Attraktiv für neue Mitarbeiter
- Stärkt den Ruf als sozial kompetente Arbeitgeber
- Steigende Mitarbeiter Identifikation
- Mitarbeiter langfristig binden
- Sinnvolle Alternative zu einer Gehaltserhöhung
- Sinkende Krankheitskosten und höhere Produktivität
- Beiträge als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar
Vorteile für den Arbeitnehmer
- Mit den neuen BKV Budget Tarif wird die betriebliche Krankenversicherung noch flexibler und leistungsstärker
- Keine Gesundheitsprüfung – alle Vorerkrankungen und laufende Behandlungen sind mitversichert
- Keine Wartezeiten sofortiger Versicherungsschutz
- Beitragsfrei Versicherungsbeitrag übernimmt der Arbeitgeber
- Verbesserte medizinische Versorgung Versorgungslücke werden sinnvoll geschlossen
- Versicherungsschutz für Angehörige ebenfalls ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten,
- top Services, Gesundheits App und Gesundheit, Telefon
DIE BETRIEBLICHE KRANKENVERSICHERUNG DER GENERALI
Firmenkunden begeistern – so funktioniert’s
SCHULUNGSPRÄSENTATION – DIE BETRIEBLICHE KRANKENVERSICHERUNG DER GENERALI D
19.06.2024
Hinweis für Referenten:I
Bei einigen Folien befinden sich in den
Notizen ergänzende Informationen. E
2
INHALTSVERZEICHNIS
1. Vorteile der bKV
Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Business+ Die bKV der Generali
- Business+ Tarifbausteine für Mitarbeiter B
-
- Business+AF Tarifbausteine für Angehörigen und Fortführer ETR
-
- Service für Mitarbeiter I
-
- Vergleich Business zu Business+
- Alles für Ihren bKV-Erfolg E
- Verkaufsargumente
-
- Vergütung B
-
- Voraussetzungen für einen Abschluss L
-
- Verkaufsunterstützung I
-
- Verkaufskonzepte
- Referenzbeispiele
- Abläufe C
-
- Ansprechpartner
- Weitere bKV-Themen
- Steuern und Sozialabgaben
- Arbeitnehmerfinanzierter Rahmenvertrag
- Mitarbeiter im Ausland: Krankenversicherung bei Dienstreisen
- Perfekt ergänzt - bKV und BKK Linde H
-
3
INHALTSVERZEICHNIS
1. Vorteile der bKV
Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer E
- Business+ Die bKV der Generali
- Business+ Tarifbausteine für Mitarbeiter
-
-
- Business+AF Tarifbausteine für Angehörigen und Fortführer KRA
-
- Service für Mitarbeiter N
-
- Vergleich Business zu Business+
- Alles für Ihren bKV-Erfolg K
- Verkaufsargumente
-
- Vergütung E
-
- Voraussetzungen für einen Abschluss N
-
- Verkaufsunterstützung V
-
- Verkaufskonzepte
- Referenzbeispiele
- Abläufe E
-
- Ansprechpartner
- Weitere bKV-Themen
- Steuern und Sozialabgaben
- Arbeitnehmerfinanzierter Rahmenvertrag
- Mitarbeiter im Ausland: Krankenversicherung bei Dienstreisen
- Perfekt ergänzt - bKV und BKK Linde R
-
Mit einer Krankenzusatz- versicherung investiert die Firma in die Gesundheit ihrer Mitarbeiter. Für gesunde, zufriedene und motivierte Mitarbeiter – für weniger Fehlzeiten, geringere Fluktuation und mehr Leistungsstärke. SIC
Die bKV ist eine freiwillige Sozialleistung des Arbeitgebers. Die Versicherungsbeiträge übernimmt der Arbeitgeber zu 100 %. Der Arbeitgeber legt die vertragliche Ausgestaltung der bKV und HE
der
en Leistungsinhalte fest.
4
1. Vorteile der bKV VORTEILE FÜR ARBEITGEBER UND ARBEITNEHMER (1/2) Eine Krankenzusatzversicherung begeistert die Mitarbeiter R
Begehrter als ein Dienstwagen, Sonderurlaub oder Leistungszulagen:
Eine betriebliche Krankenversicherung zählt zu den beliebtesten Zusatzleistungen für Arbeitnehmer. UN
F
ast 80 Prozent der Arbeitnehmer finden eine betriebliche Krankenversicherung attraktiv.
Über 90 Prozent der Arbeitnehmer sind von ihrer betrieblichen Krankenversicherung so begeistert, dass sie davon Familie, Freunden und Bekannten erzählen. G
Q
uellen:
Arbeitnehmer-/ Arbeitgeberbefragung der GfK 2015
Heute und Morgen 2014
5
1. Vorteile der bKV VORTEILE FÜR ARBEITGEBER UND ARBEITNEHMER (2/2) Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer werden gestärkt DE
V
orteile für Arbeitgeber R
Attraktiv für neue Mitarbeiter Stärkt den Ruf als sozialkompetenter Arbeitgeber G
St
eigende Mitarbeiteridentifikation
Mitarbeiter langfristig binden
Sinnvolle Alternative zu einer GehaltserhöhungE
Sinkende Krankheitskosten und höhere ProduktivitätNE
Für alle Mitarbeiter von 16-67 Jahre der gleiche Beitrag Beiträge als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar RA
V
orteile für Arbeitnehmer L
Keine Gesundheitsprüfung – alle Vorerkrankungen, geplante und laufende Behandlungen sind mitversichert I
Keine Wartezeiten – sofortiger Versicherungsschutz Beitragsfrei – Versicherungsbeitrag übernimmt der Arbeitgeber
Verbesserte medizinische Versorgung – Versorgungslücken werden sinnvoll geschlossen
Versicherungsschutz für Angehörige – ebenfalls ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten
To
p-
Services – GesundheitsApp und Gesundheitstelefon
6
INHALTSVERZEICHNIS
1. Vorteile der bKV
Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Business+ Die bKV der Generali
- Business+ Tarifbausteine für Mitarbeiter
-
-
- Business+AF Tarifbausteine für Angehörigen und Fortführer
-
- S
- ervice für Mitarbeiter
-
2. Business+ Die bKV der Generali BUSINESS+ TARIFBAUSTEINE FÜR MITARBEITER Tarifüberblick
I
hre Bausteine für hochwertige Zahnleistungen bKV-Zahn90/80/70 bKV-Zahnprophylaxe
I
hre Bausteine für ein umfangreiches Gesundheitsbudget bKV-Budget300/600/900/1200/1500
Ihr Baustein für umfassende Vorsorgeleistungen bKV-Vorsorge
Ihre Bausteine für beste Versorgung im Krankenhaus bKV-Stationär/bKV-StationärUnfall
8
2. Business+ Die bKV der Generali BUSINESS+ TARIFBAUSTEINE FÜR MITARBEITER Tarif bKV-Zahn – hochwertige Zahnleistungen (1/2)
bKV-Zahn90 25,42 €/Monat Zahnersatz (auch Implantate),
Inlays und Zahnkronen
90 % – Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden angerechnet.
(45 % ohne GKV-Vorleistung oder
für privat Krankenvollversicherte)
Erstattung über den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
Zahne
rsat
z (auch Implantate),
Inlays und Zahnkronen
90 % – Leistungen der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) werden
angerechnet.
(45 % ohne GKV-Vorleistung oder
für privat Krankenvollversicherte)
Erstattung über den Höchstsätzen der
Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
bK
V
-Zahn80 17,45 €/Monat Zahnersatz (auch Implantate),
Inlays und Zahnkronen
80 % – Leistungen der GKV werden angerechnet. (40 % ohne GKV-Vorleistung oder für privat Krankenvollversicherte)
Zahn- und Parodontosebehandlung (auch plastische Füllungen und Wurzelbehandlungen) 80 % – Leistungen der GKV werden angerechnet.
( 40 % für privat Krankenvollversicherte)
bKV-Zahn70
11,19 €/Monat
Zahnersatz (auch Implantate), Inlays und Zahnkronen 70 % – Leistungen der GKV werden angerechnet. (35 % ohne GKV-Vorleistung oder für privat Krankenvollversicherte)
Zahn- und Parodontosebehandlung (auch plastische Füllungen und Wurzelbehandlungen) 70 % – Leistungen der GKV werden angerechnet. ( 35 % für privat Krankenvollversicherte)
Angeratene, geplante und laufende Maßnahmen sind versichert
Verzicht auf Zahnstaffel
9
2. Business+ Die bKV der Generali BUSINESS+ TARIFBAUSTEINE FÜR MITARBEITER Tarif bKV-Zahn – hochwertige Zahnleistungen (2/2) bKV-Zahnprophylaxe 4,10 €/Monat
Leistungen aus dem Bereich Zahnprophylaxe – z. B. profes- sionelle Zahnreinigung, Fluoridierung der Zahnoberflächen und Fissurenversiegelung
100 % – höchstens 100 Euro je Kalenderjahr
Dieser Baustein kann nur zusammen mit einem weiteren Baustein abgeschlossen werden.
370,00
2.822,41
507,59
740,00
2.452,41
507,59
1.110,00
2.082,41
507,59
3.192,41
507,59
10
2. Business+ Die bKV der Generali BUSINESS+ TARIFBAUSTEINE FÜR MITARBEITER Tarif bKV-Zahn – Leistungsbeispiele
Ein Backenzahn eines Mitarbeiters muss ersetzt werden und der Mitarbeiter wählt ein Implantat, da es ganz natürlich aussieht und die gesunden Nachbarzähne schont.
Re
c
hnungsbetrag für das Implantat: 3.700,00 €
Re
duzierung des Eigenanteils durch bKV-Zahn:
ohne mit mit mit
Hochwertiger Zahnersatz statt Regelversorgung der GKV
Regelversorgung: Unverblendete Voll- guss-Brücke Eigenanteil: 342,41 €
Höherwertige Versorgung: Implantat, z. B. 3.700,00 € Eigenanteil: 3.192,41 €
Zusatzschutz bKV-Zahn70 bKV-Zahn80
bKV-Zahn90
Stand: 01/2024. Es wurde der GKV-Festzuschuss ohne Bonus berücksichtigt.
Dieser Zuschuss kann sich erhöhen, z. B. durch regelmäßige zahnärztliche Vorsorge.
Mi
t
arbeiter zahlt Erstattung Generali GKV-Festzuschuss
Beiträge in €
bKVZahn70
70 % - Leistungen der GKV werden angerechnet 35 % ohne GKV-Vorleistung oder für privat Krankenvollversicherte
100 % mit GKV-Vorleistung
70 % - Leistungen der GKV werden angerechnet 35 % für privat Krankenvollversicherte
bis Höchstsatz
bKVZahn80
80 % - Leistungen der GKV werden angerechnet 40 % ohne GKV-Vorleistung oder für privat Krankenvollversicherte
100 % mit GKV-Vorleistung
80 % - Leistungen der GKV werden angerechnet 40 % für privat Krankenvollversicherte
bis Höchstsatz
bKVZahn90
90 % - Leistungen der GKV werden angerechnet 45 % ohne GKV-Vorleistung oder für privat Krankenvollversicherte
100 % mit GKV-Vorleistung
90 % - Leistungen der GKV werden angerechnet 45 % für privat Krankenvollversicherte
Zahnersatz auch Implantate,
Inlays, Zahnkronen
Regelversorgung
Zahn- und Parodontosebehandlung (auch
plastische Füllungen
und Wurzelbehandlungen)
GOZ über Höchstsatz
V
erzicht auf
Preis-/Leistungsverzeichnis
HKP freiwillig
Verzicht auf Zahnstaffel
Einschluss laufender Behandlungen
11
2. Business+ Die bKV der Generali
BUSINESS+ TARIFBAUSTEINE FÜR MITARBEITER Tarif bKV-Zahn – Vergleich
Angeratene, geplante und laufende Maßnahmen sind versichert
12
2. Business+ Die bKV der Generali BUSINESS+ TARIFBAUSTEINE FÜR MITARBEITER Tarif bKV-Budget – flexibel entscheiden
bKV-Budget
Wir erstatten 100 % der Kosten bis zur vereinbarten Höchsterstattung je Kalenderjahr. Alle in Anspruch genommenen Leistungen eines Kalenderjahres, werden auf die vereinbarte Höchsterstattung angerechnet.
T
ARIFSTUFE
bKV-Budget300
bKV-Budget600
bKV-Budget900
bKV-Budget1200
bKV-Budget1500
HÖCHSTERSTATTUNG JE KALENDERJAHR
300,00 €
600,00 €
900,00 €
1.200,00 €
1.500,00 €
BEITRAG
12,75 €/Monat 21,37 €/Monat 28,25 €/Monat 35,53 €/Monat 42,70 €/Monat
bKV-Budget ist nicht kombinierbar mit bKV-Zahnprophylaxe und bKV-Vorsorge.
13
2. Business+ Die bKV der Generali BUSINESS+ TARIFBAUSTEINE FÜR MITARBEITER Tarif bKV-Budget – Inhalte und Leistungsbeispiel
Leistungsinhalte
Leistungen aus dem Bereich Zahnprophylaxe
z. B. professionelle Zahnreinigung, Fluoridierung der Zahnoberflächen und Fissuren- versiegelung, bis zu 100 Euro je Kalenderjahr
Sehhilfen – Erstattung bis zur Höhe von 200 Euro je Kalenderjahr Korrektur von Fehlsichtigkeit (z. B. Lasik)
Hörgeräte unter Anrechnung einer Vorleistung Heilpraktikerleistungen, alternative Medizin und Naturheilverfahren durch Ärzte Krankenhaustagegeld – 10 Euro je Tag
Präventionskurse
Präventionskurse die nach § 20 SGB V zertifiziert sind, z. B. zur Sucht-Prävention, Stress-Bewältigung und Bewegungsprogramme.
Sc
h
utzimpfungen
Schutzimpfungen einschließlich Reiseschutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Institutes empfohlen werden.
Vorsorgeuntersuchungen
Untersuchungen, die der Früherkennung von Krankheiten dienen und die ohne vorherigen konkreten Befund, Diagnose oder Krankheitsverdacht durchgeführt werden.
(keine Altersbegrenzung und keine vorgeschriebenen zeitlichen Intervalle)
Ein Beispiel
Eine Mitarbeiterin benötigt dieses Jahr eine Sehhilfe, besucht viermal den Heilpraktiker, lässt beim Zahnarzt eine professionelle Zahnreinigung durchführen und nutzt die Krebsvorsorge.
Re
c
hnungsbetrag 890,00 €
bKV-Budget900
Sehhilfe 4 x Heilpraktiker Professionelle Zahnreinigung Krebsvorsorge Summe Erstattung aus bKV-Budget900
verbleibender Eigenanteil
190,00 € + 450,00 € + 90,00 € + 160,00 € = 890,00 € - 890,00 €
0,00 €
14
2. Business+ Die bKV der Generali BUSINESS+ TARIFBAUSTEINE FÜR MITARBEITER Tarif bKV-Vorsorge – weil Vorsorge mehr als nur ein gutes Gefühl ist ... bKV-Vorsorge 10,70 €/Monat
W
ir erstatten 100 % der Kosten bis zur Höhe von 400 Euro pro Kalenderjahr für:
Pr
äventionskurse
Präventionskurse die nach § 20 SGB V zertifiziert sind, z. B. zur Sucht-Prävention, Stress-Bewältigung und Bewegungsprogramme.
Schu
t
zimpfungen
Schutzimpfungen einschließlich Reiseschutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Instituts empfohlen werden.
Vorsorgeuntersuchungen
Untersuchungen, die der Früherkennung von Krankheiten dienen
und die ohne vorherigen konkreten Befund, Diagnose oder Krankheitsverdacht durchgeführt werden (keine Altersbegrenzung
und keine vorgeschriebenen zeitlichen Intervalle)
15
2. Business+ Die bKV der Generali
BUSINESS+ TARIFBAUSTEINE FÜR MITARBEITER Tarif bKV-Vorsorge – Beispiele für erstattungsfähige Vorsorgeuntersuchgen
Al
l
gemeine Vorsorgeuntersuchungen
Großer Gesundheits-Check-Up:
Belastungs-EKG, Lungenfunktionsprüfung, Ultraschall-Untersuchung, Blut- und Stoffwechseltest
Herzinfarkt-Risiko:
Individuelle Risikoeinschätzung, Belastungs-EKG, Bluttest, Ultraschall der Halsschlagader
Osteoporose-Früherkennung:
Messung der Knochendichte
Glaukom-Vorsorge:
Gezielte Untersuchung der Sehnerven, Messung des Augeninnendrucks
Schlaganfall-Vorsorge:
Doppler-Ultraschall der hirnversorgenden Arterien
Schilddrüsen-Check:
Ultraschall zur Früherkennung einer Über- oder Unterfunktion
B
rain-Check:
Hirnleistungs-Test zur Früherkennung von Hirnleistungsstörungen,
z. B. Demenz
Altersbedingte Makuladegeneration-Vorsorge:
Früherkennungsuntersuchung der Netzhautmitte mit
Gesichtsfeldmessung
HIV-Test:
Bluttest zum Ausschluss von AIDS bzw. einer Infektion mit HIV
Vorsorgeuntersuchungen für Frauen
Krebs-Vorsorge
Gynäkologische Ultraschalluntersuchung zur Früherkennung von Krebs
I
nfektions-Vorsorge
Test auf gynäkologische Bakterieninfektionen (Chlamydien)
Ultraschall-Brustkrebsvorsorge
Vorsorgeuntersuchungen für Schwangere
• Nackenfaltenmessung: Untersuchung beim Ungeborenen zur Ab- schätzung der Wahrscheinlichkeit einer genetischen Schädigung
•
Ultraschall-Untersuchungen des Fötus
V
orsorgeuntersuchungen für Männer
Kr
ebsvorsorge für Nieren, Blase, Hoden
Mikroskopische Urinuntersuchung und Ultraschall zur Früherkennung von Krebs
Prostata-Vorsorge
Ultraschalluntersuchung und Bestimmung des Prostataspezifischen Antigens (PSA-Test)
- Angeratene, geplante und laufende Maßnahmen sind versichert
- Professioneller Zweitmeinungsservice zu Krebs, Rückenschmerzen, Gelenkarthrose, Zahnbehandlungen...
