfolgt keine Überprüfung der

Dioptrien. Die Leistung für Sehhilfen kann im tariflichen Rahmen

jährlich in Anspruch genommen werden.


26. Kann im Einzelfall bei

entsprechender Begründung die

6-Monatsfrist für Angehörige im

Tarif Business+AF überschritten

werden?


Nein. Wir haben bereits von 3 Monate auf die maximal mögliche

Zeitspanne ausgedehnt. Aus Gründen der Gleichbehandlung

dürfen wir von der 6-Monatsfrist nicht abweichen.


27. Kann die Policierung der MA-

Verträge erfolgen, ohne dass die


Willkommensbriefe versandt

werden?


Nein. Neben technischen Gründen sprechen insbesondere

rechtliche Hintergründe dagegen.

Wir dürfen weder Zeitpunkt noch Empfänger ändern. Das BaFin

verlangt von allen bKV-Anbietern, dass die versicherten

Personen bei Vertragsabschlüssen und -änderungen

unmittelbar, direkt und nachweislich vom Versicherer informiert

werden. Auch im Einzelgeschäft ist es im Übrigen so, dass

unmittelbar nach der Policierung die Unterlagen verschickt

werden müssen.


28. Akzeptieren wir bei

Gruppenversicherungsverträgen

auch elektronische Signaturen/

Unterschriften?


Ja. Erforderlich ist jedoch, dass das Verfahren ohne

Fremdsoftware funktioniert.


Seite25


29. Welche Kriterien müssen

beachtet werden, um mehrere

Unternehmen in einem

Gruppenversicherungsvertrag

zusammenfassen zu können?


Wir können wirtschaftlich verbundene Unternehmen in einem

Gruppenversicherungsvertrag unter Führung eines

Unternehmens als Vertragspartners zusammenfassen.

Wir prüfen, ob zwischen den Unternehmen eine wirtschaftliche

Verflechtung besteht.

Bitte legen Sie zur Prüfung entsprechende Nachweise vor.

Wichtig:

Eine bloße Interessensgemeinschaft von Einzelunternehmern,

die sich lediglich für den Zweck zusammenschließt, um nach

außen hin die Mindesterfordernisse einer bKV zu erfüllen, kann

nicht zusammen gefasst werden.


Seite26


Kollektivvertrag (Rahmen- u. Gruppenversicherungsvertrag)

Nr. Frage Antwort

1. Welche Kollektivverträge gibt es

und was ist der Unterschied?


Es gibt in der Versicherung von Kollektiven zwei Vertragsarten.

Den Rahmenvertrag und den Gruppenversicherungsvertrag.

Der Rahmenvertrag ist kein Krankenversicherungsvertrag im

Sinne des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Er beinhaltet

i. d. R. eine Vereinbarung, in der dem Vertragspartner (das ist

entweder eine Firma oder ein Verband/Verein) zugesichert wird,

dass die im Vertrag bezeichneten Personen (die Arbeitnehmer

bzw. die Mitglieder des Vertragspartners) Zugang zu

beitragsvergünstigten Tarifen der Generali bekommen. Nur

Firmen und Berufsverbände/-vereine können Vertragspartner

eines Rahmenvertrages sein.


Der Gruppenversicherungsvertrag ist ein Kranken-

versicherungsvertrag im Sinne des Versicherungsvertrags-

gesetzes (VVG) mit dem Kollektivvertragspartner/die Firma als


Versicherungsnehmer. Gruppenversicherungsverträge werden

nur mit Firmen/Arbeitgebern abgeschlossen. Die versicherten

Personen sind die Arbeitnehmer. Der Versicherungsnehmer ist

Träger der Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag;

insbesondere ist er Beitragsschuldner.


2. Welche Gründe sprechen für

einen

Gruppenversicherungsvertrag

und welche für einen

Rahmenvertrag?