-
-
0221 1636-6668
16
2. Business+ Die bKV der Generali BUSINESS+ TARIFBAUSTEINE FÜR MITARBEITER Tarif bKV-Stationär – weil zur Genesung nur das Beste gut genug ist ...
b
KV-Stationär ab 10 Mitarbeiter 29,84 €/Monat/ ab 50 Mitarbeiter 25,89 €/Monat
W
ir erstatten folgende Kosten bei einem Krankenhausaufenthalt: Behandlung durch Spezialisten oder Chefarzt – Erstattung über GOÄ Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
Za
hlung eines Krankenhaustagegeldes bei Verzicht auf Behandlung durch Spezialisten oder Chefarzt während des gesamten Aufenthalts im Krankenhaus (25 Euro/Tag) und bei Verzicht auf das Ein-/Zweibettzimmer und das Familienzimmer (25 Euro/Tag)
Ambulante Operationen
Erstattung der Kosten für die Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson im Krankenhaus
Familienzimmer bei Entbindung
Erstattung von Grundgebühren für Telefon, TV und Internet im Krankenhaus Krankentransport ohne Kilometerbegrenzung
Bergungskosten
Wunschverlegung in ein anderes Krankenhaus innerhalb Deutschlands
Freie Krankenhauswahl
Dieses Angebot gilt nur für gesetzlich Krankenversicherte.
6.097,97
6.097,97
17
2. Business+ Die bKV der Generali BUSINESS+ TARIFBAUSTEINE FÜR MITARBEITER Tarif bKV-Stationär – Leistungsbeispiel
E
in Mitarbeiter muss operiert werden und verbringt insgesamt acht Tage im Krankenhaus. Ihm ist es gerade jetzt wichtig, sich in die richtigen Hände zu begeben und die bestmögliche
Behandlung zu erhalten. Dazu gehört für ihn auch schon eine ambulante Aufnahme- und Abschlussuntersuchung durch den Arzt seiner Wahl.
R
echnungsbetrag:
Davon:
Mehrkosten für
Chefarztbehandlung
Einbettzimmer-
zuschlag
Kosten für Aufnahme-/
und Abschlussuntersuchung
6.097,91 €
4.787,53 €
768,88 €
541,50 €
ohne mit Zusatzschutz bKV-Stationär
Beiträge in €
Mitarbeiter zahlt Erstattung Generali
Der Mitarbeiter zahlt hier 0,00 €!
18
2. Business+ Die bKV der Generali BUSINESS+ TARIFBAUSTEINE FÜR MITARBEITER Tarif bKV-StationärUnfall – weil ein Unfall schlimm genug ist ...
b
KV-StationärUnfall 4,98 €/Monat
W
ir erstatten folgende Kosten bei einem Krankenhausaufenthalt nach einem Unfall: Behandlung durch Spezialisten oder Chefarzt – Erstattung über GOÄ Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
Za
hlung eines Krankenhaustagegeldes bei Verzicht auf Behandlung durch Spezialisten oder Chefarzt während des gesamten Aufenthalts im Krankenhaus (25 Euro/Tag) und bei Verzicht auf das Ein-/Zweibettzimmer und das Familienzimmer (25 Euro/Tag)
Ambulante Operationen
Erstattung der Kosten für die Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson im Krankenhaus
Erstattung von Grundgebühren für Telefon, TV und Internet im Krankenhaus Krankentransport ohne Kilometerbegrenzung
Bergungskosten
Wunschverlegung in ein anderes Krankenhaus innerhalb Deutschlands
Freie Krankenhauswahl
Dieses Angebot gilt nur für gesetzlich Krankenversicherte.
2.763,40
2.763,40
19
2. Business+ Die bKV der Generali BUSINESS+ TARIFBAUSTEINE FÜR MITARBEITER Tarif bKV-StationärUnfall – Leistungsbeispiel
E
in Mitarbeiter hat einen Fahrradunfall und erleidet einen Oberschenkelhalsbruch. Er wird mit dem Krankenwagen ins Krankenhaus gebracht und muss operiert werden. Er verbringt dort 8 Tage. 4 Monate später ist ein erneuter Krankenhausaufenthalt zur Nachsorge notwendig.
E
r verbringt 2 weitere Tage im Krankenhaus.
Rechnungsbetrag:
Davon:
Mehrkosten für
Chefarztbehandlung
Einbettzimmer-
zuschlag
Kosten für Aufnahme-/
und Abschlussuntersuchung
2.763,40 €
850,02 €
1.040,00 €
873,38 €
ohne mit Zusatzschutz bKV-Stationär
Beiträge in €
Mitarbeiter zahlt Erstattung Generali
Der Mitarbeiter zahlt hier 0,00 €!
Beitrag je Mitarbeiter/Monat = 97,96 €
Wichtig zu wissen:
bKV-Zahnprophylaxe kann nur zusammen mit einem weiteren Baustein abgeschlossen werden. bKV-Budget ist nicht kombinierbar mit bKV-Zahnprophylaxe und bKV-Vorsorge.
Beitrag je Mitarbeiter/Monat = 45,20 €
Beitrag je Mitarbeiter/Monat = 26,53 €
20
2. Business+ Die bKV der Generali BUSINESS+ TARIFBAUSTEINE FÜR MITARBEITER
Weil jedes Erfolgsteam anders ist - einzigartig, individuell und flexibel. Drei Beispiele ...
Beispiel 1
bKV-Zahn80
bKV-Zahnprophylaxe bKV-StationärUnfall
17,45 €
+ 4,10 €
+ 4,98 €
Beispiel 2
bKV-Zahn90 bKV-Zahnprophylaxe bKV-Vorsorge bKV-StationärUnfall
25,42 € + 4,10 € + 10,70 € + 4,98 €
Beispiel 3
bKV-Zahn90 bKV-Budget1500 bKV-Stationär
25,42 € + 42,70 € + 29,84 €
21
2. Business+ Die bKV der Generali BUSINESS+AF TARIFBAUSTEINE FÜR ANGEHÖRIGE UND FORTFÜHRER (1/2)
Be
t
riebliche Krankenversicherung – weiter gedacht ...
BUSINESS+AF Versicherungsschutz für Angehörige
Au
ch Angehörige von Beschäftigten können in den Genuss des hochwertigen Versiche- rungsschutzes kommen – und dies ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten. Sogar laufende Behandlungen sind mitversichert. Den Beitrag zahlen die Beschäftigten selbst.
Wer za
̈hl
t zu den Angehörigen
?
Ehep
a
rtner, hierzu zählen auch Lebenspartner nach § 1 Lebenspartnerschaftsgesetz Lebenspartner, die in häuslicher Gemeinschaft mit dem Beschäftigten leben Kinder des Beschäftigten oder des Partners, sofern ein Elternteil kindergeldberechtigt ist.
Wie lange
ha
ben die Beschäftigten Zeit, um ihre Angehörigen mitzuversichern?
Angehörig
e ko
̈nnen sich innerhalb von sechs Monaten ab Versicherungsbeginn des Beschäftigten ebenfalls bei der Generali versic
he
rn.
Ändert s
ich die Lebenssituation des Beschäftigten durch Heirat oder die Geburt eines Kindes, ist die Option ab diesem Zeitpunkt für sechs Monate gült
ig.
Welche Tarife
können abgeschlossen werden?
Angehörige k
önnen aus den gleichen Bausteinen wählen, die der Arbeitgeber für den Beschäftigten mit der Generali vereinbart
hat.
22
2. Business+ D
i
e bKV der Generali BUSINESS+AF TARIFBAUSTEINE FÜR ANGEHÖRIGE UND FORTFÜHRER (2/2)
Betriebliche Kra
nk
enversicherung – weiter gedacht ...
BUSINESS+AF Ver
sicherungsschutz für Fortführer
Endet das Arbeit
sverhältnis oder der Vertrag des Arbeitgebers mit der Generali, kann der Beschäftigte den Versicherungsschutz im Business+AF nahtlos fortführen. Fortführer können aus dem Versicherungsumfang wählen, den der Arbeitgeber für den Beschäftigten mit der Generali vereinbart hatte. Ab diesem Zeitpunkt zahlt er den Beitrag selbst.
23
2. Business+ Die bKV
der Ge
nerali BUSINESS+AF TARIFBAUSTEINE FÜR ANGEHÖRIGE UND FORTFÜHRER
Moderate Beiträge für
bKV-Stat
ionär bei privater Vertragsübernahme sich
ern
Der Beitrag im arbeitgeber
finanzie
rten Tarif bKV-Stationär ist ohne Altersrückstellungen kalkuliert.
Beschäftigte, die den Vers
icherungs
schutz fortführen möchten, schließen den Tarif bKV-StationärAF ab. Dieser Tarif ist mit Altersrückstellungen kalkuli
ert.
Dadurch kommt es zu einer spür
baren Beitr
agserhöhung für den Mitarbeiter zum Zeitpunkt der Vertragsübernah
me.
Dies kann durch den Abschluss eine
r großen An
wartschaft auf den Tarif bKV-StationärAF vermieden werden.
Beitragszahler:
Vorteil:
Kosten:
Der Mitarbeiter zahlt den Bei
trag fu
̈r die Anwartschaft selbst.
Der Mitarbeiter sichert sich
den Beitrag für das
Eintrittsalter, welches er
beim Abschluss der
Anwartschaft hat.
15 % des Beitrages vom Tarif bKV-StationärAF
mit derzeitigem Eintrittsalter.
bKV- Stationär
UnfallAF*
bKV- Stationär AF*
Einzel- alter Bsp.*
Kinder
Jugend- liche
22
27
32
37
42
47
52
57
62
67
bKV- Vorsorge AF
2,38 € 2,58 € 2,79 € 2,32 € 11,74 € 15,96 € 18,41 € 21,02 € 23,79 € 7,38 €
3,84 € 4,64 € 6,68 € 5,64 € 11,74 € 15,96 € 18,41 € 21,02 € 23,79 € 7,38 €
6,38 € 12,64 € 20,39 € 6,21 € 14,93 € 23,27 € 30,87 € 38,91 € 46,84 € 12,65 €
7,49 € 14,61 € 23,50 € 6,21 € 15,89 € 24,58 € 32,53 € 40,92 € 49,20 € 12,65 €
8,56 € 16,54 € 26,50 € 6,21 € 16,65 € 25,71 € 34,00 € 42,77 € 51,40 € 12,65 €
9,57 € 18,30 € 29,25 € 6,21 € 17,18 € 26,64 € 35,27 € 44,40 € 53,41 € 12,65 €
10,52 € 20,04 € 31,98 € 6,21 € 17,74 € 27,63 € 36,65 € 46,18 € 55,58 € 12,65 €
11,58 € 22,18 € 35,36 € 6,21 € 19,15 € 29,61 € 39,16 € 49,27 € 59,23 € 12,65 €
12,09 € 23,17 € 36,89 € 6,21 € 19,83 € 30,78 € 40,78 € 51,35 € 61,77 € 12,65 €
13,18 € 24,11 € 38,38 € 6,21 € 20,07 € 31,16 € 41,28 € 51,98 € 62,53 € 12,65 €
13,44 € 24,79 € 39,42 € 6,21 € 20,66 € 31,80 € 42,00 € 52,78 € 63,40 € 12,65 €
bKV- Budget 1500AF
bKV- Budget 1200AF
bKV- Budget 900AF
bKV- Budget 600AF
bKV- Budget 300AF
bKV- ZahnPro- phylaxe
bKV- Zahn90AF
bKV- Zahn80AF
bKV-
Zahn70AF
Alters-
gruppe
Kinder
Jugend-
liche
21– 24
25–29
30–34
35–39
40–44
45–49
50–54
55–59
60–64
65–69
24
2. Business+ Die bKV der Generali
BUSINESS+AF TARIFBAUSTEINE FÜR ANGEHÖRIGE UND FORTFÜHRER
Al
l
e Tarife im Überblick
•
Auszug
Stand 05.2024
13,44 €
24,79 €
39,42 €
6,21 €
20,66 €
31,80 €
42,00 €
52,78 €
63,40 €
12,65 €
4,39 €
9,06 €
48,65 € 53,10 € 57,03 € 60,95 € 66,05 € 72,81 € 80,66 € 89,54 € 99,58 €
107,66 €
2,47 € 3,31 €
4,67 € 4,99 € 5,31 € 5,65 € 6,09 € 6,63 € 7,25 € 8,00 € 8,93 € 9,88 €
25
2. Business+ Die bKV der Generali SERVICE FÜR MITARBEITER So wird die bKV erlebbar ...
exklusive Serviceseite
ausführlicheInformationenzum individuellen Versicherungsschutz
GesundheitsApp
Rechnungeneinreichen
Vertragsinformationen
Statustracking
Persönlicher Willkommensbrief
mit ersten Informationen
Individuelle Beratung und Betreuung
Gesundheitstelefon
- Allgemeine Gesundheitsfragen
- Beratungund Unterstützung zu Pflege und Demenz
-
-
- Zweitmeinungsservice
- Exklusiv für bKVStationär
Die Generali GesundheitsApp steht für Kunden
zum Download für iOS und Android bereit.
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2. Business+ Die bKV der Generali SERVICE FÜR MITARBEITER Die GesundheitsApp in der bKV
Mit der Generali GesundheitsApp alles rund um die betriebliche Krankenversicherung in wenigen Schritten erledigen.
Schnell: keine Wartezeit für den Postweg
Papierlos: weniger Verwaltungsaufwand
Einfach: Überblick aller Anfragen und Leistungsabrechnung digital und überall Sicher: Zugang mit persönlichen Nutzerdaten
24-Stunden-Beratung an 365 Tagen im Jahr:
0221 1636-6668
27
2. Business+ Die bKV der Generali SERVICE FÜR MITARBEITER Das Gesundheitstelefon – Gesundheitsfragen direkt per Telefon klären
W
elche medizinische Frage Ihren Mitarbeiter auch bewegt – wir helfen weiter! Alle Fragen rund um das Thema Gesundheit kann er hier mit medizinischem Fachpersonal oder einem Arzt besprechen.
Suchservice für Ärzte, Physiotherapeuten, Kliniken, Reha-Einrichtungen sowie Selbsthilfegruppen und spezielle Fachinstitutionen
A
rzneimittelberatung, z. B. zu Neben- und Wechselwirkungen, und Generika-Beratung
Verständliche Informationen zu Krankheitssymptomen, Diagnosen, Therapien und Behandlungsalternativen
Vermittlung von spezialisierten Kliniken
Suche nach spezialisierten Kliniken für Akutbehandlung, Anschlussheilbehandlung und Rehabilitation
Verständliche Informationen zu Zahnbehandlung und -ersatz
Verständliche Informationen zu Vorsorge- und Präventionsmaßnahmen
Professioneller Zweitmeinungsservice zu Krebs, Rückenschmerzen, Gelenkarthrose, Zahnbehandlungen...
0221 1636-6668
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2. Business+ Die bKV der Generali SERVICE FÜR MITARBEITER Der Zweitmeinungsservice – exklusiv für Tarif bKV-Stationär(AF)
Eg
a
l, ob chronische Rückenschmerzen, Arthrose oder bedrohliche Erkrankungen wie Krebs – nach der Diagnose sind Betroffene oft ratlos und verunsichert. Wir geben Antworten:
di
e richtige Therapie
der richtige Spezialist
die richtige Fachklinik
Innerhalb von 48 Stunden wird der richtige Spezialist für eine zweite Meinung oder eine Behandlung identifiziert und auf Wunsch ein Termin vereinbart
Business+ ab 01.10.2022
bKV-Zahn90/80/70 bKV-Zahnprophylaxe bKV-Budget300/600/900/1200/1500 bKV-Vorsorge bKV-Stationär bKV-StationärUnfall
m
indestens 80 % der Belegschaft und mindestens 5 Beschäftigte (10 Beschäftigte im bKV-Stationär)
GK
V/
PKV GKV/PKV GKV/PKV GKV/PKV GKV GKV
V
ersicherung ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten möglich. Angehörige können aus der Kombination des Mitarbeiters wählen
Grund
sä
tzlich keine Einschränkung
.
Vorauss
etz
ung ist, dass in dem zu versichernden Kollektiv weniger als 5 Prozent der Beschäftigten nicht versicherbare Berufe ausüben.
mitvers
ich
ert
bKV-
Zahn bKV-Zahnprophylaxe bKV-Budget bKV-Vorsorge bKV-Stationär bKV-StationärUnfall
Busin
ess(alt)
BusinessZahn1/2/3
BusinessVorsorge BusinessStationär BusinessUnfal
mindestens 80 % der Belegschaft und mindestens 5 Beschäftigte (10 Beschäftigte im BusinessStationär)
GKV/PKV
GKV/PKV
GKV
GKV
Versicherung ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten möglich. Angehörige können aus der Kombination des Mitarbeiters wählen, freie Wahl im Zahnbereich
Grunds
ät
zlich keine Einschränkung
.
Vorausse
tzu
ng ist, dass in dem zu versichernden Kollektiv weniger als 5 Prozent der Beschäftigten nicht versicherbare Berufe ausüben.
mitversi
che
rt
Busin
essZahn1/2/3 BusinessVorsorge
BusinessStationär
BusinessUnfall
Tarifnamen
Kollektivgröße
Zielgruppe
Angehörige
Branchen
Vorerkrankungen
29
2. Business+ Die bKV der Generali VERGLEICH BUSINESS ZU BUSINESS+ Rahmenbedingungen und Vergütung
Stand: 01.2022
Business+ ab 01.10.2022
mitversichert
mitversichert
Abschlussprovision in Höhe wie Vollversicherungen
12 Monate
Business(alt)
mitversichert
ausgeschlossen
laufende Provision
keine
angeratene Behandlungen
laufende Behandlungen
Provisionen
Stornohaftungszeit
30
2. Business+ Die bKV der Generali VERGLEICH BUSINESS ZU BUSINESS+ Rahmenbedingungen und Vergütung
Stand: 01.2022
31
INHALTSVERZEICHNIS
1. Vorteile der bKV
Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Business+ Die bKV der Generali
- Business+ Tarifbausteine für Mitarbeiter
-
-
- Business+AF Tarifbausteine für Angehörigen und Fortführer
-
- S
- ervice für Mitarbeiter
-
- Vergleich Business zu Business+
- Alles für Ihren bKV-Erfolg
-
- Verkaufsargumente
-
- Vergütung
-
-
- Voraussetzungen für einen Abschluss
-
-
- Verkaufsunterstützung
-
-
- Verkaufskonzepte
- Referenzbeispiele
- Abläufe
-
-
- Ansprechpartner
- Weitere bKV-Themen
- Steuern und Sozialabgaben
- Arbeitnehmerfinanzierter Rahmenvertrag
- Mitarbeiter im Ausland: Krankenversicherung bei Dienstreisen
- Perfekt ergänzt - bKV und BKK Linde
-
-
32
3. Alles für Ihren bKV-Erfolg VERKAUFSARGUMENTE Viele gute Gründe für Business+
ho
c
hwertiger Schutz in den wichtigen Kernleistungen ...
- Einbettzimmer+Chefarzt
-
- Biszu90%Zahnersatz
- und -behandlung
- Vorsorge
- ...abgerundet um zahlreiche Ergänzungsleistungen
-
-
- Aufnahme-und
- Abschlussuntersuchung,
Wunschverlegung,
Familienzimmer
- LASIKimBudgettarifbiszur
gewählten Budgethöhe
A
ngebot für (fast) alle Firmen möglich
Angebot bereits ab 5 Mitarbeitern möglich alle Branchen versicherbar (sofern Anteil
de
r nicht versicherbare Berufe < 5 %) kein Mindestbeitrag
Versicherungsschutz ab Beginn – sofort, ohne Kompromisse! angeratene,geplanteundlaufende
Behandlungen sind mitversichert keineZahnstaffel
Top Angebot für Angehörige und Fortführer freieWahlausallenTarifendieim
Ra
h
men der bKV gewählt wurden keineGesundheitsprüfung
1 Jahr Stornohaftung Jeder neue Mitarbeiter mit
erneuter AP Zusatzeinheiten durch Angehörige
Einheiten 2.392
Einheiten 106
33
3. Alles für Ihren bKV-Erfolg VERGÜTUNG Beispiele
B
eispiele:
Abschluss in zwei Betrieben
Betrieb 1: 10 MA
Tarife:
bKV-Zahn80
17,45 EUR bKV-Zahnprophylaxe
+ 4,10 EUR bKV-StationärUnfall
+ 4,98 EUR
Beispiel 1
Monatssollbeitrag/Mitarbeiter 26,53 € Mitarbeiterzahl 10 Gesamtmonatssollbeitrag 265,30 €
Beispiel 2
Monatssollbeitrag/Mitarbeiter 49,83 € Mitarbeiterzahl 120 Gesamtmonatssollbeitrag 5.979,60 €
Betrieb 2: 120 MA
Tarife:
bKV-Zahn70
bKV-Budget300
bKV-Stationär50
= 26,53 EUR
11,19 EUR
+ 12,75 EUR
+ 25,89 EUR
= 49,83 EUR
34
3. Alles für Ihren bKV-Erfolg VORAUSSETZUNG FÜR EINEN ABSCHLUSS Mindestgrößen, Gruppenbildung, Lösung für nicht versicherbare Berufe
Ein
Gru
ppenversicherungsvertrag kann abgeschlossen werden, wenn mindestens 80 % des zu versichernden Personenkreises und mindestens 5 Mitarbeiter (10 Mitarbeiter im Tarif bKV-Stationär) versichert werden.
Vora
us
setzung für die Bildung von Teil-Kollektiven:
- Im
- einzelnen Teil-Kollektiv gilt ebenso die Mindestquote von 80 % und die Mindestzahl 5 Mitarbeiter (10).
-
- Objektiv nachvollziehbare Definition der Teil-Belegschaft, wie in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV).
-
- Beispiele: Dienstjahre, alle MA der Abteilung xy, alle Führungskräfte.
- U
- mgang mit nicht versicherbaren Berufen:
-
- Wenn innerhalb der zu versichernden Belegschaft weniger als 5 % der Mitarbeiter Berufe ausüben, die gemäß den Annahmerichtlinien nicht versicherbar sind, kann die gesamte Belegschaft versichert werden.
Willkommensbrief mit QR-Code zur Landingpage
Willkommensbroschüre GR117 mit...
- Highlightblättern
-
-
- Langleistungsbeschreibung(en)
- Beiblatt zur Rechnungs-
- einreichung
- Datenschutzerklärung
-
-
- Freiumschlag
GR117
Für den Arbeitnehmer
35
3. Alles für Ihren bKV-Erfolg
VERKAUFSUNTERSTÜTZUNG Für jede Zielgruppe die passenden Medien
F
ür den Vermögensberater
Schnellstarter GR143D
Für den Arbeitgeber
- Schulungs-/AG-/ AN-Präsentationen
-
-
-
- Angebots-anforderung
- FAQ
- Marktvergleiche
Steuerinformationsblatt GR124 weitere Informationsblätter zu den Themen:
- Angehörige und Fortführer - Datenschutz
G
R143D
GR144D
GR142
Broschüre GR144D Flyer GR142
GR124
36
3. Alles für Ihren bKV-Erfolg VERKAUFSUNTERSTÜTZUNG Imagefilm für den Arbeitgeber
Be
t
riebliche Krankenversicherung
Die Vorteile und Möglichkeiten einer bKV auf den Punkt gebracht – anschaulich und emotional. www.generali.de/bkv
Wer
DBKV/ VB
VB/ Arbeitgeber
VB/ Arbeitgeber
VB/Arbeitgeber Generali (KAH-CB)
VB/ Arbeitgeber Arbeitnehmer
Medien
• bKV-Schnellstarter • Schulungspräsentation • FAQ
• bKV-AG Flyer • VB-Homepage • www.generali.de/bkv • Imagefilm „Betriebliche Krankenversicherung“
• Arbeitgeberbroschüre mit Highlightblatt, Steuerinformationsblatt
• Arbeitgeberpräsentation
• Angebotsanforderung • Vertragsangebot
- Arbeitnehmerpräsentation
-
-
- Willkommensbrief mit QR-Code zur Landingpage mit
- vielen Informationen für den Mitarbeiter
-
-
- Oder: Willkommensbroschüre für Mitarbeiter mit Anschrei-
b
en, Datenschutzerklärung, Langleistungsbeschreibungen
Ziele/Inhalte
Produktdetails, Hintergrundinformationen, Hilfestellungen
Unternehmer aufmerksam machen „Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden gestärkt“
Unternehmer informieren und beraten
Unternehmer ein individuelles
Angebot erstellen
Unternehmer unterschreibt,
Mitarbeiter erhalten notwendige
Unterlagen
Phase
Vorbereitung
Anbahnung
Erst-/Zweitgespräch
Angebot
Vertragsabschluss
37
3. Alles für Ihren bKV-Erfolg
VERKAUFSUNTERSTÜTZUNG Für jede Verkaufsphase gerüstet
38
3. Alles für Ihren bKV-Erfolg VERKAUFSUNTERSTÜTZUNG Für jede Zielgruppe die passenden Medien
Da
s
betriebliches Vorsorgemanagement ...
... verknüpft bAV und bKV.
Das Firmen-Gesundheitskonzept ...
... verknüpft alle Gesundheitsthemen. Für Firmen ab 25 Mitarbeiter.
39
3. Alles für Ihren bKV-Erfolg REFERENZBEISPIELE Unternehmen aller Branchen und Firmengrößen vertrauen uns
G
eobra Brandstätter
Stiftung & Co. KG
1-2-3 KäSeHoch
Kindertagesstätte
Geotechnik Dr. Nottrodt
Weimar GmbH
Der Arbeitgeber kann einen Vertrag in der Gruppenversicherung abschließen, wenn mindestens
80 Prozent des zu versichernden Personenkreises und mindestens 5 Mitarbeiter (10 Mitarbeiter beim Tarif bKV-Stationär) versichert werden.
40
3. Alles für Ihren bKV-Erfolg ABLÄUFE Einfache Abläufe mit dem Arbeitgeberportal – weil Effizienz wichtig ist
So
funktioniert die bKV
Gruppenversicherungsvertrag
Beitrag
Arztrechnung
Erstattung
Arbeitgeber
Das Arbeitgeberportal bietet einen weitreichenden digitalen Service rund um die Uhr. Der Arbeitgeber managt alles rund um die bKV mit nur wenigen Klicks. Das spart eine Menge Arbeit und Zeit und es entstehen keine Kosten.
DER ARBEITGEBER HAT FOLGENDE MÖGLICHKEITEN FÜR ABGESCHLOSSENE VERTRÄGE:
- ne
- u
- e Mitarbeiter anmelden
-
- Mitarbeiter innerhalb von Versorgungsgruppen wechseln
-
- Mitarbeiter abmelden (zum Beispiel bei Kündigung, Elternzeit,
-
-
- Langzeit-Arbeitsunfähigkeit)
-
-
- Adresse von Mitarbeitern ändern
-
-
- Das Arbeitgeberportal nutzen und die betriebliche Krankenversicherung organisieren – www.generali-bvm.de.
- AUCH FÜR MITARBEITER DIGITALER SERVICE RUND UM DIE UHR Alle wichtigen Informationen sind auf einer exklusiven Serviceseite zusammengestellt. Der Mitarbeiter erhält nach Vertragsabschluss einen Willkommensbrief mit einem Link und einem QR-Code. Hierüber gelangt er auf die Serviceseite. LEISTUNGEN ABRECHNEN – die Mitarbeiter senden Arztrechnungen und Belege direkt an die Generali. Wir erstatten die Kosten direkt an die Mitarbeiter.
Ar
b
eitnehmer
41
3. Alles für Ihren bKV-Erfolg ANSPRECHPARTNER Kontaktdaten in der bKV
DBKV der VVS - erste Ansprechpartner rund um die bKV > Schulung, Fachfragen, Abläufe, Terminbegleitung, Unternehmens-Einführung, Unterstützung bei der Angebots- /
Ve
r
tragserstellung, Wettbewerbsvergleiche https://www.vbwelt.dvag/standorte/ansprechpartner
Spezialisierte bKV-Teams der Generali > Gruppenverträge, Gruppenvertrags-Umstellungen, Grundsatzfragen
bkv-angebote@generali.com, Team Kollektivgeschäft, GD-KAH-CB, 0221-1636-2958
> Einzelvertragsverwaltung, Excel-Anmeldetabellen, Willkommensschreiben, Beitragsrechnungen bkv-bestand@generali.com, Team Sonderbestände, GD-ES-K-VG-SON, 0221-1636-5551
> Leistungsfragen
gruppenversicherung-leistung@generali.com, Team Sonderbestände, GD-ES-K-LS2-SON, 0221-1636-2922
42
INHALTSVERZEICHNIS
1. Vorteile der bKV
Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Business+ Die bKV der Generali
- Business+ Tarifbausteine für Mitarbeiter
-
-
- Business+AF Tarifbausteine für Angehörigen und Fortführer
-
- S
- ervice für Mitarbeiter
-
- Vergleich Business zu Business+
- Alles für Ihren bKV-Erfolg
-
- Verkaufsargumente
-
- Vergütung
-
-
- Voraussetzungen für einen Abschluss
-
-
- Verkaufsunterstützung
-
-
- Verkaufskonzepte
- Referenzbeispiele
- Abläufe
-
-
- Ansprechpartner
- Weitere bKV-Themen
- Steuern und Sozialabgaben
- Arbeitnehmerfinanzierter Rahmenvertrag
- Mitarbeiter im Ausland: Krankenversicherung bei Dienstreisen
- Perfekt ergänzt - bKV und BKK Linde
-
-
Freigrenze seit 01.01.2022 erhöht: von 44 € auf 50 €
43
4. Weitere bKV-Themen STEUERN UND SOZIALABGABEN Wichtig zu wissen ...
- Die Beiträge des Arbeitgebers zur bKV gelten als Sachlohn (§ 8 Absatz 2 Satz 1 EStG).
-
-
- Sachlohn der nach § 8 Absatz 2 Satz 1 EStG zu bewerten ist, ist bis zu einer Freigrenze von 50 € im Monat steuer- und sozialabgabenfrei.
- Die Beiträge zur bKV sind als Betriebsausgaben zu 100 % absetzbar (§ 3 Nr. 1a EStG).
-
-
44
4. Weitere bKV-Themen STEUERN UND SOZIALABGABEN Über der 50 € Freigrenze - Auswirkung
Was geschieht, wenn die Summe aller Sachleistungen 50 € pro Monat und Mitarbeiter übersteigt?
- Der Beitrag zur bKV wird wie Barlohn versteuert und verbeitragt.
- Der steuer- und sozialversicherungspflichtige Bruttoarbeitslohn steigt um den bKV-Beitrag.
- Der Mitarbeiter wird mit höheren Steuerabzugsbeträgen und Sozialversicherungsbeiträgen* belastet.
*
W
enn der Mitarbeiter oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen verdient,
erhöhen sich die Sozialabgaben nicht.
Stand: 01.2022
45
4. Weitere bKV-Themen STEUERN UND SOZIALABGABEN Über der 50 € Freigrenze – und jetzt?
Was kann der Arbeitgeber tun, wenn die Summe der Sachleistungen 50 € pro Monat übersteigt?
- Sachleistungen können pauschal versteuert werden, wenn sie die Freigrenze von 50 € überschreiten.
-
- Pauschal versteuerte Sachleistungen werden nicht auf die Freigrenze von 50 € angerechnet.
-
- Wenn die Summe der nicht pauschal versteuerten Sachleistungen unter 50 € bleibt,
sind diese steuer- und sozialabgabenfrei.
Stand: 01.2022
§ 40 Abs. 1 Nr. 1 EStG
1. Die bKV erfüllt die Voraussetzung für einen „sonstigen Bezug“.
2
. Es werden keine anderen Sachleistungen nach § 37b Abs. 2 EStG pauschal versteuert.
3. bKV wird als Gruppenvertrag einer größeren Anzahl von Mitarbeitern gewährt (i.d.R. mehr als 20 MA).
4
. Jährliche Beitragszahlung ist zwingend erforderlich.
5. Lohnsteuerpauschalierung von sonstigen Bezügen ist bis auf 1.000 € je Empfänger und Kalenderjahr limitiert.
6
.
Beantragung beim zuständigen Betriebsstättenfinanzamt erforderlich.
Be
r
echnung eines individuellen Pauschalsteuersatzes durch das Unternehmen, inkl. Kirchensteuer und Soli, der für alle versteuernden Arbeitnehmer gilt. Basis: Steuerdaten der zu versichernden Mitarbeiter.
Pa
uschalversteuerte Beiträge zur bKV nach § 40 EStG sind nicht sozialversicherungspflichtig (Besprechungsergebnis der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung vom 20.11.2019).
Bei der Prüfung der 50 €-Freigrenze werden die Sachleistungen, die pauschal versteuert werden, nicht auf die 50 €-Freigrenze angerechnet. D.h. der Arbeitgeber kann weiterhin eine Sachleistung nach der 50 €-Freigrenze steuer- und sozialabgabenfrei stellen, wenn er die darüberhinausgehenden Sachleistungen pauschal versteuert
Die
Pauschalversteuerung nach § 40 (1) Nr. 1 EStG führt in der Regel zu einem höheren Pauschalsteuersatz, die Beiträge sind hier jedoch nicht sozialversicherungspflichtig. Besprechen Sie mit Ihrem Steuerberater, welche Methode für Ihr Unternehmen geeignet ist.
§ 37
b
Abs. 2 EStG
1. Di
e bKV erfüllt die Voraussetzung einer Sachleitung.
2. Wird eine Sachleistung des Unternehmens nach § 37b Abs. 2 EStG pauschal versteuert, so müssen grundsätzlich alle anderen Sachleistungen (je AN und Kalendermonat) innerhalb eines Kalenderjahres über 50 € auch nach § 37b Abs. 2 EStG pauschal versteuert werden.
3. Anza
h
l der Mitarbeiter, denen die bKV gewährt wird, spielt keine Rolle.