Die Vorteile für den Arbeitgeber bei einem

Gruppenversicherungsvertrag:

• Er ist ein Instrument zur Arbeitnehmerbindung, Gewinnung

neuer und Motivation vorhandener Arbeitnehmer. Damit wird

ein Arbeitgeber konkurrenzfähiger im steigenden

Wettbewerb um wichtige Arbeitskräfte im „war for talents“,

der wegen des demografischen Wandels (Überalterung der

Belegschaft) immer herausfordernder wird.

• Ebenso kann die bKV zu einer gesünderen Belegschaft und

damit zu geringeren Ausfallzeiten beitragen.

Die Vorteile für die Arbeitnehmer:

• Zugang zu hochwertigen, vom Arbeitgeber finanzierten

Gesundheitsleistungen.

• Keine Wartezeiten, keine Gesundheitsprüfung, keine

Zahnstaffel.

• Angehörige haben die gleichen Vorteile.

Ein Rahmenvertrag gibt dem Arbeitnehmer und seiner Familie

die Möglichkeit, alle verkaufsoffenen Tarife der Zusatz- und

Vollversicherung zu günstigeren Beiträgen als in der

Einzelversicherung zu beantragen. Weitere Vorteile bestehen

nicht. So erfolgt u.a. immer die übliche Gesundheitsprüfung

analog zur Einzelversicherung.


Seite27


3. Kann eine Firma einen

Gruppenversicherungsvertrag

und gleichzeitig einen

Rahmenvertrag abschließen?


Ja. Wenn der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer einen

Gruppenversicherungsvertrag abschließt, ist es sogar sinnvoll,

zusätzlich einen Rahmenvertrag abzuschließen.

Dadurch haben der einzelne Arbeitnehmer und seine

Familienangehörigen die Möglichkeit, auf eigene Rechnung

weitere günstigere Krankenversicherungen der

Einzelversicherung abzuschließen.

Hinweise:

Werden beide Vertragsarten von der Firma vereinbart, entfällt

für den Rahmenvertrag die Mindestkollektivgröße von 5 neu

versicherten Personen.

Für den Abschluss der Business+AF Tarife für Angehörige ist

kein Rahmenvertrag nötig.


4. Wer kann angesprochen

werden?


Der Gruppenversicherungsvertrag ist arbeitgeberfinanziert, so

dass hier der Zugang über den Arbeitgeber erfolgt.

Der Rahmenvertrag ist arbeitnehmerfinanziert. Somit kann der

Zugang hier auch über den Arbeitnehmer hin zum Arbeitgeber

erfolgen, da für den Arbeitgeber über den Abschluss des

Rahmenvertrages hinaus keine weiteren Aufwände und

Verpflichtungen entstehen.


5. Wer sollte nicht angesprochen

werden?


• Verbände/Vereine ohne berufliche Interessen (Sportvereine,

Vereinigungen zur Verfolgung rein privater oder kultureller

Interessen und sogenannte Rabattbeschaffungsvereine).

• Einzelpersonen / Einzelunternehmer.

• Arbeitgeber mit weniger als fünf Arbeitnehmern.


6. Welche Kollektivstufen gibt es im

Rahmenvertrag und wie erhalte


ich eine verbindliche Beitrags-

berechnung?


In einem Rahmenvertrag können alle verkaufsoffenen Tarife aus

der Einzelversicherung angeboten werden.

Es gibt zwei unterschiedliche Rahmenverträge, die sich lediglich

in der vereinbarten Kollektivstufe unterscheiden.

Die tatsächliche Beitragsvergünstigung ist von der gewählten

Kollektivstufe, dem Eintrittsalter, dem gewählten Tarif und seiner

späteren Beitragsentwicklung abhängig. Mit höherem

Eintrittsalter wird die Vergünstigung geringer.

Diese beiden Kollektivstufen stehen zur Verfügung:

• Kollektivstufe 1 (Tarifform G) mit einer geringen

Beitragsvergünstigung durch leicht reduzierte Kostensätze.

Die Provision ist identisch zur Einzelversicherung.