4. Rhyt
hmus der Beitragszahlung ist unerheblich.
5. Hö
he der Sachleistungen, die pauschaliert werden können, ist auf 10.000 € je Empfänger und Kalenderjahr limitier
t.
6. Pauschalierung nach 37 b Abs. 2 EStG muss nicht beim Betriebsstättenfinanzamt beantragt werden.
Einheitlich festgelegter Pauschalsteuersatz von 30 % für alle zu versteuernden Arbeitnehmer, zuzüglich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag.
Pauschal n
a
ch § 37b Abs. 2 EStG versteuerte Beiträge zur bKV sind sozialversicherungs- pflichtig. Diese Sozialversicherungsbeiträge sollte der Arbeitgeber in Form einer Erhöhung des Geldlohns ersetzen, um eine 100%-ige lohnsteuerfreie Zuwendung zu gewähren. Die Erhöhung des Geldlohns setzt sich aus den zusätzlichen Sozialversicherungsbeiträgen zuzüglich der Lohnsteuer, die auf diese Geldlohnerhöhung abzuführen ist.
Voraussetzungen
Höhe des Pauschal-
steuersatzes auf
die
Beiträge der
bKV
Sozialversicherung
Pauschalver-
steuerung und
50 €-Freigrenze
Empfehlung
46
4. Weitere bKV-Themen STEUERN UND SOZIALABGABEN
Vergleich Pauschalversteuerung nach § 37 b Abs. 2 und § 40 Abs. 1 Nr.1 EStG
Stand: 01.2022
Unsere Empfehlung:
Wenn die Sachleistungen 50 € im Monat über-schreiten, übernehmen Sie ggf. die Abgaben des Arbeitnehmers (Fall 3).
F
all 2:
Der Mitarbeiter zahlt Steuern und Sozialabgaben.
Auf die Beiträge müssen Steuern und Sozialabgaben abgeführt werden.
Di
e
MA sollen einen Nettolohnabzug haben?
Fall 4:
Kein Ausgleich, der MA zahlt ggf. Sozialabgaben.
Arbeitgeber kauft eine bKV i. H. v. 20 €
Die Summe aller Sachleistungen pro MA und Monat überschreitet 50 €?
Der Arbeitgeber führt für die bKV Pauschalsteuern ab.
W
enn Sozialabgaben anfallen*, soll der MA auch diese erstattet bekommen?
Fall 3:
Der AG gleicht ggf. die Sozialabgaben durch
eine Lohnerhöhung aus.
Fall 1:
Die Beiträge zur bKV sind steuer- und sozialversicherungsfrei.
47
4. Weitere bKV-Themen STEUERN UND SOZIALABGABEN Alle Konstellationen im Überblick
nein
ja
ja
nein
* Ob bei Pauschalversteuerung Sozialabgaben für den AN anfallen, wird auf der nächsten Folie erläutert.
Stand: 01.2022
nein
ja
Voraussetzung für die Sonderkonditionen ist ein Rahmenvertrag des Arbeitgebers mit der Generali. Dies ist möglich, wenn ab Beginn
mindestens fünf neue Verträge im Rahmenvertrag eingerichtet und
dauerhaft geführt werden. Schließt der Arbeitgeber auch eine bKV ab,
entfallen diese Voraussetzungen.
48
4. Weitere bKV-Themen ARBEITNEHMERFINANZIERTER RAHMENVERTRAG Günstige Beiträge für weitere Krankenversicherungen
Ve
r
sicherungsnehmer und Beitragszahler ist der Mitarbeiter.
Beiträge sind gegenüber der Einzelversicherung bei identischen Leistungen günstiger.
Fam
i
lienangehörige und Lebenspartner kommen ebenso in den Genuss der Beitragsersparnis.
Im
Rahmenvertrag sind alle verkaufsoffenen Tarife der Generali beantragbar. Es erfolgt eine individuelle Gesundheitsprüfung.
Bei Austritt aus dem Unternehmen wird der Vertrag auf Wunsch zu den höheren Konditionen der Einzelversicherung fortgeführt.
Bei
Eintritt in den Ruhestand kann der Mitarbeiter den Vertrag zu den unveränderten Sonderkonditionen fortführen
U
nsere Empfehlung: Abschluss einer Auslandreisekrankenversicherung für die Mitarbeiter
49
4.
Weitere bKV-Themen
MITARBEITER IM AUSLAND - KRANKENVERSICHERUNG BEI DIENSTREISEN BIS ZU 180 TAGEN Tarif EX180
Auszug Sozialgesetzbuch V
§17 – Leistungen bei Beschäftigung im Ausland „Mitarbeiter, die im Ausland beschäftigt sind und während dieser Zeit erkranken, erhalten die ihnen [...] zustehenden Leistungen von ihrem Arbeitgeber. Familienangehörige gemäß §10 haben den gleichen Anspruch, soweit sie den Mitarbeiter für diese Zeit begleiten oder besuchen.“
Das bedeutet für den Arbeitgeber:
Die gesetzliche Krankenkasse erstattet nur die Kosten, die im Krankheitsfall in Deutschland entstanden wären, die angefallenen Mehrkosten im Ausland muss der Arbeitgeber tragen.
Maximale Reisedauer 180 Tage
Mitreisende Familienangehörige können mitversichert werden Hochwertiger Versicherungsschutz im ambulanten und stationären Bereich und für
Rü
ckt
ransporte und Rückführung aus dem Ausland Keine namentliche Meldung der Mitarbeiter erforderlich Rechnungsstellung nach Jahresmeldung der Gesamtreiseta
ge Verwaltung aus einer Hand: Leistung, Rechnungsstellung, Inkasso und Versicherungsbestätigung
Bis zu 100% Erstattung für Zahnersatz
Mit DentBonus+ kann Ihr Kunde seine Erstattung für hochwertigen Zahnersatz jetzt um weitere 10 % erhöhen – ohne zusätzlichen Beitrag. Im bKV-Zahn90 bedeutet das zum Beispiel: Zahnersatz ganz ohne Eigenanteil!
52
4. Weitere bKV-Themen
PERFEKT ERGÄNZT – bKV UND BKK LINDE
Innovative Extraleistungen und Präventionsangebote
Innovative Extraleistungen der BKK Linde ohne Extrakosten
- Prävention: zum Beispiel Kurse vor Ort oder Gesundheitsreisen
- Impfungen: Reiseschutzimpfungen und erweiterte HPV-Impfung
- Professionelle Zahnreinigung: 1 x jährlich kostenfrei bei über 1.200 teilnehmenden DentNet Zahnärzten oder Zuschuss von 40 € bei einem Zahnarzt, der nicht dem DentNet Netzwerk angehört
- Online-
- Arztbesuch: Bei der TeleClinic mit Premiumstatus –24/7 Erreichbarkeit an 365 Tagen im Jahr
- BKK Linde Service App: Einreichen von Krankmeldungen, Bonus- unterlagen, Anträgen und Dokumenten, einfach und schnell per Smartphone
Präventionsangebote für BKK Linde-Kunden
:
Es gibt weit über 100 Gesundheitsprogramme in circa 60 verschiedenen Kurorten. Wählen Sie zwischen den Angeboten WELL-AKTIV und AKTIVWOCHE. Alternativ können Sie einen Zuschuss von bis zu 220 € für Kurse vor Ort in Anspruch nehmen.
Nr. Frage Antwort
1. Ist Business+ für gesetzlich
Versicherte und privat
Krankenvollversicherte geeignet?
• Gesetzlich Krankenversicherte können in allen
Business+ Tarifen versichert werden.
• Privat Krankenvollversicherte können dagegen in
allen Business+ Tarifen außer den Tarifen bKV-
Stationär und bKV-StationärUnfall versichert werden.
2. Welche Vorteile hat ein privat
Krankenvollversicherter durch die
bKV?
Auch wenn der Versicherschutz eines privat
Krankenvollversicherten in der Regel sehr gut ist, kann durch
den bKV-Schutz z. B. die Zahnersatzleistung aufgestockt
werden.
Zudem kann der bKV-Schutz die Möglichkeit bieten, in der
Krankenvollversicherung leistungsfrei zu bleiben und dort von
einer Beitragsrückerstattung oder Pauschalleistung zu
profitieren.
3. Welche Tarife können miteinander
kombiniert werden?
Die Tarife des Business+ können einzeln oder in Kombination
abgeschlossen werden. Ausnahmen sind:
• bKV-Stationär nicht mit bKV-StationärUnfall
• bKV-Zahn70/80/90 nicht untereinander
• bKV-Zahnprophylaxe darf nicht allein abgesichert werden
• bKV-Zahnprophylaxe und bKV-Vorsorge dürfen nicht
neben dem bKV-Budget versichert werden.
4. Ab wie vielen Personen können
die Tarifbausteine des Business+
abgeschlossen werden?
• Für bKV-Zahn70/80/90, bKV-Zahnprophylaxe, bKV-
Vorsorge, bKV-Budget und bKV-StationärUnfall gilt:
Mindestens 80 % der Belegschaft und mindestens 5
Beschäftigte werden versichert.
• Für bKV-Stationär gilt:
Mindestens 80 % der Belegschaft und mindestens 10
Beschäftigte werden versichert. Ab 50 Beschäftigten gibt
es einen Preisvorteil.
5. Wer kann die Tarife des
Business+ abschließen?
Arbeitgeber für ihre Arbeitnehmer. Es ist der Abschluss eines
arbeitgeberfinanzierter Gruppenversicherungsvertrags mit der
Generali erforderlich. Der Arbeitgeber legt darin die Tarife für
seine Arbeitnehmer fest. Er wird Versicherungsnehmer und
übernimmt die Beitragszahlung.
6. Wie wird mit Vorerkrankungen,
laufenden und angeratenen
Behandlungen umgegangen?
Vorerkrankungen und angeratene Behandlungen sind
mitversichert.
Laufende Behandlungen sind für den Teil der Behandlungen
mitversichert, der nach Versicherungsbeginn stattfindet.
7. Sind Behandlungen im Ausland
mitversichert?
Ja. Behandlungen im Ausland sind mitversichert.
Dies ist in den AVB Business+, T661, § 6, Seiten 16/17
„Geltungsbereich" festgelegt.
Seite
3
o bKV-Zahn und bKV-Zahnprophylaxe
Nr. Frage Antwort
1. Welche Leistungen beinhalten die
Tarife bKV-Zahn70/80/90?
• 70/80/90 % für Zahnersatz inkl. Implantate, Kronen,
Inlays.
• 70/80/90 % für Zahnbehandlung.
• Nur bei bKV-Zahn90: Erstattung auch über den
Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
hinaus.
2. Welche Besonderheiten gibt es bei
den Tarifen bKV-Zahn?
• Keine Zahnstaffel.
• kein Preis- und Leistungsverzeichnis für zahntechnische
Leistungen (Material- und Laborkosten).
• ohne GKV-Leistung beträgt der Erstattungssatz für
Zahnersatz - je nach Tarif - 35 %, 40 % oder 45 %.
• besteht Versicherungsschutz im Rahmen einer privaten
Krankenvollversicherung, beträgt der Erstattungssatz für
Zahnersatz - je nach Tarif - 35 %,
40 % oder 45 %.
3. Welche Leistungen beinhaltet der
Tarif bKV-Zahnprophylaxe?
100,00 EUR für Prophylaxe, wie die professionelle Zahn-
reinigung (PZR) oder die Fissurenversiegelung.
4. Muss bei einer Zahnersatzmaßnahme
ein Heil- und Kostenplan (HKP)
eingereicht werden?
Nein. Das Einreichen eines HKP ist freiwillig.
Die Generali empfiehlt, bei umfangreichen Behandlungen
einen HKP anzufordern und vor Behandlungsbeginn
einzureichen. So kann Transparenz hinsichtlich der zu
erwartenden Erstattung und damit des voraussichtlichen
Eigenanteils geschaffen werden.
5. Wie hoch ist die Erstattung in den
Tarifen bKV-Zahn, wenn eine
Zahnzusatzversicherung bei einer
anderen privaten Kranken-
versicherung besteht?
Unter Umständen kann der Beschäftigte durch die
Erstattung der GKV, des Tarifes bKV-Zahn und der
anderen Zahnzusatzversicherung eine Gesamterstattung
von 100 % des Rechnungsbetrages erreichen. Dies hängt
von den Tarifbedingungen der anderen PKV ab und ist im
Einzelfall zu prüfen. Eine höhere Erstattung ist aufgrund der
Bereicherungsverbotes nicht zulässig.
Bei der Zahnzusatzversicherung einer anderen PKV sind
auch eventuell vorhanden Obliegenheiten zu beachten, z.B.
die Verpflichtung, den Abschluss einer weiteren
Zahnzusatzversicherung anzuzeigen. Hinweise hierzu
entnehmen Sie bitte den AVB der anderen PKV.
6. Wie erfolgt bei einer parallel
bestehenden privaten
Krankenvollversicherung die
Leistungsabrechnung?
Besteht Versicherungsschutz im Rahmen einer privaten
Krankenvollversicherung, beträgt der Erstattungssatz - je
nach Tarif - 35 %, 40 % oder 45 %. Reicht der Versicherte
eine Zahnarztrechnung mit der Vorleistung seines
Hauptversicherers (z.B. eine PKV) ein, wird geprüft, ob die
Vorleistung der PKV plus die Erstattung aus Tarif bKV-
Zahn den Rechnungsbetrag der Zahnarztrechnung
übersteigen würde. Ist das der Fall, wird nicht mehr als der
Rechnungsbetrag erstattet (Bereicherungsverbot). Die
Gesamterstattung von privater Krankenvollversicherung
und Tarif bKV-Zahn ist auf 100 % begrenzt.
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4
7. Wie hoch ist die Erstattung in den
Tarifen bKV-Zahn, wenn eine
Zahnzusatzversicherung bei der
Generali besteht?
Wenn der bereits versicherte Zahnzusatztarif der Generali
unverändert weiterbesteht, ist die Erstattungsleistung
abhängig von der tariflichen Regelung der tatsächlich
versicherten Tarife. Es gibt diese beiden unterschiedlichen
Kategorien:
1. In den Tarifen GZ, GZE, GZEX, GP, GPX und Prodent
werden die Leistungen der GKV und aller anderen
privaten Zahnversicherungen auf die
Erstattungsleistung angerechnet. D. h., die maximale
Gesamterstattung ist auf 80 % (GZ, GZE und GP) bzw.
90 % (GZEX, GPX und Prodent) des Rechnungs-
betrages begrenzt.
2. In den Tarifen VitaZ, Plan und PlanZ wird die
Vorleistung der GKV angerechnet. In diesen Tarifen
kann gegebenenfalls durch die Erstattungen der GKV,
des Tarifs bKV-Zahn und der alten
Zahnzusatzversicherung eine Erstattung von 100 %
des Rechnungsbetrages erreicht werden.
Grundsätzlich ist die Existenz einer weiteren aktiven
Zahnzusatzversicherung neben dem Tarif bKV-Zahn
unschädlich. In vielen Fällen kann jedoch auch eine
Beendigung dieser Versicherung oder der Abschluss einer
„großen Anwartschaft“ sinnvoll sein.
8. Kann ein Arbeitnehmer zusätzlich zu
einem Tarif bKV-Zahn70/80/90 eine
weitere Zahnzusatzversicherung bei
der Generali auf eigene Rechnung in
der Einzelversicherung neu
abschließen?
Nein. Ein solcher Abschluss ist bei der Generali nicht
möglich.
9. Greifen die 10 % Zusatzleistung
DentBonus+ der BKK Linde in den
Tarifen bKV-Zahn auch?
Ja. Bei Dentnet-Partnerzahnärzten erhöht sich die
Erstattung für BKK-Linde -Versicherte auch in den Tarifen
bKV-Zahn um 10 %.
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5
o bKV-Vorsorge und bKV-Budget
Nr. Frage Antwort
1. Welche Vorsorgeleistungen sind
erstattungsfähig?
Grundsätzlich sind alle Vorsorgeuntersuchungen, die nach
GOÄ abgerechnet werden und von einem approbierten Arzt
durchgeführt werden, erstattungsfähig.
Vorsorgeuntersuchungen dienen der Früherkennung von
Krankheiten und werden ohne vorherigen Befund,
Diagnose oder Krankheitsverdacht durchgeführt. Wir
erstatten diese ohne Altersbeschränkung und ohne
vorgeschriebene Intervalle, ab wann die Untersuchung
wiederholt werden kann.
Dazu zählen auch Laboruntersuchungen.
Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen sind nicht
erstattungsfähig.
2. Welche Vorsorgeuntersuchungen
zahlt die gesetzliche
Krankenversicherung?
KBV - Übersicht Früherkennungsuntersuchungen
Früherkennung von Krankheiten
bundesgesundheitsministerium.de
3. Sind individuelle Gesundheits-
leistungen (IGeL) mitversichert?
Ja. Beispielsweise kann der Versicherte folgende IGeL in
Anspruch nehmen: Diagnostik einer altersabhängigen
Makuladegeneration, Glaukomvorsorge oder auch
Nackentransparenzmessung, da sie zur Vorsorge zählen.
Allerdings sind nicht alle IGeL auch Vorsorgeunter-
suchungen, die der Früherkennung von Krankheiten
dienen. Zum Beispiel eine Behandlung mit Hyaluronsäure
bei Arthrose im Kniegelenk oder eine extrakorporale
Stoßwellentherapie (ESWT-Behandlung) bei Kalkschulter.
Diese IGeL stellen eine Behandlung eines Krankheitsbildes
dar und sind keine Vorsorgeuntersuchungen. Sie sind
deshalb nicht versichert.
4. Sind bildgebende Verfahren wie ein
MRT oder CT mitversichert?
Eine Ultraschalluntersuchung (Sonographie) ist ein
bildgebendes Verfahren, welches zur Vorsorge gehören
kann. Ein MRT, Szintigramm oder ein CT dagegen, wird
nicht bei einer Vorsorge durchgeführt, sondern bei
konkreten Krankheitsverdachtsfällen, wenn bereits
Beschwerden oder Unfälle vorliegen. Sie werden verordnet,
um eine Krankheit zu bestätigen oder zu widerlegen.
Gleiches gilt für eine Röntgenuntersuchung. Diese
Untersuchungen sind keine Vorsorgeuntersuchungen,
sondern Diagnostikverfahren. Sie werden demnach nicht
erstattet.
5. Werden im Tarif bKV-Budget
Leistungen von Osteopathen oder
Chiropraktikern übernommen?
Erstattungsfähig im Tarif bKV-Budget sind osteopathische
und chiropraktische Leistungen, sofern der Heilbehandler
gleichzeitig Arzt oder Heilpraktiker ist und nach der
Gebührenordnung oder dem Gebührenverzeichnis die
Rechnung stellt.
6. Wird das Budget bei unterjährigem
Beginn oder Ende des Vertrages im
Tarif bKV-Budget gekürzt?
Nein. Das Budget steht auch bei unterjährigem Beginn oder
Ende des Vertrages in voller Höhe zur Verfügung.
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6
7. Warum wurde der Bereich Zahn im
Budgettarif nicht wie bei
Mitbewerbern mit einer begrenzten
Beteiligung aufgenommen?
Wir haben uns entschlossen, die Kombination des
Budgettarifs mit den Zahntarifen zu ermöglichen, um so
einen vollwertigen Zahnschutz anbieten zu können. Bei
Einschluss der Zahnleistungen in den Budget-Tarifen, wäre
die Erstattung stark begrenzt gewesen. Eine Kombination
mit den Zahntarifen wäre dann wegen der
Leistungsüberschneidung nicht möglich gewesen.
8. Kann eine Rechnung für
Vorsorgeleistungen über die bKV
erstattet und der PKV zur Anrechnung
auf die Selbstbeteiligung vorgelegt
werden?
Nein. Eine einmal vollständig erstattet Rechnung darf nicht
nochmal bei einem weiteren Kostenträger eingereicht
werden. Auch die Anrechnung auf eine Selbstbeteiligung
stellt eine Erstattung dar, auch wenn nichts ausgezahlt
wurde.
9. Sind Rezeptgebühren oder
Zuzahlungen in den Tarifen bKV-
Budget versichert?
Nein. Dies sind keine Leistungen gemäß der tariflichen
Leistungsbeschreibung.
10. Werden Arbeitsplatzbrillen erstattet? Nein. Arbeitsplatzbrillen sind nicht erstattungsfähig, da die
medizinische Notwendigkeit nicht gegeben ist.
Arbeitsbrillen sind nicht alltagstauglich. Dies trifft ebenso
auf Sportbrillen zu.
11. Werden Sonnenbrillen erstattet? Sonnenbrillen bzw. Lichtschutzbrillen werden nur erstattet,
wenn eine medizinische Indikation vorliegt (z.B. eine
bestimmte Augenerkrankung). Die Prüfung erfolgt anhand
der Brillenverordnung des Augenarztes. Um eine
Sonnenbrille handelt es sich bei einer Brille mit einem
Tönungsgrad ab 25 %. Bei einer Brille mit einem
Tönungsgrad unter 25 % handelt es sich um eine normale
Brille, die den sonstigen Erstattungsmaßstäben unterliegt.
12. Wie werden Sehhilfen im Tarif bKV-
Budget erstattet?
Sofern eine Fehlsichtigkeit besteht, erstatten wir
notwendige Sehhilfen bis zu 200,00 EUR je Kalenderjahr.
Hiervon ausgenommen sind jedoch z.B.
Arbeitsplatzbrillen/Arbeitsbrillen, Sonnenbrillen,
Sportbrillen. Voraussetzung für die Erstattung ist, dass in
dem jeweiligen Kalenderjahr noch ein entsprechendes
„freies Budget“ verfügbar ist. Denn die Sehhilfe-Leistung
wird auch auf die jährliche Höchsterstattung des Tarifs
bKV-Budget angerechnet. Diese beträgt – je nach
gewählter Tarifstufe – zwischen 300,00 EUR und 1.500,00
EUR.
13. Können Leistungen für Sehhilfen
jährlich bezogen werden?
Wenn ja, auch ohne Dioptrien-
änderung?
In den Tarifen bKV-Budget ist eine jährliche
Inanspruchnahme der Leistungen für Sehhilfen möglich.
Die Änderung der Dioptrienwerte ist nicht erforderlich.
14. Sind sportmedizinische
Untersuchungen erstattungsfähig?
Nein. Bei diesen Untersuchungen steht die Klärung des
medizinischen Allgemeinzustandes im Vordergrund. Es soll
festgestellt werden, ob und wenn ja welche Sportarten in
welcher Intensität betrieben werden können. Diese
Untersuchungen dienen nicht dem Zweck der
Früherkennung von Krankheiten.
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7
15. Können betriebsärztliche
Untersuchungen als Vorsorge
abgerechnet werden? Zum Beispiel
die Untersuchung U25/G25?
Nein. Hier steht immer die gezielte Überprüfung im
Vordergrund, ob aus medizinischer Sicht eine bestimmte
Erwerbstätigkeit ausgeübt werden kann. Dies dient nicht
dem Zweck der Früherkennung von Krankheiten.
Außerdem dürfen nach GOÄ, Betriebsärzte den
Mitarbeitern keine Rechnung stellen. Nach §3 Absatz 3 des
Arbeitsschutzgesetzes darf der Arbeitgeber die Kosten für
arbeitsmedizinische Untersuchungen und Schutzimpfungen
den Arbeitnehmern nicht auferlegen.
Beispiele und Hintergründe:
Arbeitsmedizinische Untersuchung im Überblick |
praktischArzt
16. Werden im Tarif bKV-Budget auch
Kosten für Akupunktur übernommen?
Ja. Die Akupunktur ist eine alternative Behandlungs-
methode deren Ursprung in der traditionellen chinesischen
Medizin (TCM) liegt.
Ärztliche Leistungen der alternativen Medizin oder aus dem
Bereich der Naturheilverfahren, sind einschließlich
osteopathischer und chiropraktischer Leistungen sowie
verordneter Arzneimittel versichert. Vgl. AVB Business+
T661, Seite 14, Abschnitt G 7.
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8
o bKV-StationärUnfall und bKV-Stationär
Nr. Frage Antwort
1. Welche Leistungen und Vorteile bietet
Tarif bKV-StationärUnfall?
Im Falle eines Unfalls und einem anschließenden
stationären Krankenhausaufenthalt leistet die Generali
beispielsweise für:
• Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
• Chefarztbehandlung
• Erstattung über Höchstsatz Gebührenordnung für Ärzte
(GOÄ)
• Einmalige Aufnahme- und Abschlussuntersuchung
• Vor- und nachstationäre Behandlung im Krankenhaus.
2. Welche Leistungen und Vorteile bietet
der Tarif bKV-Stationär?
Leistungen des Tarifs bKV-StationärUnfall und zusätzlich:
• Familienzimmer bei Entbindung und
• Zweitmeinungs-Service.
3. In welchen Krankenhäusern ist eine
stationäre Heilbehandlung
erstattungsfähig?
Krankenhäuser im Sinne der betrieblichen Kranken-
versicherung Business+ sind:
• bei stationärer Heilbehandlung:
Krankenhäuser, die nach § 108 SGB V zugelassen sind
(Universitäts-/Hochschulklinik, Plankrankenhaus,
Krankenhaus mit GKV-Versorgungsvertrag),
• bei Anschlussheilbehandlung:
Krankenhäuser, die nach § 108 SGB V und
Rehabilitationseinrichtungen, die nach § 111 SGB V
zugelassen sind.
• bei Rehabilitationsmaßnahmen:
Rehabilitationseinrichtungen, die nach § 111 SGB V
zugelassen sind.
Die versicherte Person hat die freie Wahl unter den vor-
genannten Krankenhäusern.
4. Ist eine stationäre Heilbehandlung in
einer Privatklinik erstattungsfähig?
Nein. In den Tarifen bKV-Stationär und bKV-StationärUnfall
sind stationäre Heilbehandlungen in einer reinen
Privatklinik (d.h. diese Klinik hat keinen Versorgungsvertrag
mit der GKV) nicht versichert.
5. Ist eine stationäre Heilbehandlung in
einer sogenannten „gemischten
Anstalt“ erstattungsfähig?
Ja. „Gemischte Anstalten“ stehen nicht unter einem
Zusagevorbehalt der Generali. Wir prüfen lediglich, ob die
Zulassung nach § 108 oder § 111 SGB V vorhanden ist.
6. Was sind „gemischte Anstalten“? Dies sind Kliniken, in denen neben medizinisch
notwendigen Heilbehandlungen auch Kur- und Reha-
bilitationsmaßnahmen durchgeführt werden können.
7. Sind die Kosten für stationäre
Rehabilitationsmaßnahmen
erstattungsfähig?
Rehabilitationsmaßnahmen sind erstattungsfähig, wenn die
Generali vor Beginn der Rehabilitationsmaßnahme eine
schriftliche Leistungszusage erteilt hat. Die vorherige
schriftliche Leistungszusage ist nicht erforderlich, wenn es
sich um eine medizinisch notwendige stationäre Anschluss-
heilbehandlung handelt, die nicht ambulant durchgeführt
werden kann.
8. Sind die Kosten für Kur- oder
Sanatoriumsbehandlungen
erstattungsfähig?
Die Tarife bKV-Stationär und bKV-StationärUnfall sehen
keine Leistungen für Kur- oder Sanatoriumsbehandlungen
vor.
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9
9. Werden die Kosten für eine nach-
stationäre Behandlung (ambulante
Nachsorgeuntersuchungen)
übernommen?
Eine nachstationäre Behandlung ist erstattungsfähig, wenn
das Krankenhaus oder ein hierzu ausdrücklich beauftragter
niedergelassener Vertragsarzt die nachstationäre
Behandlung gemäß § 115a SGB V erbringt. Die
nachstationäre Behandlung darf sieben Behandlungstage
innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der stationären
Krankenhausbehandlung nicht überschreiten.
10. Gelten die Tarife bKV-Stationär und
bKV-StationärUnfall weltweit?
Ja. In den ersten 12 Monaten haben die Tarife Weltgeltung.
11. Sind im Tarif bKV-StationärUnfall
lediglich Arbeitsunfälle versichert oder
Unfälle 24/7, auch im privaten
Bereich?
Es sind Unfälle im privaten Bereich versichert. Für
Arbeitsunfälle kommt in erster Linie z. B. die
Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse auf. Für Kosten,
die von diesen Trägern nicht erstattet werden, kann gerne
eine Anfrage gestellt werden.
12. Gibt es für den Tarif bKV-
StationärUnfall eine Klinik-Card?
Nein. Die Klinik-Card gibt es ausschließlich für den Tarif
bKV-Stationär, da dieser bei jedem med. notw. stationären
KH-Aufenthalten leistet. Der StationärUnfall leistet nur bei
einem vorherigen Unfall. Diese Voraussetzung muss vor
einer Leistungszusage geprüft werden.
13. Sind kosmetische Operationen nach
einem Unfall mitversichert?
Erstattungsfähig sind ausschließlich medizinisch
notwendige Operationen. Kosmetische Operationen, bei
denen die medizinische Indikation nicht im Vordergrund
steht, zählen nicht dazu.
Seite10
o Beiträge
Nr. Frage Antwort
1. Sind die neuen Tarife der bKV
nach Art der Schaden- oder nach
Art der Lebensversicherung
kalkuliert?
Die Tarife der bKV sind nach Art der Schadenversicherung, also
ohne Einbeziehung von Alterungsrückstellungen kalkuliert.
Die AF-Tarife für Angehörige und Fortführer sind ebenfalls nach
Art der Schadenversicherung kalkuliert. Ausnahme: Tarif bKV-
StationärAF und Tarif bKV-StationärUnfallAF. Diese beiden
Tarife sind nach Art der Lebensversicherung (mit
Alterungsrückstellungen) kalkuliert.
2. Warum hat sich die Generali bei
der arbeitgeberfinanzierten bKV
für die Kalkulation nach Art der
Schadenversicherung
entschieden?
Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt, dass Firmenkunden
immer häufiger nach Schadentarifen fragen. Auf Anbieterseite
haben sich Schadentarife als Marktstandard etabliert.
Hintergrund ist, dass für Firmen die Absicherung des Risikos mit
geringem finanziellem Aufwand im Vordergrund steht und beim
Ausscheiden eines Arbeitnehmers die Diskussion über
verfallende Alterungsrückstellungen vermieden werden kann.
3. Sind die Beiträge auf Einzelalter
bezogen?
Nein. Für alle Arbeitnehmer im Alter zwischen 16 und 67 Jahre
bietet die Generali einen einheitlichen Beitrag an.
4. Warum haben wir uns dafür
entschieden, einen
Einheitsbeitrag über alle Alter
anzubieten?
Der Einheitsbeitrag bietet für die Arbeitgeber und für die
Vermögensberater folgende Vorteile:
• Arbeitgeber:
Einfache Berechnung, Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer,
einfache Handhabung in der Buchhaltung.
• Vermögensberater:
Einfache Angebotsberechnung und geringer
Erklärungsbedarf.
5. Können die Beiträge nach
Vertragsabschluss angepasst
werden?
Ja. Auch in der bKV besteht wie in der Einzelversicherung die
Pflicht, Beiträge tarifbezogen zu überprüfen und ggf.
anzupassen, wenn die Gegenüberstellung von erforderlichen
und kalkulierten Versicherungsleistungen einen bestimmten
Wert überschreitet oder auch unterschreitet.
6. Wer genehmigt eine
Beitragsanpassung?
Der mathematische Treuhänder erteilt, wie in der
Einzelversicherung die Genehmigung zu einer
Beitragsanpassung.
7. Wer kann bei
Beitragsanpassungen kündigen?
Der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer kann sein
außerordentliches Kündigungsrecht bezüglich der
anzupassenden Tarife wahrnehmen.
In diesem Fall können die Arbeitnehmer als versicherten
Personen ein Umstellungsangebot anfordern, um den
Versicherungsschutz gegen eigene Bezahlung fortzuführen.
8. Kann die Generali den
Gruppenversicherungsvertrag
einzelner Arbeitgeber
beitragsmäßig unterschiedlich
anpassen?
Nein. Kalkulation und Beitragsanpassung beziehen sich auf den
Tarif, so dass alle Arbeitgeber betroffen sind, die diesen Tarif im
Rahmen ihres Gruppenversicherungsvertrages ihren
Arbeitnehmern anbieten. Anders als in der Sachversicherung
üblich, wird hier nicht das einzelne Unternehmen als Kollektiv
betrachtet. Die Risikogemeinschaft umfasst alle Personen, die
nach diesem Tarif versichert sind.
Seite11
9. Kann die Generali einem
Unternehmen wegen schlechten
Schadenverlaufs den
Gruppenversicherungsvertrag
kündigen?
Nein. Die Generali verzichtet auf das ordentliche
Kündigungsrecht.
10. Warum ist der Tarif bKV-
Stationär im Rahmen der
arbeitgeberfinanzierten bKV
preiswerter als in der
Einzelversicherung?
1. Im Individualgeschäft wird der Tarif nach Art der
Lebensversicherung kalkuliert. Dabei entfällt ein großer Teil
des Beitrags auf das Ansparen für das Alter. Durch den
Verzicht auf diesen Sparanteil in der Schadenversicherung
kann der Beitrag deutlich geringer ausfallen.
2. Die Einführung einer bKV durch den Arbeitgeber ist dadurch
gekennzeichnet, dass sich die Arbeitnehmer im Gegensatz
zum Individualgeschäft in der Einzelversicherung, ihren
Versicherungsschutz nicht nach eigenem Bedarf bewusst
wählen. Der Arbeitgeber „übernimmt“ die Entscheidung über
den Versicherungsschutz für die Belegschaft. Das
„subjektive Risiko“ ist daher deutlich geringer.
11. Was passiert mit dem Beitrag,
wenn der Arbeitnehmer
längerfristig arbeitsunfähig ist
oder sich in Elternzeit, Pflegezeit,
einem Sabbatical oder anderen
entgeltfreien Zeiten befindet?
• Option 1: Der Arbeitgeber kann die Beiträge auf freiwilliger
Basis weiter zahlen. Die Übernahme der Beitragszahlung für
Arbeitnehmer in entgeltfreien Zeiten, sollte unbedingt mit
dem Steuerberater besprochen werden.
• Option 2: Der AG kann den Beschäftigten während der
entgeltfreien Zeit von der bKV abmelden. Auf Wunsch kann
der Arbeitnehmer während dieser Zeit den Versicherungs-
schutz in einem eigenfinanzierten „AF-Vertrag“ weiterführen.
Wird nach Beendigung der entgeltfreien Zeit, der Arbeitsvertrag
von ruhend wieder auf aktiv gestellt, muss der AG den
Arbeitgeber direkt wieder zur bKV anmelden. Ein ggf.
bestehender AF-Vertrag endet automatisch.