• Kollektivstufe 2 (Tarifform L) mit einer höheren

Beitragsvergünstigung durch eine zusätzlich reduzierte

Provision gegenüber der Einzelversicherung.

Wichtig:

Für eine verbindliche Beitragsberechnung beachten Sie bitte die

folgenden beiden Hinweise:


• Neugeschäft. Der verbindliche Beitrag wird in der Online-

Tarifierung ausgewiesen.


• Bestandsumstellungen. Umstellungen sind ausschließlich

in die Kollektivstufe 1 (Tarifform G) möglich. Die Tarifierung

kann vorab unter vs-gutschriftsberechnung@generali.com

angefordert werden.

Zu allen Themen rund um die Provision und Wertung sind

ausschließlich die vertragsführenden Stellen der DVAG

auskunftsberechtigt.


Seite28


7. Welche Mindestkollektivgröße

gilt für den Rahmenvertrag?


Damit ein Rahmenvertrag dauerhaft bestehen kann, sind

spätestens 12 Monate nach Beginn des Rahmenvertrages

5 neue versicherte Personen oder optional 1.000 € MSB

erforderlich.

Ausnahme: Wird der Rahmenvertrag zusätzlich zu einem

Gruppenversicherungsvertrag abgeschlossen, entfällt diese

Mindestanforderung. Es reicht in diesem Fall bereits ein neuer

Vertrag. Zum Beispiel die Vollversicherung des Arbeitgebers.


Seite29


Steuern und Sozialversicherung

Nr. Frage Antwort

1. Welchen Steuervorteil gibt es in

der bKV für den Arbeitgeber?


Die Beiträge, die ein Arbeitgeber für die Krankenversicherung

seiner Arbeitnehmer aufwendet, können als Betriebsausgaben

steuerlich berücksichtigt werden.


2. Was ist bei der Versteuerung der

Beiträge des Arbeitgebers und

bei den Sozialabgaben zu

beachten?


Der Arbeitgeber kann die Beiträge zur bKV als Sachlohn

verbuchen. Damit sind sie bis zur Freigrenze von 50 € pro

Monat steuer- und sozialabgabenfrei.

Hinweis: Bis Ende 2021 lag die Freigrenze bei 44 €.


3. Was geschieht, wenn die

Summe aller Sachbezüge die

Freigrenze von 50 € im Monat

übersteigt?


Wenn die Summe der Sachbezüge 50 € übersteigt, sind alle

Sachbezüge (ab dem ersten Euro) als Barlohn zu versteuern

und es sind Sozialabgaben abzuführen.


Der Beitrag zur bKV wird wie Barlohn behandelt, der den steuer-

und sozialversicherungspflichtigen Bruttoarbeitslohn erhöht. Die


Höhe der Steuer- und Sozialabgaben, die auf den Beitrag

abgeführt werden müssen, hängt von den individuellen

steuerlichen Gegebenheiten des Beschäftigten ab.

Der AG hat auf den bKV-Beitrag Sozialversicherungsabgaben

abzuführen. Sozialabgaben fallen nur innerhalb der

Beitragsbemessungsgrenze an.

Die Aufwendungen aus der bKV und der Sozialversicherung

sind als Betriebsausgaben abzugsfähig.


4. Falls bereits Sachleistungen in

einer Firma bestehen: Kann der

Arbeitgeber dann verhindern,

dass durch eine neu

hinzukommende bKV die

Freigrenze von 50 €

überschritten wird?