Seite12
Tarife Business+AF
o Allgemein
Nr. Frage Antwort
1. Welche Unterschiede gibt es
zwischen den Tarifen Business+
der arbeitgeberfinanzierten bKV
und den
arbeitnehmerfinanzierten Tarifen
Business+AF?
Die Leistungen der Tarife sind identisch.
In Bezug auf die Kalkulationsart gibt es Unterschiede:
• Die Tarife bKV-StationärAF und bKV-StationärUnfallAF sind
nach Art der Lebensversicherung kalkuliert (mit
Alterungsrückstellungen).
• Alle übrigen AF-Tarife sind nach Art der
Schadenversicherung kalkuliert (ohne
Alterungsrückstellungen).
2. Wie gestaltet sich die
Beitragshöhe je Alter der AF-
Tarife für die Angehörigen?
• In den AF-Tarifen ohne Alterungsrückstellungen (Zahn,
Budget, Vorsorge) werden Altersgruppen gebildet, d.h. der
Beitrag ändert sich mit Erreichen der nächsten Altersstufe.
• In den AF-Tarife mit Alterungsrückstellungen (Stationär und
StationärUnfall) hängt der Beitrag (wie in der
Einzelversicherung) vom Alter bei Versicherungsbeginn ab.
3. Sind die Tarife Business+AF für
gesetzlich Versicherte und privat
Krankenvollversicherte
abschließbar?
• Gesetzlich Versicherten stehen alle AF-Tarife zur
Verfügung.
• Privat Krankenvollversicherten stehen alle Tarife, bis auf
Tarif bKV-StationärAF und Tarif bKV-StationärUnfallAF,
offen.
4. Wer kann einen Tarif
Business+AF abschließen?
1. Angehörige von Arbeitnehmern mit Business+Tarifen
(innerhalb von 6 Monaten). Dies sind:
• Der Ehe- oder Lebenspartner nach § 1 des
Lebenspartnerschaftsgesetzes des Beschäftigten.
• Der nichteheliche Partner, solange er mit dem
Beschäftigten in häuslicher Gemeinschaft lebt.
• Kinder des Beschäftigten oder seines Ehe- oder
Lebenspartners, solange ein Elternteil
kindergeldberechtigt ist.
2. Ehemalige Beschäftigte mit Business+Tarifen unmittelbar
nachdem sie das Unternehmen verlassen haben.
5. Wie wird der Tarif Business+AF
verprovisioniert, inkl. der
Anwartschaft auf den Tarif bKV-
StationärAF?
Analog den arbeitgeberfinanzierten Tarifen wird eine einmalige
Abschlussprovision ausgezahlt.
• Höhe analog Vollversicherung.
• Haftungszeit 12 Monate, Auswirkung auf EQF.
• Wertung für Kundenleistungsbonus.
6. Kann der AG auch die Beiträge
für die Angehörigen bezahlen?
Das ist nicht vorgesehen, da der Arbeitnehmer in den AF-Tarifen
Versicherungsnehmer und die Angehörigen versicherte
Personen sind. In der Regel ist der Versicherungsnehmer auch
der Beitragszahler. Der Arbeitgeber kann die
Versicherungsbeiträge für Angehörige nicht steuerlich
verwerten.
7. Kann ein Arbeitgeber zusätzlich
zum Tarif bKV-Stationär für
seine Beschäftigte auch eine
Anwartschaft auf den Tarif bKV-
StationärAF abschließen?
Nein. Der VN der Anwartschaft ist der Arbeitnehmer selbst. Der
Arbeitgeber kann Beitragszahler für diesen Vertrag werden oder
seinem Arbeitnehmer einen finanziellen Zuschuss mittels der
Gehaltsabrechnung zukommen lassen.
Seite13
8. Welche Vorteile bietet der
Abschluss einer Anwartschaft
auf den Tarif bKV-StationärAF?
Der arbeitgeberfinanzierte Tarif bKV-Stationär ist im Rahmen
der bKV nach Art der Schadenversicherung kalkuliert. Die
hierdurch fehlenden Alterungsrückstellungen führen im Alter bei
der Vertragsübernahme im Tarif bKV-StationärAF als
Selbstzahler zu erhöhten Beiträgen.
Um sich für diesen Zeitpunkt der Übernahme der Versicherung
(z.B. Eintritt in den Ruhestand oder Firmenwechsel) die Beiträge
des derzeitigen Eintrittsalters zu sichern, kann der Beschäftigte
eine Anwartschaftsversicherung „auf den Tarif bKV-StationärAF“
abschließen.
Seite14
o Angehörige
Nr. Frage Antwort
1. Zu welchen Zeitpunkten können
die Angehörigen der
Arbeitnehmer die Tarife
Business+AF abschließen?
Innerhalb von 6 Monaten...
• ab Versicherungsbeginn des Mitarbeiters oder
• ab Gründung einer häuslichen Gemeinschaft mit einem
nichtehelichen Partner, bei Heirat oder Geburt/Adoption von
Kindern.
2. Welche Möglichkeiten der
Tarifwahl für Angehörige gibt es?
Angehörige können aus den Tarifen Business+ frei wählen, die
der Arbeitgeber für die Arbeitnehmer abgeschlossen hat.
Bitte diese beiden Punkte beachten:
1. Für die Angehörigen können niedrigere Tarifstufen gewählt
werden.
Zum Beispiel, wenn für die Arbeitnehmer der Tarif bKV-
Stationär besteht, kann sich der Angehörige für den Tarif
bKV-StationärUnfallAF entscheiden.
2. Dagegen kann kein umfassenderer Versicherungsschutz
gewählt werden.
Zum Beispiel, wenn für die Arbeitnehmer der Tarif bKV-
Zahn80 besteht, kann sich der Angehörige nicht für den
Tarif bKV-Zahn90AF entscheiden. Das gilt analog für die
unterschiedlichen Budgetstufen in den Tarifen bKV-Budget
und für die beiden Stationär-Tarife.
Übrigens: Für „Fortführer“ gilt dies ebenso.
3. Wie erfolgt die Anmeldung der
Angehörigen?
Die Anmeldung des Angehörigen erfolgt mittels OKI oder mit
dem Kurzantrag VE442 inklusive Beratungsdokumentation und
Schweigepflichtentbindungserklärung.
Für Kinder ab 18 Jahren benötigen wir den Nachweis über den
Kindergeldbezug.
4. Kann der Angehörige Tarife
abschließen, die im
Gruppenversicherungsvertrag
nicht vereinbart wurden?
Nein. Es können jedoch alle Tarife der Einzelversicherung mit
Gesundheitsprüfung, Wartezeiten und ggf. einer Zahnstaffel
abgeschlossen werden.
5. Was geschieht, wenn der
Angehörige den Beitrag nicht
mehr aufbringen kann?
Gibt es eine
Mindestvertragslaufzeit?
Wird der Beitrag nicht bezahlt, wird analog dem
„Normalbestand“ das Mahnverfahren eingeleitet.
Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit (Rumpfjahr +
Folgejahr) kann der Versicherungsschutz gekündigt oder
reduziert werden.
6. Kann der Tarif Business+AF
nach Trennung vom (Ehe-)
Partner oder Tod des
Arbeitnehmers weitergeführt
werden?
Ja. Angehörige können dauerhaft im Tarif Business+AF
versichert sein. Ein Wechsel des Versicherungsnehmers oder
eine Vertragstrennung ist mit dem VE213 immer möglich.
7. Muss der Auszug von Partnern
und Kindern aus dem
gemeinsamen Haushalt
gemeldet werden?
Nein. Bei dem gemeinsamen Haushalt handelt es sich um eine
Zugangsvoraussetzung, deren Fortbestand nicht relevant ist.
Ein Wechsel des Versicherungsnehmers oder eine Vertrags-
trennung ist mit dem VE213 immer möglich.
8. Muss der Entfall der
Kindergeldberechtigung
gemeldet werden?
Nein. Bei der Kindergeldberechtigung handelt es sich nur um
eine Zugangsvoraussetzung.
Seite15
9. Kann der Angehörige den
Versicherungsschutz in den AF-
Tarifen erweitern, wenn die bKV
für die Arbeitnehmer erweitert
wird?
Ja. Die Antragsfrist beträgt 6 Monate ab dem Zeitpunkt der
Vertragserweiterung. Hinzuversichert werden kann der
entsprechend neu vereinbarte Tarif.
Leistungsüberschneidungen sollten vermieden werden.
10. Gibt es ein Aufnahmehöchstalter
für Angehörige?
Nein.
11. Informieren wir die Arbeitnehmer
„automatisch“ über die
Möglichkeit der AF Absicherung?
Ja. Alle Arbeitnehmer, für die eine bKV abgeschlossen wird,
werden im Willkommensschreiben auf die Möglichkeit
hingewiesen, ihre Angehörigen nach den AF-Tarifen zu
versichern. Die bKV-Service-Seite geht ausführlich auf die
Abschlussmöglichkeit ein.
12. Können sich Angehörige im Tarif
bKV-StationärAF versichern,
wenn für den Arbeitnehmer
selbst kein Tarif bKV-Stationär
möglich ist, weil er in der PKV
krankenvollversichert ist?
Ja.
Voraussetzungen:
a) Für die Arbeitnehmer besteht der Tarif bKV-Stationär (in dem
die PKV-Versicherten Mitarbeiter jedoch nicht angemeldet
werden können) und
b) die Angehörigen selbst sind nicht PKV krankenvollversichert.
Seite16
o Fortführer
Nr. Frage Antwort
1. Was passiert,
- wenn ein Arbeitnehmer das
Unternehmen verlässt (z.B.
Firmenwechsel oder
Ruhestand) oder
- wenn der
Gruppenversicherungsvertrag
beendet wird oder
- in entgeltfreien Zeiten der
Beschäftigte (z.B.
langzeitkrank, Mutterschutz,
Elternzeit)
... vom Arbeitgeber aus dem
Gruppenversicherungsvertrag
abgemeldet wird?
Wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer abmeldet, dann wird
der Arbeitnehmer von uns informiert.
Der betreffende Arbeitnehmer erhält ein Informationsschreiben
über die Beendigung und die Fortführungsmöglichkeit des
Vertrages, dass er seinen Versicherungsschutz in den
entsprechenden Tarifen Business+AF auf eigene Kosten
weiterführen kann. Ohne Gesundheitsprüfung und ohne
Wartezeiten.
Wenn der Arbeitnehmer ein Fortführungsangebot erhalten
möchte, dann muss er sich innerhalb von 2 Monaten bei VG-
SON melden.
Der Arbeitnehmer wird bei Fortführung der Versicherung selbst
zum Versicherungsnehmer seines eigenen Vertrages.
Der neue Beitrag berechnet sich nach dem aktuellen
Eintrittsalter (siehe Beitragstabelle Highlightblatt).
Hinweis: Um im Tarif bKV-StationärAF den erhöhten Beitrag
nach dem aktuellen Eintrittsalter zu vermeiden, kann ab dem
Zeitpunkt der Anmeldung des Arbeitnehmers zur bKV eine
„große Anwartschaft“ auf den späteren Tarif bKV-StationärAF
abgeschlossen werden. So wird das niedrigere Eintrittsalter
gesichert und bereits Alterungsrückstellungen gebildet.
2. Kann ein Fortführer nur den
bisherigen Tarif weiterführen oder
kann er frei wählen?
Das bisherige Leistungsniveau kann weitergeführt oder
reduziert werden, d.h. es dürfen auch einzelne Tarife wegfallen.
Eine Ausweitung des Versicherungsschutzes ist dagegen nicht
möglich.
3. Ist die Mitnahme zu einem neuen
Arbeitgeber möglich?
Die bKV kann nicht auf den neuen Arbeitgeber übertragen
werden.
Hat der neue Arbeitgeber eine bKV, dann kann der Beschäftigte
in dieser neu angemeldet werden.
Der Arbeitnehmer hat das Recht, die abgesicherten bKV-Tarife
als AF-Tarife auf eigene Kosten fortzuführen (ohne
Gesundheitsprüfung und Wartezeiten).
Seite17
o Beiträge
Nr. Frage Antwort
1. Sind die Tarife Business+AF für
Angehörige und Fortführer nach
Art der Schaden- oder nach Art
der Lebensversicherung
kalkuliert?
Wie die Tarife Business+ für die Arbeitnehmer sind die Tarife
Business+AF für die Angehörigen und Fortführer nach Art der
Schadenversicherung, also ohne Einbeziehung von
Alterungsrückstellungen, kalkuliert.
Ausnahme: bKV-StationärAF und bKV-StationärUnfallAF. Diese
beiden Tarife sind nach Art der Lebensversicherung, also mit
Alterungsrückstellungen kalkuliert.
2. Warum gibt es für die
Arbeitnehmer nur bei dem Tarif
bKV-StationärAF die Möglichkeit
einer „großen Anwartschaft“?
Bei dem arbeitnehmerfinanzierten Tarif bKV-StationärAF ist der
Beitragsunterschied zum arbeitgeberfinanzierten Tarif bKV-
Stationär am deutlichsten. Das liegt daran, dass der Tarif bKV-
StationärAF mit Alterungsrückstellungen kalkuliert ist, die bei
späteren Eintritts- und Umstellungsaltern höher sind.
Bei allen anderen AF-Tarifen rechnet sich die Anwartschaft
nicht, da die Beitragsunterschiede zu den bKV-Tarifen deutlich
geringer sind.
3. Können die Beiträge nach
Abschluss angepasst werden?
Ja. Wie in der Einzelversicherung besteht auch bei den bKV-
Tarifen die Pflicht, Beiträge tarifbezogen zu überprüfen und ggf.
anzupassen, wenn die Gegenüberstellung von erforderlichen
und kalkulierten Versicherungsleistungen einen bestimmten
Wert überschreitet oder auch unterschreitet.
4. Warum gibt es in den AF-Tarifen
für die Angehörigen keine
Einheitsbeiträge?
Für den Arbeitgeber sind in der bKV für seine Arbeitnehmer aus
Vereinfachungsgründen Einheitsbeiträge wichtig. Diese Beiträge
sind Durchschnittsbeiträge der Altersgruppe 16 bis 67 Jahre.
Würden wir diese bei den Angehörigen-Tarifen anwenden, wäre
der Abschluss für jüngere Angehörige oder jüngerer Fortführer
preislich uninteressant. Daher haben wir uns für Altersgruppen
entschieden.
Wichtig zu wissen:
Bei allen Tarifen nach Art der Schadenversicherung (Zahn,
Budget, Vorsorge) gibt es Altersgruppen, die einen einheitlichen
Beitrag haben. Der Beitrag verändert sich für die versicherte
Person mit dem Erreichen einer höheren Altersgruppe.
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Vertragsänderungen und Umstellungen in Tarife Business+
o Allgemein
Nr. Frage Antwort
1. Was ist eine Vertragsänderung
und was ist eine
Vertragsumstellung?
Eine Vertragsänderung ist die nachträgliche Änderung,
Anpassung oder Ergänzung eines bestehenden Vertrags.
Beispiele: Änderung des zu versichernden Personenkreises
oder eine Änderung der Bausteine im Tarif Business+.
Bei der Vertragsumstellung endet der bisherige Vertrag. Der
neue Vertrag ersetzt den bisherigen.
Beispiel: Bei dem Wechsel von den alten Tarifen Business auf
die neuen Tarife Business+ handelt es sich um eine
Vertragsumstellung.
2. Wie wird eine Vertragsänderung
beantragt?
Senden Sie uns bitte eine eMail mit den Änderungswünschen
des Unternehmens an bkv-angebote@generali.com
3. Wie wird eine
Vertragsumstellung beantragt?
Bitte nutzen Sie für Vertragsumstellungen das Tool „bKV-
Umstellung Business Business+“ und wählen dort die Zieltarife
aus.
Wir benötigen für die Vertragsumstellung wieder Ihren Namen,
den Namen der Firma und die Kollektivvertragsnummer.
Das ausgefüllte Umstellungstool senden Sie bitte an:
bkv-angebote@generali.com
4. Kann die Vertragsumstellung
zurückdatiert werden?
Nein. Die Vertragsumstellung kann nur in die Zukunft datiert
werden. Planen Sie bitte ausreichend Zeit für die
Kommunikation im Unternehmen ein.
5. Können in einem
Gruppenversicherungsvertrag
alte Tarife Business und neue
Tarife Business+ gemischt
werden?
Nein. Ein Gruppenversicherungsvertrag kann nur eine Tarifwelt
abbilden. Bitte stellen Sie daher alle Tarife in die neue Tarifwelt
um.
6. Muss die Umstellung 1:1
erfolgen?
Nein. Die Zieltarife können komplett neu gewählt werden.
Bei einem veränderten Versicherungsschutz ist darauf zu
achten, dass ausreichend Zeit für die Kommunikation im
Unternehmen insbesondere bei den Arbeitnehmern (wegen
laufender Behandlungen) vorhanden ist.
7. Was passiert mit alten Business
Tarifen, die die Arbeitnehmer
verlieren, weil der Arbeitgeber
diesen Leistungsinhalt nicht
mehr absichert?
Wenn einzelne Tarife komplett entfallen und die Leistungen über
einen neuen Tarif nicht abgedeckt sind, dann können die
Arbeitnehmer diese Tarife nach BusinessAF (alt) fortführen.
Bitte weisen Sie die Arbeitnehmer darauf hin. Diese werden
auch von uns über ein Schreiben informiert.
Sonderfall – Empfehlung:
Wird vom Arbeitgeber der alte Tarif bzahn1 oder 2 (mit PZR) in
einen der neuen Tarife bKV-Budget3/6/9/12/15 umgestellt, hat
der Arbeitnehmer das Fortführungsrecht im alten Zahntarif
bzahnAF. Er sollte sein Fortführungsrecht jedoch besser im
neuen Tarif bKV-ZahnAF (ohne PZR) nutzen, um die
Leistungsüberschneidung mit der im neuen Tarif bKV-Budget
vorhandenen PZR zu vermeiden.
Seite19
8. Was passiert mit der Provision
bei Vertragsumstellung von
einem Alt-Vertrag auf den neuen
Business+ Vertrag?
• Bei einer Umstellung von Business auf Business+ ändert
sich die Art der Vergütung von einer laufenden Provision auf
eine Abschlussprovision. Für diese Vertragsumstellung wird
die gleiche Abschlussprovision gezahlt wie für einen
Vertragsneuabschluss Business+. Die laufende Provision
für den bisherigen Vertrag entfällt ab dem
Umstellungszeitpunkt.
• Für alle andere Vertragsumstellungen aus alten bKV-
Verträgen (Plan, Vita, GZ oder EKTZ) gelten abweichende
Provisionsregelungen, die im Einzelnen mit der
Provisionsabteilung der DVAG zu klären sind.
9. Werden die Arbeitnehmer
automatisch über die
Vertragsumstellung informiert?
Im Rahmen der Vertragsumstellung wird ein entsprechendes
„Willkommensschreiben“ versendet, das die versicherten
Personen über die Umstellung informiert. Abgesicherte
Leistungsinhalte gehen aus dem Schreiben nicht hervor. Es wird
auf die bKV-Willkommensseite verwiesen.
Die Firmen erhalten mit der nachfolgenden Monatsrechnung
eine aktualisierte Übersicht, in der die Beiträge und neuen Tarife
ersichtlich sind.
10. Verändern sich die
Versicherungsnummern des
Gruppenvertrages oder der
versicherten Personen?
Nein. Die Kollektivvertragsnummer und die
Versicherungsnummern der versicherten Person bleiben bei der
Vertragsumstellung erhalten.
Seite20
o Angehörige
Nr. Frage Antwort
1. In welchem Zeitfenster können
Angehörige ebenfalls in die
neuen Tarife Business+
umstellen?
Angehörige haben 6 Monate ab Versicherungsbeginn der Tarife
Business+ Zeit, ebenfalls in die neuen Tarife (AF-Varianten)
umzustellen. Die Umstellung erfolgt ohne Gesundheitsprüfung
und Wartezeiten.
2. Müssen Angehörige ihren
Vertrag umstellen?
Nein. Angehörige können in den bestehenden Tarifen versichert
bleiben.
3. Können sich Angehörige neu für
die AF Tarife entscheiden,
obwohl sie diese bisher nicht
gewählt hatten?
Ja. Angehörige, die sich im Rahmen der Einführung der
Business-Tarife nicht für den Abschluss der AF-Tarife
entschieden haben, können sich neu entscheiden die AF-Tarife
der Business+ Familie abzuschließen („2. Chance“).
4. Welche Tarife können
Angehörige auswählen?
Angehörige können aus allen vom Arbeitgeber neu gewählten
Tarifen wählen. Sie müssen aber nicht alle vorhandenen Tarife
abschließen.
5. Können Angehörige Tarife der
alten und neuen Welt
miteinander mischen?
Nein. Eine Mischung aus alten und neuen AF-Tarifen muss
vermieden werden. Bei Leistungsabrechnungen kommt es sonst
zu Problemen mit den Leistungsüberschneidungen.
Beispiel: Bei der Tarifkombination Business Zahn1/2 (alt) und
Business+ bKV-Budget (neu) wäre Zahnprophylaxe doppelt
abgesichert. Bitte stellen Sie dort den alten Zahntarif auch in
den neuen Tarif bKV-Zahn80/90 um, um die Leistungs-
überschneidung im Bereich Zahnprophylaxe zu vermeiden.
6. Was passiert mit der Provision? Bei einer Umstellung von BusinessAF auf Business+AF ändert
sich die Art der Vergütung von einer laufenden Provision auf
eine Abschlussprovision. Für Umstellungen wird für die Zieltarife
die gleiche Abschlussprovision gezahlt, wie für Neuabschlüsse
im Business+ AF. Die laufende Provision entfällt ab dem
Umstellungszeitpunkt.
7. Mit welchem Formular wird
die Vertragsumstellung
beantragt?
Bitte nutzen Sie das Antragsformular VE445 für die
Beantragung der Umstellungen von alten AF-Tarifen in die neue
Tarifwelt und senden dies bitte an:
bkv-bestand@generali.com
8. In welche Tarife der
Zahnabsicherung darf
gewechselt werden?
In der alten Tarifwelt konnten Angehörige im Zahnbereich einen
höheren Schutz wählen als die Beschäftigten. Ist dies der Fall
gewesen, darf das höhere Niveau bei einer Umstellung der AF-
Tarife beibehalten werden.
9. Kann der separate
Prophylaxebaustein abgesichert
werden?
Wenn Angehörige aus einem alten Zahntarif (Zahn1AF oder
Zahn2AF) in den neuen Zahn80AF oder Zahn90AF wechseln,
dürfen sie den Prophylaxebaustein mit dazu abschließen, um
diese Leistung beizubehalten (sofern Prophylaxe nicht bereits
über den Budgettarif abgesichert ist).
10. Was passiert mit den
aufgebauten
Alterungsrückstellungen in den
Stationär-Tarifen?
Bei Umstellungen der alten Stationär-Tarife in die Neuen muss
eine Gutschriftsberechnung über
gutschriftsberechnung@generali.com angefordert werden. So
werden die aufgebauten Alterungsrückstellungen bei der
Umstellung in Form einer Gutschrift angerechnet. Dies gilt
ebenso für bestehenden Anwartschaften in stationären Tarifen.
Sollen neben dem Stationärtarif auch andere Tarife umgestellt
werden, kann dies gemeinsam über die Berechnung beantragt
werden.
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Weitere Fragen zur bKV
Nr. Frage Antwort
1. Ist die Generali GesundheitsApp
auch für die bKV nutzbar?
Ja.
2. Was ist zu tun, wenn der
Arbeitnehmer bereits eine
gleichartige Versicherung bei
einer anderen Gesellschaft
abgeschlossen hat?
• Eine Doppelversicherung sollte der Beschäftigte bei uns
angeben. Ebenfalls sollte der Beschäftigte kontrollieren, ob
auch bei dem anderen Versicherer eine Anzeigepflicht
vorliegt.
• Im Leistungsfall kann der Beschäftigte entscheiden, bei wem
er die Leistungen einreicht. Wenn die Generali Leistungen
erstattet hat, muss der Beschäftigte seine Ansprüche an die
andere Gesellschaft, gegenüber der Generali abtreten.
Empfehlung:
Eine Doppelversicherung sollte vermieden werden,
beispielsweise durch Abschluss einer Anwartschaft auf die
bereits bestehende Versicherung.
3. Was ist zu tun, wenn der
Beschäftigte bereits eine
gleichartige Versicherung bei der
Generali abgeschlossen hat?
Es ist im Einzelfall zu prüfen, welches Vorgehen für den Kunden
sinnvoll ist.
Zur Auswahl stehen diese 3 Optionen:
1. Abschluss einer Anwartschaft auf die bestehenden Tarife.
2. Bestehende Tarife parallel zur bKV als Doppelversicherung
weiterführen. Zum Beispiel Plan-Tarife parallel zum bKV-
Tarif bestehen zu lassen.
3. Bestehende Tarife durch das Sonderkündigungsrecht
beenden.
4. Kann ein Vertrag rückdatiert
werden?
Zwischen Gruppenversicherungsvertrag und dem
Versicherungsvertrag des Arbeitnehmers gibt es folgende
Unterschiede zu beachten...
• Gruppenversicherungsvertrag:
Keine Rückdatierung möglich
• Versicherungsvertrag des Arbeitnehmers:
Rückdatierung auf den ersten des Monats als
Versicherungsbeginn, ist bis zum 15. eines Monats möglich.
5. Kann ein Arbeitnehmer auch
selbst auf Eigenbeteiligung einen
Tarif, den der Arbeitgeber nicht
bezahlt, abschließen?
Nein. Alle bKV-Tarife können nur im Rahmen eines
Gruppenversicherungsvertrages abgeschlossen werden.
Leistungen, die nicht über die bKV abgesichert wurden, können
individuell über die Zusatzversicherung „Mein Gesundheitsplan“
beantragt werden.
6. Zu wann beginnt der
Versicherungsschutz für den
Arbeitnehmer?
Zu dem Zeitpunkt, zu dem der Arbeitnehmer von seinem Arbeit-
geber angemeldet wird. Die Anmeldung erfolgt immer für die
Zukunft.
7. Was passiert, wenn die Mindest-
kollektivgröße im Laufe des
Vertrages unterschritten wird?
Unterschreitet das versicherte Kollektiv die Mindestquote von
80 % oder die Mindestzahl von 5 (bzw. 10 im bKV-Stationär
oder 50 im bKV-Stationär50) Personen, ist der Arbeitgeber
verpflichtet, dies der Generali unverzüglich mitzuteilen. Die
Generali behält sich ein außerordentliches Kündigungsrecht vor
oder den Tarif Stationär50 in den Tarif Stationär10 umzustellen.
Seite22
8. Was ist bei geringfügig
Beschäftigten (Mini-Jobber) und
Beschäftigten mit befristetem
Arbeitsvertrag (auch
Saisonkräfte) zu beachten, falls
diese Personengruppen
mitversichert werden sollen?
Beide Personengruppen können versichert werden, solange ihr
Anteil nicht mehr als 30 % von der zu versichernden
Personengruppe beträgt.
Beispiel: 10 Personen sollen versichert werden. Davon sind
zwei Personen MiniJobber und eine Person befindet sich in
einem befristeten Arbeitsverhältnis. Der Anteil dieser beiden
Personengruppen liegt in diesem Beispiel bei genau 30 %.
Fazit: Alle 10 Personen können versichert werden.
9. Was ist bei Unternehmen zu
beachten, die Arbeitnehmer-
überlassung durchführen*?
Für die angestellten Arbeitnehmer kann die bKV vereinbart
werden, wenn die Gruppe der in der Arbeitnehmerüberlassung*
befindlichen Personen ausgeschlossen wird.
Optional kann eine Einzelfallprüfung erfolgen, wenn
nachgewiesen wird, dass dieser Personenkreis über eine
durchschnittliche Verweildauer von mehreren Jahren verfügt.
* gilt analog für „Personalleasing“ oder „Leiharbeit“.
10. Können auch sog. „Aufstocker“
(Bürgergeld-Bezieher) in einer
bKV versichert werden?
Ja. Hierbei ist zu beachten, dass der bKV-Beitrag unter
Umständen auf die Aufstockungsleistung der Agentur für Arbeit
angerechnet wird und sich dadurch der Aufstockungsbetrag
verringert.
11. Sind geringfügig Beschäftigte
(Mini-Jobber) bei der Erfüllung
der 80 %-Quote zu
berücksichtigen?
Bei der Ermittlung der 80 %-Quote ist stets das tatsächlich zu
versichernde Kollektiv zu betrachten.
Wurden geringfügig Beschäftigte vom Arbeitgeber im
Gruppenversicherungsvertrag nicht ausgeschlossen, dann sind
sie bei der 80 %-Quote zu berücksichtigen.
12. Können auch Grenzgänger (d.h.
Personen, die in Deutschland
beschäftigt sind und im Ausland
ihren Wohnsitz haben) in der
bKV versichert werden?
Ja, weil der Sitz des Versicherungsnehmers (Arbeitgeber) im
Inland ist und die Beschäftigten unter deutsches
Sozialversicherungsrecht fallen. Nach Ausscheiden aus dem
Unternehmen und im Ruhestand können Grenzgänger in den
Tarif Business+AF wechseln, weil es sich um Bestandsverträge
handelt.
Wichtig:
Angehörige der Grenzgänger können nicht im Business+AF
versichert werden, da der Grenzgänger in seiner Eigenschaft als
Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz im Ausland hat.
13. Kann auch der Inhaber eines
Unternehmens in der bKV
angemeldet werden?
Ja. Analog einem angestellten Geschäftsführer einer GmbH
kann auch der Inhaber eines Einzelunternehmens über seinen
arbeitgeberfinanzierten Gruppenversicherungsvertrag versichert
werden.
14. Können in einem Unternehmen
Gruppen gebildet werden, die
einen unterschiedlichen
Versicherungsschutz erhalten?
Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer gleich zu versichern, da
auf die Gleichbehandlung aller geachtet werden muss. Siehe
auch: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Ausnahme bei größeren Firmen: Es können einzelne
Teilkollektive nach sachlich, objektiven Kriterien (Dienstjahre,
Hierarchie, Funktionsbereich, etc.) gebildet werden.
Wichtig:
Jedes Teilkollektiv hat die Mindestanmeldequote von 80 % zu
erfüllen.
Beispiele für unterschiedliche Kollektive in einer Firma:
Ein Unternehmen für Logistik versichert alle LKW-Fahrer im
Unternehmensbereich „Spedition & Transport“ mit dem Tarif
bKV-StationärUnfall und alle kaufmännischen Angestellten aus
dem Unternehmensbereich „Vertrieb & Disposition“ mit dem
Tarif bKV-Stationär.
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15. Kann ein Arbeitnehmer auch nur
in einem Teil, der im Gruppen-
versicherungsvertrag
vereinbarten Tarife angemeldet
werden?
Grundsätzlich muss der Arbeitnehmer in allen, im Gruppen-
versicherungsvertrag vereinbarten Tarifen angemeldet werden.
Hierbei ist zu beachten, dass in jedem Tarif die 80-Prozent-
Regelung und die Mindestpersonenzahl (5 oder 10) erfüllt sein
müssen.
Wichtig:
Die verschiedenen Budget- und Zahnleistungsstufen sind
eigenständige Tarife und demnach einzeln bei der Erfüllung der
Mindestpersonenzahl zu betrachten.
16. Müssen bei Vertragsabschluss
alle vorhandenen Arbeitnehmer
direkt mit teilnehmen (bzw.
ablehnen), oder kann man zu
einem späteren Zeitpunkt noch
„einsteigen“ in das Kollektiv?
Alle Arbeitnehmer sind zu dem Zeitpunkt vom Arbeitgeber
anzumelden, zu dem sie erstmals versicherbar sind. Bei
Neueinstellung spätestens innerhalb von 2 Monaten.
Danach können sie nicht nachgemeldet werden.
17. Wie wird mit Vorerkrankungen,
angeratenen und laufenden
Behandlungen umgegangen?
Vorerkrankungen und angeratene Behandlungen sind
mitversichert.
Laufende Behandlungen sind für den Teil (Behandlungen)
mitversichert, der nach Versicherungsbeginn stattfindet.
18. Bis zu welchem Alter können
Arbeitnehmer in der bKV
versichert werden?
Laut Gruppenversicherungsvertrag darf der Arbeitgeber
Arbeitnehmer anmelden, die zwischen 16 und 67 Jahre alt sind.
19. Sind die Rechnungen für die
Arbeitnehmer erstattungsfähig,
die sich bei ihrem eigenen
Arbeitgeber behandeln lassen?
Wenn die bKV in einer Zahnarztpraxis oder Arztpraxis
abgeschlossen wird, dann können sich die Angestellten auch
von ihrem Arbeitgeber in dessen Praxis behandeln lassen. Die
Kosten werden erstattet.
Wichtig:
Eine Ausnahme bildet die Behandlungen durch Ehegatten,
Lebenspartner gemäß § 1 Lebenspartnerschaftsgesetz, Eltern
oder Kinder der versicherten Person. Dort werden lediglich
nachgewiesene Sachkosten tarifgemäß erstattet.
20. Zählen die Tarife Business+
auch als Zusatzversicherung
beim FitBonus+ der BKK Linde?
Wie verhält es sich mit dem
FitBonus+ in den Tarifen
Business+AF?
Die Tarife Business+ sind arbeitgeberfinanzierte und nicht
arbeitnehmerfinanzierte Zusatzversicherungen. Daher zählen
sie nicht für den FitBonus+.
Schließt der Arbeitnehmer für seine Angehörigen einen der
Tarife Business+AF ab, zählt dieser arbeitnehmerfinanzierte
Tarif beim FitBonus+ mit.
Ebenso gilt dies, wenn ein Arbeitnehmer beim Verlassen des
Unternehmens den bKV-Versicherungsschutz in den Tarifen
Business+AF auf eigene Rechnung fortführt.
21. Können Werkstätten für
Menschen mit Behinderung oder
Inklusionsbetriebe versichert
werden?
Ja. Es können alle Personen versichert werden, die in
„klassischen“ Arbeitsverhältnissen beschäftigt sind. Nicht zur
bKV angemeldet werden können die Personen mit
Beeinträchtigungen, für deren Lebensbegleitung die Einrichtung
gegründet wurde. Auch wenn diese Menschen die nach SGB
vorgeschrieben Vergütung erhalten.
Hintergrund ist, dass die Menschen keinem Berufsbild
zugeordnet werden können und erst auf den „klassischen“
Arbeitsmarkt vorbereitet, werden sollen.
Seite24
22. Wie ist der Umgang mit Firmen,
die auch Arbeitnehmer in nicht
versicherbaren Berufen
beschäftigen?