Ja, wenn durch die Einführung einer bKV die Summe aller

Sachlohnbestandteile 50 € im Monat überschritten wird, kann es

sinnvoll sein, die Steuer für die bKV nach § 37 b Abs. 2 EStG

pauschal zu erheben. Die Lohnsteuer wird mit einem

einheitlichen Satz von 30 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und

Kirchensteuer erhoben. Dies hat zur Folge, dass bei der Prüfung

der 50 €-Freigrenze die Sachleistungen, die pauschal versteuert

werden (in diesem Fall die bKV), nicht auf die 50 €-Freigrenze

angerechnet werden. D.h. der Arbeitgeber kann weiterhin eine

Sachleistung nach der 50 €-Freigrenze steuer- und

sozialabgabenfrei stellen, wenn er die darüber hinaus gehenden

Sachleistungen pauschal versteuert. Pauschalversteuerte

Beiträge zur bKV sind sozialversicherungspflichtig. Diese

Sozialversicherungsbeiträge sollte der Arbeitgeber in Form einer

Barlohnzuwendung ersetzen, um eine 100 %ige lohnsteuerfreie

Zuwendung zu gewähren. Neben den Beiträgen zur bKV kann

der Arbeitgeber auch die übernommene Pauschalsteuer als

Betriebsausgaben steuerlich berücksichtigen.

Hinweise:

Diese Informationen stellen keine verbindliche steuerliche

Auskunft dar. Steuerliche Beratung darf nur ein Steuerberater

oder eine steuerrechtskundige Person durchführen.

In der Beratungswelt ist zu dieser Thematik das Steuerinfoblatt

GR 124 hinterlegt.


Seite30


Tarif EX180 - für Arbeitnehmer im Ausland und aus dem

Ausland in Deutschland


Nr.

Frage Antwort

1. Für welche Unternehmen ist der

spezielle Auslandstarif EX180

interessant?


Für Unternehmen, die Arbeitnehmer ins Ausland entsenden

oder aus dem Ausland in Deutschland beschäftigen, bieten wir

einen passenden Versicherungsschutz.


2. Weshalb ist für Unternehmen mit

Beschäftigten im Ausland ein

spezieller Auslandstarif wichtig?


Nach § 17 Sozialgesetzbuch (SGB) V haftet der Arbeitgeber

seinem GKV-versicherten Arbeitnehmer gegenüber in vollem

Umfang dafür, dass diesem bei einem Krankheitsfall im

Ausland keine Kosten entstehen. Der Arbeitgeber hat dann

zwar einen Erstattungsanspruch gegenüber der Krankenkasse

seines Arbeitnehmers, aber im Ausland können erhebliche

Kosten entstehen, die nicht immer in vollem Umfang – zum

Teil sogar überhaupt nicht – vom gesetzlichen Risikoträger

übernommen werden. Die Kosten für erforderliche

Rücktransporte darf die Kasse zum Beispiel gar nicht erstatten.

Den Arbeitgeber trifft darüber hinaus eine allgemeine

Verpflichtung zum Schutz des Lebens und der Gesundheit

seiner Beschäftigten (§ 618 BGB), gleichgültig, ob diese

gesetzlich oder privat versichert sind. Diese Fürsorgepflicht ist

unabdingbar (§ 619 BGB).


3. Welchen Tarif bietet die Generali

für Beschäftigte deutscher

Unternehmen im Ausland an?


Tarif EX180 für Dienstreisen ins Ausland, die eine maximale

Reisedauer von 180 Tage haben.


4. Bietet die Generali auch

besondere Tarife für Beschäftigte

aus dem Ausland an, die

vorübergehend in Deutschland

arbeiten?


Ja. Für Aufenthalte in Deutschland bis max. 180 Tage kann

der Tarif EX180 vom Arbeitgeber abgeschlossen werden.


5. Wer kann den Tarif EX180

abschließen?


Das Unternehmen vereinbart mit der Generali einen

Gruppenversicherungsvertrag. Der Arbeitgeber ist

Versicherungsnehmer. Es handelt sich um einen Tarif aus dem

Firmenkundengeschäft, nicht aus der Einzelversicherung.


6. Wie erhalte ich für den Tarif

EX180 ein Vertragsangebot?


Für ein Vertragsangebot mailen Sie bitte das Formular „bKV-

Angebotsanforderung Ausland GR152“ an das Team


Kollektivgeschäft. Dieses Druckstück steht als beschreibbares

PDF in der Beratungswelt zur Verfügung.