Bei Neuabschluss: Firmen, in denen mehr als 5 % der
Arbeitnehmer im zu versichernden Kollektiv Berufe ausüben, die
gemäß den Annahmerichtlinien nicht versicherbar sind, erhalten
kein Angebot für einen Gruppenversicherungsvertrag.
Die Abfrage erfolgt mit Hilfe der bKV-Angebotsanforderung. Der
Passus lautet:
„Üben weniger oder mehr als 5 % des zu versichernden
Kollektives Berufe aus, die gemäß den Annahmerichtlinien nicht
versicherbar sind?“
Im Bestand: Überschreitet der Anteil der Arbeitnehmer mit nicht
versicherbaren Berufen die oben definierte Grenze, ist der
Arbeitgeber verpflichtet, dies der Generali mitzuteilen. Die
Generali behält sich ein außerordentliches Kündigungsrecht vor.
23. Wer ist mein Ansprechpartner für
Fragen rund um die bKV?
Ansprechpartner für alle Fragen zur bKV ist der zuständige
Direktionsbeauftragte Krankenversicherung (DBKV). Der DBKV
begleitet auf Wunsch die Firmentermine. Er unterstützt bei der
Angebotseinholung und Einrichtung des Kollektivvertrages.
24. Werden Laborleistungen, die von
einem Arzt in Zuge einer
Vorsorgeuntersuchung initiiert
werden, aus den Tarifen
Vorsorge/Budget erstattet?
Falls ja, woraus kann man das
aus den Bedingungen erkennen?
Laborleistungen werden erstattet, wenn sie nach GOÄ
abgerechnet und wenn sie ohne
vorherigen Befund, Diagnose oder Krankheitsverdacht im
Rahmen einer Vorsorgeuntersuchung
durchgeführt werden. Das ergibt sich aus Abschnitt B 1 des
Tarifs Business+. Dort heißt es: "Erstattungsfähig
sind Aufwendungen für nachfolgend aufgeführte ambulante
Vorsorgeuntersuchungen“... Laborleistungen gehören zu den
Aufwendungen.
25. Werden Sehhilfen in den
Folgejahren nur erstattet, wenn
eine Veränderung der Dioptrien
vorliegt?
Nein. In den Budgettarifen erfolgt keine Überprüfung der
Dioptrien. Die Leistung für Sehhilfen kann im tariflichen Rahmen
jährlich in Anspruch genommen werden.
26. Kann im Einzelfall bei
entsprechender Begründung die
6-Monatsfrist für Angehörige im
Tarif Business+AF überschritten
werden?
Nein. Wir haben bereits von 3 Monate auf die maximal mögliche
Zeitspanne ausgedehnt. Aus Gründen der Gleichbehandlung
dürfen wir von der 6-Monatsfrist nicht abweichen.
27. Kann die Policierung der MA-
Verträge erfolgen, ohne dass die
Willkommensbriefe versandt
werden?
Nein. Neben technischen Gründen sprechen insbesondere
rechtliche Hintergründe dagegen.
Wir dürfen weder Zeitpunkt noch Empfänger ändern. Das BaFin
verlangt von allen bKV-Anbietern, dass die versicherten
Personen bei Vertragsabschlüssen und -änderungen
unmittelbar, direkt und nachweislich vom Versicherer informiert
werden. Auch im Einzelgeschäft ist es im Übrigen so, dass
unmittelbar nach der Policierung die Unterlagen verschickt
werden müssen.
28. Akzeptieren wir bei
Gruppenversicherungsverträgen
auch elektronische Signaturen/
Unterschriften?
Ja. Erforderlich ist jedoch, dass das Verfahren ohne
Fremdsoftware funktioniert.
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29. Welche Kriterien müssen
beachtet werden, um mehrere
Unternehmen in einem
Gruppenversicherungsvertrag
zusammenfassen zu können?
Wir können wirtschaftlich verbundene Unternehmen in einem
Gruppenversicherungsvertrag unter Führung eines
Unternehmens als Vertragspartners zusammenfassen.
Wir prüfen, ob zwischen den Unternehmen eine wirtschaftliche
Verflechtung besteht.
Bitte legen Sie zur Prüfung entsprechende Nachweise vor.
Wichtig:
Eine bloße Interessensgemeinschaft von Einzelunternehmern,
die sich lediglich für den Zweck zusammenschließt, um nach
außen hin die Mindesterfordernisse einer bKV zu erfüllen, kann
nicht zusammen gefasst werden.
Seite26
Kollektivvertrag (Rahmen- u. Gruppenversicherungsvertrag)
Nr. Frage Antwort
1. Welche Kollektivverträge gibt es
und was ist der Unterschied?
Es gibt in der Versicherung von Kollektiven zwei Vertragsarten.
Den Rahmenvertrag und den Gruppenversicherungsvertrag.
Der Rahmenvertrag ist kein Krankenversicherungsvertrag im
Sinne des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Er beinhaltet
i. d. R. eine Vereinbarung, in der dem Vertragspartner (das ist
entweder eine Firma oder ein Verband/Verein) zugesichert wird,
dass die im Vertrag bezeichneten Personen (die Arbeitnehmer
bzw. die Mitglieder des Vertragspartners) Zugang zu
beitragsvergünstigten Tarifen der Generali bekommen. Nur
Firmen und Berufsverbände/-vereine können Vertragspartner
eines Rahmenvertrages sein.
Der Gruppenversicherungsvertrag ist ein Kranken-
versicherungsvertrag im Sinne des Versicherungsvertrags-
gesetzes (VVG) mit dem Kollektivvertragspartner/die Firma als
Versicherungsnehmer. Gruppenversicherungsverträge werden
nur mit Firmen/Arbeitgebern abgeschlossen. Die versicherten
Personen sind die Arbeitnehmer. Der Versicherungsnehmer ist
Träger der Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag;
insbesondere ist er Beitragsschuldner.
2. Welche Gründe sprechen für
einen
Gruppenversicherungsvertrag
und welche für einen
Rahmenvertrag?
Die Vorteile für den Arbeitgeber bei einem
Gruppenversicherungsvertrag:
• Er ist ein Instrument zur Arbeitnehmerbindung, Gewinnung
neuer und Motivation vorhandener Arbeitnehmer. Damit wird
ein Arbeitgeber konkurrenzfähiger im steigenden
Wettbewerb um wichtige Arbeitskräfte im „war for talents“,
der wegen des demografischen Wandels (Überalterung der
Belegschaft) immer herausfordernder wird.
• Ebenso kann die bKV zu einer gesünderen Belegschaft und
damit zu geringeren Ausfallzeiten beitragen.
Die Vorteile für die Arbeitnehmer:
• Zugang zu hochwertigen, vom Arbeitgeber finanzierten
Gesundheitsleistungen.
• Keine Wartezeiten, keine Gesundheitsprüfung, keine
Zahnstaffel.
• Angehörige haben die gleichen Vorteile.
Ein Rahmenvertrag gibt dem Arbeitnehmer und seiner Familie
die Möglichkeit, alle verkaufsoffenen Tarife der Zusatz- und
Vollversicherung zu günstigeren Beiträgen als in der
Einzelversicherung zu beantragen. Weitere Vorteile bestehen
nicht. So erfolgt u.a. immer die übliche Gesundheitsprüfung
analog zur Einzelversicherung.
Seite27
3. Kann eine Firma einen
Gruppenversicherungsvertrag
und gleichzeitig einen
Rahmenvertrag abschließen?
Ja. Wenn der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer einen
Gruppenversicherungsvertrag abschließt, ist es sogar sinnvoll,
zusätzlich einen Rahmenvertrag abzuschließen.
Dadurch haben der einzelne Arbeitnehmer und seine
Familienangehörigen die Möglichkeit, auf eigene Rechnung
weitere günstigere Krankenversicherungen der
Einzelversicherung abzuschließen.
Hinweise:
Werden beide Vertragsarten von der Firma vereinbart, entfällt
für den Rahmenvertrag die Mindestkollektivgröße von 5 neu
versicherten Personen.
Für den Abschluss der Business+AF Tarife für Angehörige ist
kein Rahmenvertrag nötig.
4. Wer kann angesprochen
werden?
Der Gruppenversicherungsvertrag ist arbeitgeberfinanziert, so
dass hier der Zugang über den Arbeitgeber erfolgt.
Der Rahmenvertrag ist arbeitnehmerfinanziert. Somit kann der
Zugang hier auch über den Arbeitnehmer hin zum Arbeitgeber
erfolgen, da für den Arbeitgeber über den Abschluss des
Rahmenvertrages hinaus keine weiteren Aufwände und
Verpflichtungen entstehen.
5. Wer sollte nicht angesprochen
werden?
• Verbände/Vereine ohne berufliche Interessen (Sportvereine,
Vereinigungen zur Verfolgung rein privater oder kultureller
Interessen und sogenannte Rabattbeschaffungsvereine).
• Einzelpersonen / Einzelunternehmer.
• Arbeitgeber mit weniger als fünf Arbeitnehmern.
6. Welche Kollektivstufen gibt es im
Rahmenvertrag und wie erhalte
ich eine verbindliche Beitrags-
berechnung?
In einem Rahmenvertrag können alle verkaufsoffenen Tarife aus
der Einzelversicherung angeboten werden.
Es gibt zwei unterschiedliche Rahmenverträge, die sich lediglich
in der vereinbarten Kollektivstufe unterscheiden.
Die tatsächliche Beitragsvergünstigung ist von der gewählten
Kollektivstufe, dem Eintrittsalter, dem gewählten Tarif und seiner
späteren Beitragsentwicklung abhängig. Mit höherem
Eintrittsalter wird die Vergünstigung geringer.
Diese beiden Kollektivstufen stehen zur Verfügung:
• Kollektivstufe 1 (Tarifform G) mit einer geringen
Beitragsvergünstigung durch leicht reduzierte Kostensätze.
Die Provision ist identisch zur Einzelversicherung.
• Kollektivstufe 2 (Tarifform L) mit einer höheren
Beitragsvergünstigung durch eine zusätzlich reduzierte
Provision gegenüber der Einzelversicherung.
Wichtig:
Für eine verbindliche Beitragsberechnung beachten Sie bitte die
folgenden beiden Hinweise:
• Neugeschäft. Der verbindliche Beitrag wird in der Online-
Tarifierung ausgewiesen.
• Bestandsumstellungen. Umstellungen sind ausschließlich
in die Kollektivstufe 1 (Tarifform G) möglich. Die Tarifierung
kann vorab unter vs-gutschriftsberechnung@generali.com
angefordert werden.
Zu allen Themen rund um die Provision und Wertung sind
ausschließlich die vertragsführenden Stellen der DVAG
auskunftsberechtigt.
Seite28
7. Welche Mindestkollektivgröße
gilt für den Rahmenvertrag?
Damit ein Rahmenvertrag dauerhaft bestehen kann, sind
spätestens 12 Monate nach Beginn des Rahmenvertrages
5 neue versicherte Personen oder optional 1.000 € MSB
erforderlich.
Ausnahme: Wird der Rahmenvertrag zusätzlich zu einem
Gruppenversicherungsvertrag abgeschlossen, entfällt diese
Mindestanforderung. Es reicht in diesem Fall bereits ein neuer
Vertrag. Zum Beispiel die Vollversicherung des Arbeitgebers.
Seite29
Steuern und Sozialversicherung
Nr. Frage Antwort
1. Welchen Steuervorteil gibt es in
der bKV für den Arbeitgeber?
Die Beiträge, die ein Arbeitgeber für die Krankenversicherung
seiner Arbeitnehmer aufwendet, können als Betriebsausgaben
steuerlich berücksichtigt werden.
2. Was ist bei der Versteuerung der
Beiträge des Arbeitgebers und
bei den Sozialabgaben zu
beachten?
Der Arbeitgeber kann die Beiträge zur bKV als Sachlohn
verbuchen. Damit sind sie bis zur Freigrenze von 50 € pro
Monat steuer- und sozialabgabenfrei.
Hinweis: Bis Ende 2021 lag die Freigrenze bei 44 €.
3. Was geschieht, wenn die
Summe aller Sachbezüge die
Freigrenze von 50 € im Monat
übersteigt?
Wenn die Summe der Sachbezüge 50 € übersteigt, sind alle
Sachbezüge (ab dem ersten Euro) als Barlohn zu versteuern
und es sind Sozialabgaben abzuführen.
Der Beitrag zur bKV wird wie Barlohn behandelt, der den steuer-
und sozialversicherungspflichtigen Bruttoarbeitslohn erhöht. Die
Höhe der Steuer- und Sozialabgaben, die auf den Beitrag
abgeführt werden müssen, hängt von den individuellen
steuerlichen Gegebenheiten des Beschäftigten ab.
Der AG hat auf den bKV-Beitrag Sozialversicherungsabgaben
abzuführen. Sozialabgaben fallen nur innerhalb der
Beitragsbemessungsgrenze an.
Die Aufwendungen aus der bKV und der Sozialversicherung
sind als Betriebsausgaben abzugsfähig.
4. Falls bereits Sachleistungen in
einer Firma bestehen: Kann der
Arbeitgeber dann verhindern,
dass durch eine neu
hinzukommende bKV die
Freigrenze von 50 €
überschritten wird?
Ja, wenn durch die Einführung einer bKV die Summe aller
Sachlohnbestandteile 50 € im Monat überschritten wird, kann es
sinnvoll sein, die Steuer für die bKV nach § 37 b Abs. 2 EStG
pauschal zu erheben. Die Lohnsteuer wird mit einem
einheitlichen Satz von 30 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und
Kirchensteuer erhoben. Dies hat zur Folge, dass bei der Prüfung
der 50 €-Freigrenze die Sachleistungen, die pauschal versteuert
werden (in diesem Fall die bKV), nicht auf die 50 €-Freigrenze
angerechnet werden. D.h. der Arbeitgeber kann weiterhin eine
Sachleistung nach der 50 €-Freigrenze steuer- und
sozialabgabenfrei stellen, wenn er die darüber hinaus gehenden
Sachleistungen pauschal versteuert. Pauschalversteuerte
Beiträge zur bKV sind sozialversicherungspflichtig. Diese
Sozialversicherungsbeiträge sollte der Arbeitgeber in Form einer
Barlohnzuwendung ersetzen, um eine 100 %ige lohnsteuerfreie
Zuwendung zu gewähren. Neben den Beiträgen zur bKV kann
der Arbeitgeber auch die übernommene Pauschalsteuer als
Betriebsausgaben steuerlich berücksichtigen.
Hinweise:
Diese Informationen stellen keine verbindliche steuerliche
Auskunft dar. Steuerliche Beratung darf nur ein Steuerberater
oder eine steuerrechtskundige Person durchführen.
In der Beratungswelt ist zu dieser Thematik das Steuerinfoblatt
GR 124 hinterlegt.
Seite30
Tarif EX180 - für Arbeitnehmer im Ausland und aus dem
Ausland in Deutschland
Nr.
Frage Antwort
1. Für welche Unternehmen ist der
spezielle Auslandstarif EX180
interessant?
Für Unternehmen, die Arbeitnehmer ins Ausland entsenden
oder aus dem Ausland in Deutschland beschäftigen, bieten wir
einen passenden Versicherungsschutz.
2. Weshalb ist für Unternehmen mit
Beschäftigten im Ausland ein
spezieller Auslandstarif wichtig?
Nach § 17 Sozialgesetzbuch (SGB) V haftet der Arbeitgeber
seinem GKV-versicherten Arbeitnehmer gegenüber in vollem
Umfang dafür, dass diesem bei einem Krankheitsfall im
Ausland keine Kosten entstehen. Der Arbeitgeber hat dann
zwar einen Erstattungsanspruch gegenüber der Krankenkasse
seines Arbeitnehmers, aber im Ausland können erhebliche
Kosten entstehen, die nicht immer in vollem Umfang – zum
Teil sogar überhaupt nicht – vom gesetzlichen Risikoträger
übernommen werden. Die Kosten für erforderliche
Rücktransporte darf die Kasse zum Beispiel gar nicht erstatten.
Den Arbeitgeber trifft darüber hinaus eine allgemeine
Verpflichtung zum Schutz des Lebens und der Gesundheit
seiner Beschäftigten (§ 618 BGB), gleichgültig, ob diese
gesetzlich oder privat versichert sind. Diese Fürsorgepflicht ist
unabdingbar (§ 619 BGB).
3. Welchen Tarif bietet die Generali
für Beschäftigte deutscher
Unternehmen im Ausland an?
Tarif EX180 für Dienstreisen ins Ausland, die eine maximale
Reisedauer von 180 Tage haben.
4. Bietet die Generali auch
besondere Tarife für Beschäftigte
aus dem Ausland an, die
vorübergehend in Deutschland
arbeiten?
Ja. Für Aufenthalte in Deutschland bis max. 180 Tage kann
der Tarif EX180 vom Arbeitgeber abgeschlossen werden.
5. Wer kann den Tarif EX180
abschließen?
Das Unternehmen vereinbart mit der Generali einen
Gruppenversicherungsvertrag. Der Arbeitgeber ist
Versicherungsnehmer. Es handelt sich um einen Tarif aus dem
Firmenkundengeschäft, nicht aus der Einzelversicherung.
6. Wie erhalte ich für den Tarif
EX180 ein Vertragsangebot?
Für ein Vertragsangebot mailen Sie bitte das Formular „bKV-
Angebotsanforderung Ausland GR152“ an das Team
Kollektivgeschäft. Dieses Druckstück steht als beschreibbares
PDF in der Beratungswelt zur Verfügung.